Dem Threadstarter ist Samstag Nachmittag ein Malheur passiert.
Bis er eine kompetente Auskunft hat wird es Montag werden.
Und dann schickt er irgendwann irgendwas irgendwo hin.
Bis es so weit ist werden sich hier alle gegenseitig die Köpfe einschlagen wegen einer Plastiktüte und einem menschlichen Mißgeschick.
Am Ausgang der Sache wird es nichts ändern.
Wenn für das kommende gesamte Jägerleben das Jagdrecht geändert wird gibts weniger Engagement. Aber wenn mal einem aus Versehen was runterfällt: 20 Threadseiten
Sack Reis, Plumps. Schlagzeile fertig
20? 4! Und wann äußerst Du Dich mal zum Thema, statt hier den thread mit Hipster/Reis länglich zuzumüllen??
Kannst du bitte mal erklären wie du nur den Verschluß "beschiessen" lassen willst?
Der Verschluß muß schon in ein System gesteckt werden und da sollte vorne auch ein passender Lauf dran sein.
Alles Andere kann ich mir nicht vorstellen wie das gehen soll.
Klar, faktisch braucht man den Lauf
. Aber meine Frage ist, ob dann auch der Lauf der beschossen wird, also ob der Lauf der Beschussprüfung unterzogen wird? Das BeschussG sieht ja vor dass einzelne Teile beschossen werden, hier gehts darum, ob es möglich ist, ausschließlich den Verschluss zu beschießen statt der ganzen Waffe. Das ist sicher kostengünstiger. Und: wenn auch der Lauf beschossen wird, bekommt er einen zweiten Beschussstempel. Dann sieht der Lauf nach einem Reparaturfall aus, ich denke nicht dass Sauer das will, das werden die vermeiden.
Ich nehme an, dass Sauer zum Beschießen des Verschlusses dem Beschussamt einen passenden Lauf zur Verfügung stellt, also quasi als "Arbeitsmaterial" = der Lauf ist nicht Gegenstand der Beschussprüfung unterzogen, sondern hat nur die Funktion als Widerlager des Verschlusses bei der Beschussprüfung des Verschlusses.
Plausibel wäre es, wenn Sauer das Ganze dann so durchführt, dass es sogar dieser eine mit dem Beschluss und der ganzen Waffe ausgelieferte Lauf ist, denn die Belastbarkeitsprüfung ist dann aussagekräftiger, weil sie sich auf den Verschluss in Kombination mit dieser Waffe bezieht und auch der Lauf nochmal dem Beschuss-Stresstest unterzogen wird, auch wenn das Beschussamt den Lauf danach nicht prüft wie es das beim Beschuss macht. Das würde die Aussage von
@Huberte aus Bonn erklären. Eigentlich war ja meine Frage auch an ihn gerichtet ...
Du hast dich einfach ganz besonders dumm angestellt, da gibt es überhaupt nichts zu relativieren.
Einen derart verpackten Verschluss entnimmt man so aus der Verpackung, dass man mit einer Hand den Verschluss von aussen festhält, die Verpackung so dreht, dass ein offenes Ende nach unten zeigt und dann lockert man oben den Griff und lässt den Verschluss durch das offene Ende nach unten in die dort mit der Handfläche nach oben zeigende zweite Hand fallen.
Ausserdem hält man das ganze so knapp über eine Tischplatte, ein Polster oder auch nur über seine Oberschenkel, dass der Verschluss im Fall der Fälle nicht weit fallen kann, schon gar nicht auf einen Fliesenboden.
Du stellst sehr hohe Anforderungen an den Käufer, wie er die Waffe auspacken muss. mE sind die überzogen hoch, aber nun gut: Der Käufer ist Privatmann und immer noch der Kunde. Dann musst Du an ein professionelles Unternehmen und den Verkäufer wohl höhere Anforderungen stellen, aber mindestens gleich hohe, wie Du sie an den Käufer stellst.
Jetzt bewerte mal bitte die Arbeit der Verpackungsabteilung der Sauer GmbH, eines Traditionsunternehmens mit über 300 Jahren Büchsenmachertradition. Diesen "Scherzartikel" von "Überraschungsverpackung" bei der der Verschluss in "eine nach überall offenen Wundertüte" einfach bloß reingelegt wird, wirst Du denen wohl kaum als OK durchgehen lassen können. Oder hat der Kunde bei Dir die Pflicht, den Murks des Herstellers zu korrigieren?
Zudem ist es ja so, dass auf dem Zeitstrahl und in der Kausalkette als Erstes die Fa. Sauer diese "Überraschungsverpackung" in die Welt gesetzt hat. Bei korrektem Verpacken hätte der TS eine korrekt verpackte Waffe bekommen und der Verschluss wäre nicht aus "einer nach überall offenen Wundertüte" rausgerutscht und auf den Boden gefallen.
Fazit ist für mich: Fa. Sauer macht in der Verpackungsabteilung ihre Arbeit nicht richtig.
Ich habe in einem Unternehmen auch in der Verpackungsabteilung gearbeitet - sowas hätte es da nicht gegeben. Das ist die Arbeitsweise eines Hilfsarbeiters, der entlassen wird und eines Vorgesetzten, der nicht merkt, was los ist oder der alles laufen lässt.
Wenn ich mir am Montag ein neues Auto kaufe. Es beim Händler abhole, und beim Abbiegen auf die Strasse dann die Mauer vom Autohaus streife, und die Seitenwand am Auto zerknittert ist . . . Kann ich dann den Maurer verklagen ?
Also manche Vorstellungen hier sind schon lustig .
In Deinem Autobeispiel ist keinerlei Fehlverhalten des Händlers enthalten. Hingegen beim TS hat Sauer den Verschluss in eine nach allen Seiten offene Tüte gelegt. Um in Deinem Auto-Vergleich zu bleiben: Das ist wie ein Auto, das beim Transport auf dem Anhänger des LKW nicht richtig abgestellt wurde und deshalb dann bei der Anlieferung im Hof herunterfällt.
Das Thema ist mE überwiegend "ausgeschrieben".
Ich wünsche allen eine Gute Nacht.