[Schleswig-Holstein] Satzung der Jagdgenossenschaft einsehbar?

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Moin!
Ich nehme an, die Satzung einer Jagdgenossenschaft wird zumindest beim Vorsitzenden liegen und vermutlich auch bei der UJB. Aber kann ich als Außenstehender Einblick in die Satzung erhalten? Kann das abgelehnt werden? Hintergrund ist die mögliche Neuverpachtung einer Jagd in der Nähe. Dazu versuche ich vorsichtig Infos einzuholen, ohne gleich alle Pferde scheu zu machen 😅

Danke!

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15 Dez 2019
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Abweichungen von Mustersatzungen zum Beispiel in den Punkten Verpachtung und Verwendung der Pächter träge.
 
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17 Jul 2008
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Abweichungen von Mustersatzungen zum Beispiel in den Punkten Verpachtung und Verwendung der Pächter träge.

Das geht Außenstehende nichts an, nicht umsonst sind Versammlungen der JGen nicht öffentlich.
Abgesehen davon wird über die Verwendung der Pachterträge normalerweise jährlich neu abgestimmt und selbst bei einem längerfristigen Beschluss wird dieser wohl kaum in der Satzung verankert.
 
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23 Jan 2021
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Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit öffentliche Stellen im Sinne der Transparenzgesetze/Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder. Es spricht vieles dafür, dass Du auf dieser Grundlage ein Einsichtsrecht geltend machen könntest. Personenbezogene Daten oder ähnliche schutz- und zurückbehaltungswürdige Informationen dürfte die Satzung nicht enthalten. Du machst Dir aber definitiv keine Freunde mit dem Ansinnen. Und diskret läuft das gar nicht. Die Jagdbehörde wäre ebenfalls nach diesen Gesetzen auskunftspflichtig, aber auch da besteht natürlich die Gefahr, dass es publik wird.
 
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6 Aug 2017
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Die Satzung kann von jedem Jagdgenossen eingesehen werden, falls Du also einen davon kennst, wäre das ein Weg. Allerdings wird der Erkenntnisgewinn gering sein.
Der JP Vertrag ist viel aussagekräftiger - und den kennt man ja vor der Unterschrift.
 
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15 Dez 2019
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Die Satzung kann von jedem Jagdgenossen eingesehen werden, falls Du also einen davon kennst, wäre das ein Weg. Allerdings wird der Erkenntnisgewinn gering sein.
Der JP Vertrag ist viel aussagekräftiger - und den kennt man ja vor der Unterschrift.
Das war auch die Ansage der UJB
 
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1 Mrz 2012
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Wenn es eine sehr alte Satzung ist, hier in meiner JG ist diese von 1958, dann steht heute mehr im Landesjagdgesetz als in der Satzung.
 

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