Schaden im Wald durch Schwarzwild

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.352
Stimmt. Die Bilder vom Doc waren ein anderer Faden, Bergjagd oder sowas.
 
Registriert
26 Feb 2017
Beiträge
2.336
Gints Biber in der Nähe? Könnte mir vorstellen, dass er die Rinde mag. Ich weiß von einem Kollegen, da hat er die Rinde von jungen Douglasien abgeschält. Aber bei 30cm starken kommt mir das komisch vor. Obwohl es gibt nix was es nicht gibt.
 
Registriert
19 Mai 2011
Beiträge
5.520
Vielleicht Rammschäden durch Muffel?
Oder profane Rückeschäden? Das kann von bis sein. Um es bewerten zu können braucht es Bilder.
Ich hab bei einem Bekannten vermeintlichen Wildschaden durch Outdoorenthusiasten gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
10 Jan 2018
Beiträge
1.563
Meine unschuldige Empfehlung in dieser Sache, als JG Vorstandsmitglied, Pächter und Jäger mit verschiedenen Blickwinkeln ausgestattet, wäre es, die Veränderungen an den Bäumen keiner jagdbaren Wildart anzulasten, solange es dafür keine zwingenden Beweise gibt. Nachweispflicht liegt primär nicht bei Dir als Pächter.

Früher gab es den Begriff "Gärtner des Waldes" für das Schwarzwild...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
16 Mai 2011
Beiträge
291
Jaja wer den Schaden hat...oder wie war das😂
Haben hier ca. 85% Feld und grenzen auf ca. 4km Länge an staatl. und private Forsten an. Die Sauen werden im Grunde ganzjährig und bei jeder Gelegenheit bejagt. Das "Gehölz" in dem der Schaden vorliegt hat etwa 25 ha mit zwei Dickungen in dem die Sauen hin und wieder liegen. Jagderfolg hält sich dort in Grenzen, weil schwer zu bejagen. (Form, Wind Grenzverlauf und sehr wechselnder Besuch der Borstigen)
 
Registriert
15 Okt 2017
Beiträge
5.619
Kommt aufs Bundesland an.

Mal abgesehen davon, dass "blankgewetzt" wahrscheinlich weit her gehört sein dürfte und auch die Zahl mir hoch vorkommt, ist man doch eigentlich nur bei Hauptbaumarten ersatzpflichtig, was die Douglasie eigentlich noch nicht sein dürfte....

Ich zitiere mal für Bayern:

