Schadenersatz für erschossenen Jagdhund

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Dazu wirst du Vorsatz benötigen meine ich und den wird der Schütze im Hinblick auf den Terrier nicht gehabt haben.
Fahrlässigkeit im Umgag mit Schusswaffen benötigt keinen Vorsatz!
Einmal angenommen, am statt des Hundes wäre ein Treiber gefolgt..... Nur so, zum Nachdenken.

Ja, auch ich bin mir des gewissen Restrisikos meiner wohlüberlegten Schussabgaben bewusst!
Ich wills auch gar nicht weiter ausdiskutieren.

Der Hund wurde ohne einen vernünftigen Grund getötet. Das ist ein Fakt.

Oberlandesgericht Frankfurt schrieb:
....

Laut OLG handelt es sich dabei um einen fahrlässigen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Bei dieser Sachlage hätte der Jäger nicht schießen dürfen.


....
 
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Fahrlässigkeit im Umgag mit Schusswaffen benötigt keinen Vorsatz!
Einmal angenommen, am statt des Hundes wäre ein Treiber gefolgt..... Nur so, zum Nachdenken.

Ja, auch ich bin mir des gewissen Restrisikos meiner wohlüberlegten Schussabgaben bewusst!
Ich wills auch gar nicht weiter ausdiskutieren.

Der Hund wurde ohne einen vernünftigen Grund getötet. Das ist ein Fakt.
Der von dir herangezogene § aus dem Tierschutzgesetz verlangt aber (so entnehme ich das der Norm) ein vorsätzliches Handeln. Falls dem nicht so sein sollte und bereits Fahrlässigkeit ausreicht, dann müsste das konsequenterweise auch so in der Norm formuliert sein.

Dass der Schütze wohl andere Verwaltungsübertretungen zu verantworten hat, mag sein.
 
G

gismo888

Guest
Da ich die ein oder andere DJ in meinen Leben, ob vom Stand oder als Durchgeher erlebt habe... Wir haben 2 schwarze Bracken die ohne Westen in einer Rotte zu erkennen, wäre schon sehr schwierig. Die sind aber durchgehend Laut.
Oft erlebe ich DJTs die nicht mal eine Warnhalsung drauf haben. Sind die dann nicht laut, bzw haben sich verbissen wird es mehr als schwer für den Schützen.

Zum Schadensersatz, es wurde Welpenpreis und Ausbildung berechnet.
Hätte der Hund Leistungs - bzw. Zuchtprüfungen wären diese separat aufgeführt.
 
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Jungens bringt mal in Erfahrung was u.a. JGHV Gutachter für einen Hund veranschlagen. Ich weiß auswendig von mehreren Gutachten die auf >10k€ kamen.

Von demher: Ich hätte da auch mal geklagt. 🤷‍♂️
Wenn man nicht nachweisen kann, dass der Hund wegen seiner Abstammung oder seinen Prüfungsergebnissen einen besonders hohen materiellen Wert aufweist, weil er für die Zucht von großer Bedeutung ist, dann bleibt als materieller Schaden nicht viel mehr übrig als der Kaufpreis + das was man in den Hund zur Ausbildung investiert hat. Und bevor jetzt jemand kommt mit "Aber das Futter und die Impfungen..." dem sei gesagt, dass man das Geld unabhängig vom Schadenereignis sowieso bezahlt hätte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Jungens bringt mal in Erfahrung was u.a. JGHV Gutachter für einen Hund veranschlagen. Ich weiß auswendig von mehreren Gutachten die auf >10k€ kamen.

Von demher: Ich hätte da auch mal geklagt. 🤷‍♂️
Für einen 20 Monate alten DJT.:unsure:
Die bekloppten sterben auch nicht aus:rolleyes:
das bekloppt bezieht sich nicht auf dich!
 
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Der von dir herangezogene § aus dem Tierschutzgesetz verlangt aber (so entnehme ich das der Norm) ein vorsätzliches Handeln. Falls dem nicht so sein sollte und bereits Fahrlässigkeit ausreicht, dann müsste das konsequenterweise auch so in der Norm formuliert sein.

Dass der Schütze wohl andere Verwaltungsübertretungen zu verantworten hat, mag sein.
ich habe einen besonderen Satz aus dem Urteil zitiert.. da ist von erwiesener Fahrlässigkeit die Rede.

Wie zuverlässig handelt Jemand im Umgang mit Jagdwaffen, wenn er fahrlässig handelt?
Du kannst ja einmal recherchieren, wie man Fahrlässigkeit in Deutschland definiert?

Ganz klar; wenn ein Jäger einen Hund erschießt dann hat er dafinitiv auf etwas geschossen, was er nicht klar angesprochen und dem zu Folge auch nicht erkannt hat!

"Er hätte nicht schießen dürfen!"

Edit ist das letztendlich aber auch egal, weil im Verfahren gings ja nur um den Streitwert in der Sache
 
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