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@peng - so einfach funktioniert das nicht. Weil du nachweisen musst das du deiner Meldeverpflichtung (14-Tagesfrist) nachgekommen bist. Und das geht bei einem einfachen Einwurf in den Briefkasten des Landratsamtes eben nicht. Also -> per Einschreiben, weil nur dann hast du im Nachhinein immer den Nachweis das du deine Meldung fristgerecht der Waffenbehörde zukommen lassen hast.
@Jon - solange es sich um eine Jagdwaffe handelt kannst du diese auch ohne WBK oder Leihschein zur befugten Jagdausübung führen - dafür reicht der gültige Jagdschein. Du musst im Falle einer Kontrolle nur nachweisen woher diese Waffe ist. Also entweder Jagdschein mithaben oder die Rechnung über den Kauf - mit dem dezenten Hinweis das du den Erwerb natürlich fristgerecht deiner Behörde gemeldet hast.
(Über die Recherchefunktion im NWR kann jede Polizeidienststelle jederzeit feststellen woher die jeweilige Waffe ist. Dauert halt meistens etwas.)
Das zur Zeit unsere Behörden mit der momentanen Situation etwas überfordert zu sein scheinen sei jetzt mal hier nicht weiter erwähnenswert weil bei etlichen ein Dauerzustand.
Gruß der olle pudlich
@Jon - solange es sich um eine Jagdwaffe handelt kannst du diese auch ohne WBK oder Leihschein zur befugten Jagdausübung führen - dafür reicht der gültige Jagdschein. Du musst im Falle einer Kontrolle nur nachweisen woher diese Waffe ist. Also entweder Jagdschein mithaben oder die Rechnung über den Kauf - mit dem dezenten Hinweis das du den Erwerb natürlich fristgerecht deiner Behörde gemeldet hast.
(Über die Recherchefunktion im NWR kann jede Polizeidienststelle jederzeit feststellen woher die jeweilige Waffe ist. Dauert halt meistens etwas.)
Das zur Zeit unsere Behörden mit der momentanen Situation etwas überfordert zu sein scheinen sei jetzt mal hier nicht weiter erwähnenswert weil bei etlichen ein Dauerzustand.
Gruß der olle pudlich