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Hund bei Jagd erschossen: Urteil zu Schadenersatz - WELT
Hund bei Jagd erschossen: Urteil zu Schadenersatz
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Darum geht es hier nichtVerstoß gegen Sorgfaltspflicht - heißt das Jagdschein und WBK weg?
DJT 20 Monate wurde mit 2100,- Entschädigt Kaufpreis 500,- damit wurden der Schaden mehr als ersetzt um mehr geht es nicht.Ausbildungskosten 10 Euro /Stunde? 79 Stunden Ausbildung?
Das Verlust ist zwar schlimm für den Hundebesitzer, aber ob da gleich der Jagdschein weg ist?Verstoß gegen Sorgfaltspflicht - heißt das Jagdschein und WBK weg?
Die Entschädigung wurde vorher gezahlt. Das Gericht hätte auf 500 zzgl 790 entschieden.Bei den angesetzten Welpenkosten von 500€
160 Stunden a 10€
Das ist ein unglücklicher Zufall gewesen, mit dem niemand rechnen konnte.Das Verlust ist zwar schlimm für den Hundebesitzer, aber ob da gleich der Jagdschein weg ist?
Eine angeflickte Sau wird beschossen und in dem Moment läuft der Hund hinter der Sau in den Schuss oder Geschossreste.
von daher kann man nur sagen bei der Hundehalterin Gier Frist Hirn.Die Entschädigung wurde vorher gezahlt. Das Gericht hätte auf 500 zzgl 790 entschieden.
Sagt der Theoretiker und der Praktiker wundert sich.Wenn für jeden toten Hund jedesmal der Lappen weg wäre, wäre es viel sicherer auf DJ....
Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund!......... aber ob da gleich der Jagdschein weg ist?
Eine angeflickte Sau wird beschossen und in dem Moment läuft der Hund hinter der Sau in den Schuss oder Geschossreste.
LeiderAbgesehen vom ideellen Schaden (der vom Gericht in solchen Fällen richtigerweise nicht zugesprochen wird), ist die Entschädigung doch eh ganz ordentlich. Da hätte man auf ein Verfahren verzichten können. Der Schütze wird ohnehin lange genug daran zu denken haben, auch wenn ihm kein gröberes Verschulden vorzuwerfen sein wird.
Und die Gerichtskosten wird wohl ein Rechtsschutzversicherer bezahlen.
Dazu wirst du Vorsatz benötigen meine ich und den wird der Schütze im Hinblick auf den Terrier nicht gehabt haben.Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund!
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Wenn Du eine fahrlässige Körperverletzung begehst, hast du auch die Konsequenzen daraus zu tragen.