"1.7 Kein Ersatz für ungeschützte Nebenbaumarten
Beim Wildschadensersatz für geschädigte Forstkulturen geht es oft um die Frage, ob es sich dabei um Haupt- oder Nebenbaumarten handelt. Nach § 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG) wird nämlich der Wildschaden, der u.a. an Forstkulturen entsteht, die durch Einbringen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptbaumarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, nicht ersetzt, wenn und soweit die Länder nichts anderes bestimmen.
Abweichende Landesvorschriften bestehen in Bayern nicht. Als Hauptbaumart i.S. der Vorschrift muss die Baumart zum einen im Jagdbezirk tatsächlich vorkommen. Der Begriff kann daher nicht ausschließlich forstlich interpretiert werden. Im forstlichen Sprachgebrauch spricht man von Hauptholzarten und meint damit entweder „die wirtschaftlichen Massenbaumarten“ oder „die für den einzelnen Standort am besten geeigneten Holzarten“ oder „die Holzarten, deren Stämme in Waldmischbeständen herrschend sind und im Flächenanteil überwiegen“. Der jagdrechtliche Begriff leitet sich hingegen von Merkmalen ab, die die Gefährdung einer Baumart durch das Wild betreffen. Da von den Waldpflanzen, die das Schalenwild mit seinem Äser oder Geweih erreichen kann, in der Regel solche bevorzugt verbissen oder verfegt werden, die im Minimum vorhanden sind, muss die Baumart, soll sie Hauptholzart sein, tatsächlich häufig vorkommen. Sie muss mit ihrem Gesamtvorkommen auf entsprechend großen (nicht gezäunten) Jungwuchsflächen stocken, die einen wesentlichen Flächenanteil des Jagdbezirks ausmachen. Nach verschienenen Gerichtsentscheidungen (z.B. LG Mainz, AFZ 1974, 964; LG Flensburg, EJS III S. 14 Nr. 5) liegt ein wesentlicher Flächenanteil vor, wenn die Holzart häufiger als nur vereinzelt vorkommt (ebenso OLG Hamm, Urt. v. 07.02.1996 JE Bd XI SG XII Nr. 101). Demgegenüber meint das LG Aachen (RdL 1958, 47), dass „die Holzart auf solch einer Fläche vorkommen müsse, dass sie eine wesentliche Rolle im Wirtschaftsplan spiele, sowie einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftserfolg liefere“; sie müsse aber „so häufig vorkommen, dass sie bei der Nahrungsaufnahme für das Wild instinktmäßig nichts Außergewöhnliches darstelle“. Nach einem Urteil des LG München vom 28.11.1974 (Az. 8 S 106/ 74) liegt ein wesentlicher Flächenanteil erst vor, wenn er 5% des gesamten Aufkommens im Jagdbezirk erreicht. Unbeschadet dieser Entscheidung sollte die Frage, ob Hauptholzart oder nicht, nicht nach einer starren %-Klausel, sondern nur von Fall zu Fall beantwortet werden. Da die Definition der Hauptholzart davon abhängt, wie stark sie im jeweiligen Jagdbezirk durch das Wild gefährdet ist, müsste logischerweise auch darauf abgestellt werden, wie viel das Wild von den vorhandenen Waldbäumen abäsen, verbeißen, verfegen, verschlagen oder schälen kann. Dieser Gesichtspunkt spricht dafür, bei der Feststellung, ob Hauptbaumart oder nicht, zusätzlich auf die 6 altersmäßige Struktur der Waldbestände (Altersklassengliederung), insbesondere auf den Anteil der in Verjüngung stehenden Bestände und den Anteil der Verjüngung (Naturverjüngung, Pflanzung) selbst, ferner auf den getätigten Schutz der Verjüngung, v.a. durch Zäunung abzustimmen. Soweit ersichtlich, hat sich die Rechtsprechung dieser Meinung bislang weder ausdrücklich angeschlossen noch sich näher damit befasst. Das AG Eggenfelden meint in seinem Urteil vom 22.12.1999 (Az. 3 C 953/ 98), dass eine gewisse Mindestverbreitung der Holzart im Jagdbezirk ausreiche, um sie als Hauptholzart einzustufen, ohne Rücksicht darauf, in welchem Vegetationszustand sie sich befinde. Forstkulturen, bei denen Nebenbaumarten mit Hauptholzarten zusammenstehen, sind nach einer Entscheidung des LG Köln vom 07.05.1958 (RdL 58, 101) insgesamt schutzpflichtig, „weil § 32 Abs. 2 nicht nur auf den Schutz der Nebenbaumart, sondern der gesamten Kultur abstellt“. Daher sind Forstkulturen einer Nebenbaumart, seien es Monokulturen oder Mischkulturen, insgesamt schutzpflichtig. "

Quelle:
http://www.waldbesitzer.net/fbg-neu...oads/wild-jagd-schadensersatz-dr-leonhard.pdf

In BW gilt als Hauptbaumart alles, was zu mindestens 10% in der betreffendenFläche vertreten ist. Am 31.01.2020 sah die landesweite Statistik dazu so aus:

"Heutiges Vorkommen:
Ausweislich der letzten Bundeswaldinventur umfasste die Waldfläche in BadenWürttemberg 2012 knapp 1,4 Mio. ha. Hauptbaumarten mit Flächenanteilen von mehr als 5 % der Waldfläche waren Fichte (31 %), Buche (22 %), Tanne (8 %), Eichen (7 %) und Kiefer (6 %). Weitere wichtige Baumarten waren Esche (knapp 5 %), Bergahorn (4 %) und Douglasie (3 %)."

Quelle:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/7000/16_7657_D.pdf

Wies jetzt bei dir genau aussieht, müsstest du im entsprechenden Jagdgesetz nachschauen. Es gilt das Jagdgesetz, nix anderes!
Lass dir auch nix erzählen: Hauptbaumart (jagdlich) ist nicht gleich Hauptholzart (forstlich).
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
12 Dez 2009
Beiträge
1.255
Zwar kein Schaden an Douglasien aber mir wurde schon zwei mal von nem Förster berichtet, dass Bachen im Januar Junge Buchen ausgerissen haben um damit Kessel zu bauen.

