- Registriert
- 9 Nov 2015
- Beiträge
- 282
Und diese diffamierende Aussage triffst Du weil?Bist du ein Kindergartenkind?
ok... falsche Spielwiese!
Und diese diffamierende Aussage triffst Du weil?Bist du ein Kindergartenkind?
ok... falsche Spielwiese!
Ich kann leider keinen Zusammenhang zum Paragraphen 4.1 erkennen, wenn jemand einen Unfall verursacht (sei es nun grob fahrlässig oder unumgänglich und sei es mit dem Auto oder der Schusswaffe)Du nicht seiner Meinung bist
Es könnte der Wiederbeschaffungswert zu Grunde gelegt werden.Es wundert mich ein wenig, wie hier der Wert des Hundes ermittelt wird
Das wäre ja faktisch das Vergleichswertverfahren.Es könnte der Wiederbeschaffungswert zu Grunde gelegt werden.
Welpenpreis + Spekulativ 1 Prüfung ???
2 Jähriger, also recht junger Hund, über die Prüfungen weiss man nix...
...
Wer seinen hochwohlgepriesenen "ausgebildeten" Zuchthund wirklich so sehr schätzt/braucht, der schickt ihn nicht ins Treiben , so einfach ist das ...!!!
....für mich ist dieses Gehetze eh nicht mehr zeitgemäß, weil, wenn richtig gedrückt wird , braucht es keinen bekloppten Terrier der an jeder Sau hängt ......! Das Wild kommt vertraut und nicht hochflüchtig , für Schützen, Treiber und Hunde (falls dabei) , viel entspannter und ungefährlicher.....!
Außerdem , wer wirklich so sehr an seinem Hund hängt , verheizt ihn nicht auf Treiben , nur damit andere ihren Spaß haben.....nur mal so am Rande.....!
Grüße +WMH Olli
Bis vor ca. zwei oder drei Jahren hätte ich dir vollumfänglich zugestimmt....
Wer entsprechend seinen Stöberhund bei einer Bewegungsjagd einsetzt, der verheizt ihn doch nicht um anderen Spaß zu bereiten. Da sind wir allerdings nahe an der Fragestellung zum Sinn einer Bewegungsjagd. Sie sollte eben üblicherweise nicht dazu dienen, irgendwelche Gäste zu entertainen ... und schon gar keine, deren diesbzgl. Charakter zweifelhaft ist. Vor diesem Hintergrund werden Verkaufs-Bewegungsjagden aus meiner Sicht zu Recht kritisiert.
grosso
Zu oft die "Bild" gelesen oder spricht du aus Erfahrungen?Wenn für jeden toten Hund jedesmal der Lappen weg wäre, wäre es viel sicherer auf DJ....
Grundsätzlich bin ich da bei Dir, allerdings wird beim "Wert" eben unterschieden zwischen mit/ohne Papiere und mit/ohne JGHV Prüfungen.Typisch, dass die hundelosen Schnorrer mit dem lächerlichen Schadenersatz von 2.100 Euro völlig "zufrieden" sind, es betrifft sie ja nicht und sie haben keine Ahnung vom realen Ausbildungsaufwand.
Wenn mir ein Schlaumeier so käme, könnte er seine Stücke ab sofort und für alle Zeiten höchstselbst im Dickicht etc. aufspüren, hoch machen und nachsuchen.
Auch der Stundensatz von 10 Euro für die Ausbildung ist eine Zumutung, das entspricht gerade mal dem Mindestlohn und wird den fachlichen Anforderungen für die Ausbildung in keinster Weise gerecht.
Von Futter-, Material-, Fahrt- und Tierarztkosten etc. ist überhaupt nicht die Rede.
Es wäre interessant zu wissen, wie hoch der materielle Ausbildungsaufwand z.B. für einen Polizei-, Zoll- oder Militär-Diensthund bewertet wird, denn damit kann ein ausgebildeter und geprüfter Jagdhund am besten verglichen werden.
Aus meinder Sicht wäre für so einen Jagdhund eine Entschädigung von mindestens 12.000 bis 15.000 Euro angemessen, wobei das nur der materielle Verlust ist, den Rest kann man ohnehin nicht mit Geld bezahlen.
An der Stelle der Klägerin würde ich mir das nicht gefallen lassen und in Revision gehen.
Aus meinder Sicht wäre für so einen Jagdhund eine Entschädigung von mindestens 12.000 bis 15.000 Euro angemessen, wobei das nur der materielle Verlust ist, den Rest kann man ohnehin nicht mit Geld bezahlen.