Sachgebiet zwecks Waffeneintragung nicht erreichbar (Corona)

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@peng - so einfach funktioniert das nicht. Weil du nachweisen musst das du deiner Meldeverpflichtung (14-Tagesfrist) nachgekommen bist. Und das geht bei einem einfachen Einwurf in den Briefkasten des Landratsamtes eben nicht. Also -> per Einschreiben, weil nur dann hast du im Nachhinein immer den Nachweis das du deine Meldung fristgerecht der Waffenbehörde zukommen lassen hast.

@Jon - solange es sich um eine Jagdwaffe handelt kannst du diese auch ohne WBK oder Leihschein zur befugten Jagdausübung führen - dafür reicht der gültige Jagdschein. Du musst im Falle einer Kontrolle nur nachweisen woher diese Waffe ist. Also entweder Jagdschein mithaben oder die Rechnung über den Kauf - mit dem dezenten Hinweis das du den Erwerb natürlich fristgerecht deiner Behörde gemeldet hast.
(Über die Recherchefunktion im NWR kann jede Polizeidienststelle jederzeit feststellen woher die jeweilige Waffe ist. Dauert halt meistens etwas.)

Das zur Zeit unsere Behörden mit der momentanen Situation etwas überfordert zu sein scheinen sei jetzt mal hier nicht weiter erwähnenswert weil bei etlichen ein Dauerzustand.



Gruß der olle pudlich
 
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Jetzt fliegt vielen Städte und Gemeinden die EDV mit reinen personalisierten Mailadressen um die Ohren.
In meinem Betrieb gibt es immer sogenannte Bereichs-Emailadresse. Auf diese hat der zuständige Bereich Zugriff (mit verschiedenen Berechtigungen) plus der Abteilungsleiter/Hauptabteilungsleiter und damit wird jede Mail, im Ernstfall wie jetzt, beantwortet.

Gut Pfad
Pfadiopa
 
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Ich habe meinen Jagdschein immer dabei. Und so lange meine WBK bei der Behörde ist, hab ich eine Kopie davon im Jagdschein;) Sollte die Polizei sich damit nicht begnügen, können sie sich gerne beim Amt erkundigen... Wenn die über Monate da rumliegt... Der Eingang der WBK wird auf dem auszufüllenden Antrag auf dem Amt notiert vom SB.
 
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Einen Leihschein vom Verkäufer in Verbindung mit dem Jagdschein reicht zum ausführen.
 
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Weil du nachweisen musst das du deiner Meldeverpflichtung (14-Tagesfrist) nachgekommen bist. Und das geht bei einem einfachen Einwurf in den Briefkasten des Landratsamtes eben nicht.
Bei meinem Landkreis gibt es einen Posteingangsstempel wenn Du Deinen Kram beim Welcomemanager abgibst und einen speziellen Briefkasten der die Post automatisch auf den Einwurftag sortiert, extra der Fristen wegen.
Ich würde den Schrieb aber auch nicht auf den letzten Drücker einwerfen.
 
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Ich denke nicht, daß man eine Waffe ohne WBK oder Leihschein ausführen darf. Für die eigene Waffe wäre ein zwingend ein Eigentumsbeweis (Kaufbeleg) zusätzlich zum Jagdschein bei einer Kontrolle notwendig, wenn keine WBK vorhanden oder die Waffe dort noch nicht eingetragen ist.
Im Gesetz steht alles zum Nachlesen. Dann braucht man nichts glauben.
 
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Letzten Donnerstag vorab eine kurze E-Mail mit Formular im Anhang an Sachbearbeiter geschickt und die kopierte Rechnung, Antrag etc. beim LRA eingeworfen.

Sachbearbeiter hatte mir am selben Tag nette Mail zurückgeschrieben dass er meinen Antrag am nächsten Tag bearbeitet wenn alles vollständig vorliegt.

Heute hatte ich die WBK mit SD-Eintrag zurück inkl. Rechnung die ich überweisen soll.
 
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Letzten Donnerstag vorab eine kurze E-Mail mit Formular im Anhang an Sachbearbeiter geschickt und die kopierte Rechnung, Antrag etc. beim LRA eingeworfen.

Sachbearbeiter hatte mir am selben Tag nette Mail zurückgeschrieben dass er meinen Antrag am nächsten Tag bearbeitet wenn alles vollständig vorliegt.

Heute hatte ich die WBK mit SD-Eintrag zurück inkl. Rechnung die ich überweisen soll.
Ein ,,Hoch" auf deinen SB(y)
MfG.
 

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