Servus zusammen
Ich habe einen unentgeltlichen Begehungsschein in Bayern. Im dem Revier sind zwei Jagdpächter welche sich nicht ganz grün sind.
Seit diesem Jagdjahr steht in meinem Begehungsschein unter sachlicher Beschränkung die Fallenjagd drinnen.
Der eine Pächter, mit dem ich mich gut verstehe, betreibt die Fallenjagd und bitte mich wenn er zeitlich verhindert ist die Fänge zu entnehmen.
Wie ist da die rechtliche Lange? Darf ich das? Da ja im Begehungsschein unter den sachlicher Beschränkung die Fallenjagd steht.
Gruß und WMH
Ich habe einen unentgeltlichen Begehungsschein in Bayern. Im dem Revier sind zwei Jagdpächter welche sich nicht ganz grün sind.
Seit diesem Jagdjahr steht in meinem Begehungsschein unter sachlicher Beschränkung die Fallenjagd drinnen.
Der eine Pächter, mit dem ich mich gut verstehe, betreibt die Fallenjagd und bitte mich wenn er zeitlich verhindert ist die Fänge zu entnehmen.
Wie ist da die rechtliche Lange? Darf ich das? Da ja im Begehungsschein unter den sachlicher Beschränkung die Fallenjagd steht.
Gruß und WMH
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