Guten Abend,
folgende Situation:
Wir hatten die letzten Wochen massive Sauenschäden auf den Wiesen und haben hierfür einen Wildschaden von gut 4stellig ersetzt.
Die Landwirte wollten uns Bescheid geben wenn sie die betroffenen Wiesen neu eingesät sind damit wir geeingenete Maßnahmen treffen können. Dies ist aber nicht geschehen und heute war einer von uns im Revier und die Wiesen sind wieder alle umgedreht.
HÄTTEN die Landwirte wie ausgemacht sich gemeldet hätte man das zum Teil vielleicht verhindern können.
Mir stellt sich hier die Frage ob die betreffenden Landwirte hier eine Mitschuld nach
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 254 Mitverschulden
unterliegen.
Ich habe nur einen BGS und habe mit den Landwirten auch nicht gesprochen wer sich wie wann meldet aber ich finde so ein Verhalten unter aller Sau.
Hierzu hätte ich ein paar Meinungen
folgende Situation:
Wir hatten die letzten Wochen massive Sauenschäden auf den Wiesen und haben hierfür einen Wildschaden von gut 4stellig ersetzt.
Die Landwirte wollten uns Bescheid geben wenn sie die betroffenen Wiesen neu eingesät sind damit wir geeingenete Maßnahmen treffen können. Dies ist aber nicht geschehen und heute war einer von uns im Revier und die Wiesen sind wieder alle umgedreht.
HÄTTEN die Landwirte wie ausgemacht sich gemeldet hätte man das zum Teil vielleicht verhindern können.
Mir stellt sich hier die Frage ob die betreffenden Landwirte hier eine Mitschuld nach
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 254 Mitverschulden
unterliegen.
Ich habe nur einen BGS und habe mit den Landwirten auch nicht gesprochen wer sich wie wann meldet aber ich finde so ein Verhalten unter aller Sau.
Hierzu hätte ich ein paar Meinungen