Auch wenn es hier um Verwaltung und nicht Polizei geht: falsch, Bundespolizei hat nach wie vor den mD und die werden auch so schnell nicht umstellen, bei deren Tätigkeitsfeldern.
Grundlage für den Zuwachs des gehobenen Dienstes, bzw die Umstellung, ist das sog. Kienbaum-Gutachten. In den 90ern hat eine Unternehmensberatung festgestellt, dass der Großteil der Tätigkeiten der Polizei die Qualifikation des gD erfordern täte…
Ist halt die Frage, das Land spart ja auch, wenn man eine Laufbahn wegfallen lässt. In den Länderpolizeien ist die A10 eine echte Beförderung, auf die man jahrelang wartet, beim Bund sind oft die Stellen gekoppelt, also A9/A10, A9-A11 etc.
Zurück zum Waffenrecht: ich habe BSB A7 erlebt, Amtleute A11 und alles dazwischen
Mal machen die Herrschaften nur das, mal Jagd und Fischerei und Waffen, mal alles mögliche. Hängt ganz von der Behörde ab, aber auch vom Bundesland, wie dieses das Waffenrecht organisiert. In NRW ist das Teil der Polizeibehörde, da sitzen dann Zivilunken und machen das. Woanders macht das die Kommune, das Landratsamt, werauchimmer.
Ganz oft hört man, daß man extra jemanden auswählt, der
keinen Bezug hat, damit er oder sie auch
keinen Bezug hat, es geht weniger um die Fachlichkeit als die persönliche Note.