Sachliche Beschränkung unentgeltlicher Begehungsschein

G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest

..dann weisst Du ja auch, was alles zum Fallenfang dazu gehört :?


Nicht nur ich würde Dir raten, lass die Finger von dem Eisen, das ist defintiv zu heiss !

Dein Vater hat mit dafür unterschrieben dass Du nicht darfst !

Setze Dich in Fallennähe, an die Raubwildpässe an, und erlege das Raubwild mit der Waffe.

Das macht auch Feude!

Viel Anlauf und Waidmanns Heil, wünsch ich Dir dazu :cheers:
 
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.....Du darfst auch nicht von anderen dazu berechtigten Personen, die Fallen gestellt haben, diese netterweise kontrollieren, .......

Bist du sicher, dass er nicht einmal kontrollieren darf? Es ist zwar Bayern und ich habe meinen Fallenjagdlehrgang in NRW gemacht. Wenn ich mich richtig erinnere, darf in NRW sogar ein nicht Jagdausübungsberechtigter eine Sichtkontrolle der Falle vornehmen (täglich zweimal vorgeschrieben - parallel zu den elektronischen Fallenmeldern). Diese Person kontrolliert dann lediglich, ob die Falle ausgelöst hat und protokolliert idealerweise diese Kontrolle mit Datum und Uhrzeit. Sofern die Falle ausgelöst hat, müsste dann unverzüglich der Jagdausübungsberechtigte für die Fallenjagd verständigt werden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

.....


Sofern die Falle ausgelöst hat, müsste dann unverzüglich der Jagdausübungsberechtigte für die Fallenjagd verständigt werden.

Das Kontrollieren, ob die Falle geschlossen oder nicht, das kann ihm niemand verbieten.
Ein gutes Fernglas und schon kann man von weitem erkennen, was Sache ist.

Ob die Falle geschlossen ist, ließe sich ferner mit einem Fallenhandy oder sonstigem System checken und an den Pächter melden, sofern es eine Netzverbindung dort gibt (kann im Bergrevier zum Problem werden..).

Und genau für diesen Fall, sollte der BGS Inhaber die Falle auch leeren dürfen, w e n n der Pächter keine Zeit dazu hat.


(ich erkenne da einfach eine böswillige Schikane des Zweitpächters. Und wenn der Erstpächter nicht aufpasst, hängt ihn sein Mitpächter irgendwann einmal ordentlich rein, wenn eine Falle mitsamt Inhalt unkontrolliert bleibt.

Der Zweitpächter ist Fallen j a g d g e g n e r !!

In dieser Konstellation kann ich mir das Ein oder Andere schon lebhaft vorstellen.

Fazit für den Erstpächter: entweder die Falle(n) tagtäglich selbst kontrollieren o d e r den Fallenfag gänzlich aufgeben!

Oder Klage gegen den Zweitpächter einreichen.... was mit Sicherheit zu wirklich ernsten Problemen führen würde.)
 
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servus



Das Kontrollieren, ob die Falle geschlossen oder nicht, das kann ihm niemand verbieten.
Ein gutes Fernglas und schon kann man von weitem erkennen, was Sache ist.

Ob die Falle geschlossen ist, ließe sich ferner mit einem Fallenhandy oder sonstigem System checken und an den Pächter melden, sofern es eine Netzverbindung dort gibt (kann im Bergrevier zum Problem werden..).

Und genau für diesen Fall, sollte der BGS Inhaber die Falle auch leeren dürfen, w e n n der Pächter keine Zeit dazu hat.


(ich erkenne da einfach eine böswillige Schikane des Zweitpächters. Und wenn der Erstpächter nicht aufpasst, hängt ihn sein Mitpächter irgendwann einmal ordentlich rein, wenn eine Falle mitsamt Inhalt unkontrolliert bleibt.

Der Zweitpächter ist Fallen j a g d g e g n e r !!

In dieser Konstellation kann ich mir das Ein oder Andere schon lebhaft vorstellen.

Fazit für den Erstpächter: entweder die Falle(n) tagtäglich selbst kontrollieren o d e r den Fallenfag gänzlich aufgeben!

Oder Klage gegen den Zweitpächter einreichen.... was mit Sicherheit zu wirklich ernsten Problemen führen würde.)
Die fallen haben alle fangmelder... es geht ja um die Entnahme des Fanges
 
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sprich mit dem anderen Pächter ob er was dagegen hat, dass auch du die Fallen kontrollierst, wenn dein Vater verhindert ist. Sagt er nein wirst du damit leben müssen.

