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Fahrlässigkeit im Umgag mit Schusswaffen benötigt keinen Vorsatz!Dazu wirst du Vorsatz benötigen meine ich und den wird der Schütze im Hinblick auf den Terrier nicht gehabt haben.
Einmal angenommen, am statt des Hundes wäre ein Treiber gefolgt..... Nur so, zum Nachdenken.
Ja, auch ich bin mir des gewissen Restrisikos meiner wohlüberlegten Schussabgaben bewusst!
Ich wills auch gar nicht weiter ausdiskutieren.
Der Hund wurde ohne einen vernünftigen Grund getötet. Das ist ein Fakt.
Oberlandesgericht Frankfurt schrieb:....
Laut OLG handelt es sich dabei um einen fahrlässigen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Bei dieser Sachlage hätte der Jäger nicht schießen dürfen.
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