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Gehst du als Gast nach Hause, wenn dir davon einer auf einer DJ mit 60 Schützen begegnet?Die lerne ich alle nur genau einmal kennen da gibt es kein zweites mal tut mir leid. Mit so Leuten Jage ich nicht.
Gehst du als Gast nach Hause, wenn dir davon einer auf einer DJ mit 60 Schützen begegnet?Die lerne ich alle nur genau einmal kennen da gibt es kein zweites mal tut mir leid. Mit so Leuten Jage ich nicht.
JA und das ist kein Gelaber, sondern Realität ich gehe meist mit durch mit meinen Hunden von daher bin ich bei so Gästen sehr empfindlich und Gott sei dank in der Position das ich nicht auf Einladungen angewiesen bin.Gehst du als Gast nach Hause, wenn dir davon einer auf einer DJ mit 60 Schützen begegnet?
Wechsle nicht von Äpfeln zu Birnen, wenn du vom Verstoß gegen den Tierschutz sprichst, dann bleib dabei. Dass der Schütze allenfalls andere Verwaltungsübertretungen begangen hat, will ich nicht verneinen, das kann sein. Den von dir aufgeworfenen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz "Töten eines Wirbeltieres" (§ 17 TSchG) wird er - mangels Vorsatz - nicht begangen haben. Was anderes habe ich nicht behauptet.ich habe einen besonderen Satz aus dem Urteil zitiert.. da ist von erwiesener Fahrlässigkeit die Rede.
Wie zuverlässig handelt Jemand im Umgang mit Jagdwaffen, wenn er fahrlässig handelt?
Du kannst ja einmal recherchieren, wie man Fahrlässigkeit in Deutschland definiert?
Ganz klar; wenn ein Jäger einen Hund erschießt dann hat er dafinitiv auf etwas geschossen, was er nicht klar angesprochen und dem zu Folge auch nicht erkannt hat!
"Er hätte nicht schießen dürfen!"
Edit ist das letztendlich aber auch egal, weil im Verfahren gings ja nur um den Streitwert in der Sache
Aus Sicht der Klägerin eben zu wenig!Horrido, wieso Gericht ? Die Versicherung hatte gezahlt, reicht das nicht ?
.....
Da geht's um Zuchtwertfaktor und ähnliches.Jungens bringt mal in Erfahrung was u.a. JGHV Gutachter für einen Hund veranschlagen. Ich weiß auswendig von mehreren Gutachten die auf >10k€ kamen.
Von demher: Ich hätte da auch mal geklagt.
Es ist halt ein Unterschied ob jemand auf einen Hund geschossen hat weil er ihn mit einer Sau verwechselt hat oder ob er auf eine Sau geschossen hat und den dahinter verdeckten Hund erwischt hat.......Das Thema an sich wird ja nicht nur einmal besprochen, sondern wurde schon vor Jahren gebührend diskutiert...
Nur eines von vielen Beispielen aus diesem Forum:
https://forum.wildundhund.de/threads/unfall-jagdhund-erschossen-was-nun.91566/
Ich bleibe bei meiner persönlichen Einstellung dazu: wer als Jäger auf einer Treib-oder Drückjagd einen Hund erschießt, dem gehört der Schein auf bestimmte Zeit entzogen!
Jagdhunde unterliegen besonderem Schutz, sie sind k e i n e s f a l l s jagdbares Wild!
Zum Erschießen fehlt ein vernünftiger Grund!
Das darf Jeder für sich gerne anders sehen.... Er wird sich ohnehin, sofern er sich nicht vor Ort schleunigst aus dem Staub macht, vor dem Hundebesitzer dafür rechtfertigen müssen.
Ist doch der ganz normale Irrsinn hier im Forum. Einfach nicht Ernst nehmen.Selten so einen Mist wie in #34 gelesen.
Du musst schon genauer lesen..Es ist halt ein Unterschied ob jemand auf einen Hund geschossen hat weil er ihn mit einer Sau verwechselt hat oder ob er auf eine Sau geschossen hat und den dahinter verdeckten Hund erwischt hat.......