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Ich bin kein Jurist, aber mal eine andere Idee.
Wenn du keine Fallenjagd ausführen darfst dann schießt dem Pächter halt alle guten Böcke weg. Oder ähnliches.
Ich mein ihr seid zu zweit. Da muss man ihn doch irgendwie nerven können.

Die langweilige Variante ist, wenn du unbedingt die Fallenjagd ausüben möchtest im Nachbarrevier zu fragen, ob du das darfst.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es (viele) Leute gibt, die prinzipiell was dagegen haben. Wenn man von Waldbauern mal absieht.
Für das Niederwild ist die Fallenjagd ja eher eine Revierverbessernde Maßnahme.
 
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(täglich zweimal vorgeschrieben - parallel zu den elektronischen Fallenmeldern).


Nein!!!

Es ist nicht vorgeschrieben das man die Falle täglich zweimal auf Sicht kontrollieren muss! Es reicht wenn der Melder zweimal täglich eine Status-Meldung schickt! Wie oft muss man das eigentlich noch wiederholen...:no:
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Ich bin kein Jurist, aber mal eine andere Idee.
Wenn du keine Fallenjagd ausführen darfst dann schießt dem Pächter halt alle guten Böcke weg. Oder ähnliches.
Ich mein ihr seid zu zweit. Da muss man ihn doch irgendwie nerven können.

.

Klar immer dicke Öl ins lodernde Feuer kippen, weil man ja evtl nur noch 9 Jahre irgendwie miteinander auskommen muss und das kann eine lange Zeit werden, insbesondere wenn man sich erstmal richtig hasst:roll:
 
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Abgesehen davon, dass ich über jeden Mitjäger der gekonnt die Fallenjagd angeht froh bin...
Als BGS-Inhaber , wlchem man Beschränkungen in den Schein geschrieben hat, solltest Du Dich daran halten, oder selbst pachten, dann kannst Du so jagen, wie Du möchtest.

Horrido
 
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Es muss halt zwei mal am Tag kontrolliert werden, ob das der Fallenmelder macht und wenn dieser nicht meldet muss halt jemand gucken.

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S

scaver

Guest
Bist du sicher, dass er nicht einmal kontrollieren darf? Es ist zwar Bayern und ich habe meinen Fallenjagdlehrgang in NRW gemacht. Wenn ich mich richtig erinnere, darf in NRW sogar ein nicht Jagdausübungsberechtigter eine Sichtkontrolle der Falle vornehmen (täglich zweimal vorgeschrieben - parallel zu den elektronischen Fallenmeldern). Diese Person kontrolliert dann lediglich, ob die Falle ausgelöst hat und protokolliert idealerweise diese Kontrolle mit Datum und Uhrzeit. Sofern die Falle ausgelöst hat, müsste dann unverzüglich der Jagdausübungsberechtigte für die Fallenjagd verständigt werden.

Jo, es hat ihm mindestens ein Pächter in den Schein gemalt, dass er keine Fallenjagd machen soll. Also soll er nicht. Warum auch immer, das hat nichts mit Jagdgesetzen zu tun. Das ist ein unerfreulicher BGS. Müssen wir nicht verstehen. Da will einer, dass er keine Fallen bedient, oder Fallen für den anderen Pächter bedient, oder was auch immer da schief läuft. Ganz einfach.
Mehr nicht, weniger auch nicht. Sonst würde er ja nicht hier fragen, wenn die Pächter die Sache vernünftig angehen möchten. Immer wieder der gleiche Mist mit dem Ausnutzen und verar...en der BGSler.
sca
 
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Ich könnte wetten das der Pächter so wenig Beunruhigung wie möglich im Revier haben möchte. Und wer ehrlich ist weiß das Fallen trotz melder doch relativ oft angefahren werden müssen.

Oder der Pächter möchte einfach nur dem Anderen ein Haar in die Suppe legen.

Je nachdem sollte man die Intention erkennen können und entsprechend handeln .
 

Fex

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Sonst würde er ja nicht hier fragen, wenn die Pächter die Sache vernünftig angehen möchten. Immer wieder der gleiche Mist mit dem Ausnutzen und verar...en der BGSler.
sca

Ja, da wird doch der arme BGSler wie üblich kräftig verarscht von den bösen Pächtern. Einer davon ist sogar der Papa... :lol:
 

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