Die waren ganz schön sackig 😂
 
Registriert
24 Mai 2019
Beiträge
14.922
Verjüngung (v.a. Pflanzung) rauswühlen, abbeißen usw., jo, das können sie auch, die Schwarzen- quasi wie Gärtner ohne richtig grünen Daumen. :LOL:
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.098
Danke schon mal für die Rückmeldung, spiegelt meine Gedanken wieder.
Bezüglich Schälschäden gibt es hier nur Nieder- und Schwarzwild.
Sind mal Schafe ausgekommen oder Ziegen? Hatten wir auch schon. Jetzt im Winter müsste man Zahnspuren sehen.
Aber Sauen komplett kahl gemacht? :unsure:
 
Registriert
12 Nov 2014
Beiträge
3.559
Ohne Foto wirds schwierig...
Schwarzwild kann das sein, aber Dgl in der Stärke (30-35cm!) sind eigentlich schon so dick verborkt, Dass da nix mehr passieren kann.
Mahlbäume ja, aber das geht nicht so schnell. Schadensersatzpflichtig ist bei Fege, Schlag, Schäl und Verbissschäden nur der Schaden das letzten halben Jahres. das wird bei Mahlbäumen nicht der Fall sein. Wenn die 20 Bäume nicht alle auf dem Selben Fleck stehen, kann man da über die Durchforstung normal noch was machen.

Biber wär auch ne Option, wenn Wasser in der Nähe ist. Wär mal wichtig zu schauen, ob die Rinde nur entfernt/beschädigt wurde, oder ob der Verursacher die auch gefressen hat. Beschädigungen aus Spieltrieb hab ich hier auch in einem kleinen Esskastanienstück mit einer großen Suhle drin. Da hat es auch mit einigen wenigen Mahlbäumen angefangen und irgendwann ist so n drecks damisches Keilerchen auf die Idee gekommen, an dem Mahlbaum seine Hauerchen rein zu hauen und weils so lustig ist, die angeritzte Rinde streifenweise vom Stamm zu ziehen. Die Streifen hat man übewiegend noch liegen sehen können. Da das Spaß macht, hat das Mistviech binnen weniger Monate fast alle Esskastanien auf diese Weise bearbeitet. Die Bäume versuchen es zu überwallen, aber ich fürchte, da wird ne Fäule reinziehen.
Bei der Douglas kann ich mir das aber nicht vorsstellen.

Die Hauptbaumartendefinition kenn ich auch mit 5% an der Gesamtbestockung im Revier. wenn der Waldanteil nicht so groß ist, bist Du da schnell dabei. Ob die Dgl Fremdländer ist, ist dann zweitrangig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
An armstarken Douglasien schlagen Keiler und beißen Bachen durchaus gern herum,
der Artgeruch von Pseudotsuga hats ihnen angetan, das gibt auch schonmal Rindenschäden.

Aber sorry, ein Baum 30-35 cm und blank ??

Also, da hätte ich mal meine Zweifel !

Alte Malbäume aus Dgl, meist stärkerer, die werden unten gern mit der Zeit rindennackt, dann sieht man auch die Überwallungswülste an den Rändern, mit den der Baum versuchte, die Wunden zu schließen.
Aber das sind ja wohl immer nur wenige Bäume und das ist ein Prozeß über viele Jahre.

Wenn ein Waldbesitzer das nicht duldet, daß sich ein Wildtier ein paar Malbäume aussucht, ist er ein Depp...bei Dgl machts den Bäumen nämlich nix in der Vitalität.
In jungen Dickungen ist schon eher ein Schaden...


So und nicht anders.
 
Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.212
1. Ohne Bilder geht da hier nichts.
2.Wenn das Sauen sind,hilft die Suche nach Borsten,die da immer vorhanden sind.
3.Schwarzwild nimmt ,soweit bekannt,nicht wahllos irgendwelche Bäume,mal den,morgen den und das flächendeckend,sondern reibt sich immer an den Gleichen,wenigen.Bäumchen blank ist schon sehr interessant !!!
Sogenannte Schwarzwildschäden immer genau untersuchen. Hier hatte der Bauer mal Sauenschäden im Mais angemeldet.Tatsächlich schon ganz schön große Flecken. Eine Schleifspur zum Bach war deutlich zu erkennen.Eine Cam bestätigte den Verdacht.Eine Biberfamilie fraß ,was das Zeug hielt !
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
147
Zurzeit aktive Gäste
521
Besucher gesamt
668
Oben