Sachgebiet zwecks Waffeneintragung nicht erreichbar (Corona)

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Servus zusammen,
ich habe eine neue Waffe erworben und kann diese nicht eintragen lassen, da mein Sachgebiet im Landratsamt geschlossen hat. Per Telefon werde ich an die Coronahotline weitergeleitet und dort sagte man mir, ich solle doch eine Email schreiben. Dies habe ich getan und bin damit meiner Meinung nach meiner Pflicht nachgekommen. Wenn sich jetzt niemand bei mir meldet und die Frist verstreicht, wer trägt dann die Verantwortung? Oder sind diese Fristen aktuell ausgesetzt?
Danke und bleibt gesund!
HansDampf!
 
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Fristen sind da, aber du konntest ja nichts machen ausser email schreiben. Verschicken würde ich die WBK nur nach Aufforderung, führen würde ich die Waffe nicht mal ansatzweise
 
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Okay, hat sich erledigt...tatsächlich schon die Antwort bekommen. Die Frist ist momentan ausgesetzt und der Katastrophenschutz geht vor. Kann die Waffe dann nachträglich eintragen lassen.
Führen ist tatsächlich noch ein Thema...aber wer weiß, wie lange das alles noch dauert...

Thread kann gelöscht werden!
 
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FTB

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16 Jun 2017
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Genau wegen sowas kaufe ich gerade nichts, obwohl ich eigentlich noch einen Schalldämpfer erwerben wollte.

Ich würde eventuell den Amtsleiter, bei uns wäre das der von Ordnungsamt anrufen, und mir das schriftlich bestätigen lassen.
Du musst laut Gesetz innerhalb von 14 Tagen die Eintragung beantragen.


Edit: Okay, war zu spät
 
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Meine WBK liegt seit knapp 6 Wochen auf dem Amt. Verständlich, dass dort jetzt nichts mehr läuft. Von der Abfrage beim BfV ganz zu schweigen. Mir ist es mittlerweile egal, ich kann ja nichts dazu und habe fristgerecht gemeldet.
 

Wheelgunner_45ACP

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Habe eine ähnliche Situation, SD bestellt kurz bevor die Beschränkungen kamen. Habe darauf hin bei meinem SB angerufen. Damals hieß es, er würde noch Termine nach Vereinbarung machen. Aber erst mal muß der SD geliefert werden, dann sehe ich weiter
 
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Wenn Du binnen 14 Tagen den Erwerb meldest hast Du Deine Pflicht getan.
Meinem Sachbearbeiter reichte in der Vergangenheit die Erwerbsanzeige (Vorlage als pdf) per Mail.
Wer sicher gehen will kann das per Einschreiben absichern.
Wann die WBK vervollständigt wird ist erstmal zweitrangig, das Datum des Eingang der Meldung in der Behörde zählt.
 

JBB

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Wenns nur nen Waffeneintrag wäre... grad kommen keine Pachtverträge vom Amt zurück. Bin mal gespannt wann da was passiert. Jagdvorstand ist ebenfalls not amused. Vllt kann die JG nen JEB ausgeben solange, weil gejagt werden muss ja irgendwie, sonst springen dem JG die Bauern irgendwann mit dem nacktem Hintern ins Gesicht ;)
 
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Eine Meldung über eine gekaufte Waffe kann man auch einfach in den Briefkasten der zuständigen Behörde schmeissen. Das geht auch ohne Formblatt, formlos aber formvollendet. Die WBK legt man vor, wenn das Amt wieder "arbeitsfähig" ist.
 
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Ich habe den Antrag samt WBK bisher immer persönlich in den 14 Tagen zum Amt gebracht. Meine WBK lag letztes mal 3 Monate beim Sachbearbeiter... Das ist hier Normalzustand:rolleyes:

Zum Erwerb und zum Führen genügt doch eigentlich der GÜLTIGE Jagdschein. Oder hat sich da etwas geändert?
 
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Nicht bei der Langwaffe, da ist alles gut. Der Jagdschein steht bezüglich Jagdlangwaffen der WBK gleich. Die weiteren Erlaubnisse ergeben aich aus WaffG §13 (6), also Schießen, Führen etc.
Das Gesetz verlangt innerhalb von 14 Tagen die Erwerbsanzeige und die Vorlage zur Eintragung in die WBK.
(1a) Wer eine Waffe auf Grund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

Praktische Umsetzung: Mail (an die richtige Adresse senden. WBK zu gegebener Zeit nachreichen oder direkt bei der Anzeige die Ausstellung einer separaten WBK beantragen.
Dann kommt das alles ins Haus, sobald die Behörde wieder kann und war von vorn bis hinten vollkommen korrekt.
 
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Meine WBK samt Erwerbsmeldung liegt auch seit 5 Wochen auf dem Amt. Normalerweise dauert es hier max 2 Wochen bis die WBK mit Rechnung zurück kommt.
E-Mails an 2 verschiedene SBs blieben bisher ohne Antwort.
Ich versuche morgen mal da anzurufen...
 
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Genau deshalb warte ich auch noch mit Neuerwerb. Alles unsicher, gerade wegen der Fristen und wenn man diesbezüglich nichts schriftlich hat....🤔
MfG.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Nicht bei der Langwaffe, da ist alles gut. Der Jagdschein steht bezüglich Jagdlangwaffen der WBK gleich.


Ich denke nicht, daß man eine Waffe ohne WBK oder Leihschein ausführen darf. Für die eigene Waffe wäre ein zwingend ein Eigentumsbeweis (Kaufbeleg) zusätzlich zum Jagdschein bei einer Kontrolle notwendig, wenn keine WBK vorhanden oder die Waffe dort noch nicht eingetragen ist.

Sicherlich kann man in der gegenwärtigen Situation mit etwas goodwill rechnen, verlassen kann man sich aber nicht darauf. Die entsprechenden Regeln und Gesetze sind ja nicht ausgesetzt.
 
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