noch eine wichtige Frage?
-benötigst Du in Bayern einen Lehrgang zum Fallenfang von Raubwild, und falls ja, hast Du diesen erfolgreich absolviert :what:
Ja den hab ich
noch eine wichtige Frage?
-benötigst Du in Bayern einen Lehrgang zum Fallenfang von Raubwild, und falls ja, hast Du diesen erfolgreich absolviert :what:
Ja den hab ich
.....Du darfst auch nicht von anderen dazu berechtigten Personen, die Fallen gestellt haben, diese netterweise kontrollieren, .......
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Sofern die Falle ausgelöst hat, müsste dann unverzüglich der Jagdausübungsberechtigte für die Fallenjagd verständigt werden.
Die fallen haben alle fangmelder... es geht ja um die Entnahme des Fangesservus
Das Kontrollieren, ob die Falle geschlossen oder nicht, das kann ihm niemand verbieten.
Ein gutes Fernglas und schon kann man von weitem erkennen, was Sache ist.
Ob die Falle geschlossen ist, ließe sich ferner mit einem Fallenhandy oder sonstigem System checken und an den Pächter melden, sofern es eine Netzverbindung dort gibt (kann im Bergrevier zum Problem werden..).
Und genau für diesen Fall, sollte der BGS Inhaber die Falle auch leeren dürfen, w e n n der Pächter keine Zeit dazu hat.
(ich erkenne da einfach eine böswillige Schikane des Zweitpächters. Und wenn der Erstpächter nicht aufpasst, hängt ihn sein Mitpächter irgendwann einmal ordentlich rein, wenn eine Falle mitsamt Inhalt unkontrolliert bleibt.
Der Zweitpächter ist Fallen j a g d g e g n e r !!
In dieser Konstellation kann ich mir das Ein oder Andere schon lebhaft vorstellen.
Fazit für den Erstpächter: entweder die Falle tagtäglich selbst kontrollieren o d e r den Fallenfag gänzlich aufgeben!
Oder Klage gegen den Zweitpächter einreichen.... was mit Sicherheit zu wirklich ernsten Problemen führen würde.)
(täglich zweimal vorgeschrieben - parallel zu den elektronischen Fallenmeldern).
Ich bin kein Jurist, aber mal eine andere Idee.
Wenn du keine Fallenjagd ausführen darfst dann schießt dem Pächter halt alle guten Böcke weg. Oder ähnliches.
Ich mein ihr seid zu zweit. Da muss man ihn doch irgendwie nerven können.
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Die fallen haben alle fangmelder... es geht ja um die Entnahme des Fanges
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Und genau für diesen Fall, sollte der BGS Inhaber die Falle auch leeren dürfen, w e n n der Pächter keine Zeit dazu hat.
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Bist du sicher, dass er nicht einmal kontrollieren darf? Es ist zwar Bayern und ich habe meinen Fallenjagdlehrgang in NRW gemacht. Wenn ich mich richtig erinnere, darf in NRW sogar ein nicht Jagdausübungsberechtigter eine Sichtkontrolle der Falle vornehmen (täglich zweimal vorgeschrieben - parallel zu den elektronischen Fallenmeldern). Diese Person kontrolliert dann lediglich, ob die Falle ausgelöst hat und protokolliert idealerweise diese Kontrolle mit Datum und Uhrzeit. Sofern die Falle ausgelöst hat, müsste dann unverzüglich der Jagdausübungsberechtigte für die Fallenjagd verständigt werden.
Sonst würde er ja nicht hier fragen, wenn die Pächter die Sache vernünftig angehen möchten. Immer wieder der gleiche Mist mit dem Ausnutzen und verar...en der BGSler.
sca