Servus zusammen
Ich habe einen unentgeltlichen Begehungsschein in Bayern. Im dem Revier sind zwei Jagdpächter welche sich nicht ganz grün sind.
Seit diesem Jagdjahr steht in meinem Begehungsschein unter sachlicher Beschränkung die Fallenjagd drinnen.
Der eine Pächter, mit dem ich mich gut verstehe, betreibt die Fallenjagd und bitte mich wenn er zeitlich verhindert ist die Fänge zu entnehmen.
Wie ist da die rechtliche Lange? Darf ich das? Da ja im Begehungsschein unter den sachlicher Beschränkung die Fallenjagd steht.
Gruß und WMH
Bitte den Pächter mit der Fallenjagd, die Fallen zu sichern. Die Fallenjagd auszusetzen. Das, weil Du einen emotionalen Draht zu ihm hast.
Du selbst verhältst Dich peinlich genau nach Deinen Anweisungen vom Begehungsschein. Also nichts helfen.
Bei gesicherten Fallen mögen die beiden Pächter unter sich zu einer Einigung kommen. Dabei kannst Du gerne unter vier Augen das Feedback geben, daß die Fallenjagd Deinem Vater wichtig ist und es für Dich eine starke ethische Belastung ist, ihm nicht helfen zu dürfen.
Habe Erbarmen für den emotionalen Stress des Pächters mit der Ablehnung zur Fallenjagd. Sucht die Kommunikation. Keine Machtspiele. Kein Spiel zwei gegen einer. Keine Seilschaftenspiele. Entspannungspolitik. Möglichst die Ebene „über Dir“ das klären lassen und neutral die Kommunikation suchen.
Es ist ein emotionales Thema, Juristereien machen es nur schlimmer.
Viel Erfolg!
Und wenn es nicht klappt, dann soll es so sein. Weiter mit dem kleinsten gemeinsamen Vielfachen (ohne Fallen?).
Sag dann bitte mal, was draus wurde!