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Grundsätzlich ist es so, dass du vor Gericht einen Schaden beweiskräftig beziffern können musst!Ich frage mich wie das Gericht auf 10 € die Stunde Ausbildungskosten und 500 € Welpenkosten kommt!?
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Kannst du das nicht, musst du dich mit dem Urteil zur Schadensfindung abfinden.
Offenbahr konnte man keinen höheren Schaden beweiskräftig und gerichtsverwertbar beziffern!