Sorry, aber bei der Analyse der Gründe für die hier teilweise beschriebenen Situationen sollten die Jäger zunächst den Griff an die eigene Nase führen.
Hier in NRW z.B. galten sehr lange regionale Allgemeinverfügungen zur Schonzeitaufhebung auf Rabenkrähen zum Abwenden / zur Reduzierung der in der Landwirtschaft verursachten Schäden. Verbunden mit einer solchen Allgemeinverfügung war die Pflicht zur Meldung der in diesen Zeiträumen erzielten Strecken um die Wirksamkeit der Schonzeitaufhebung zu erfassen.
Diese Allgemeinverfügungen gibt es nun schon länger nicht mehr weil die Jagdausübungsberechtigten die Wirksamkeit mit entsprechenden Streckenmeldungen nicht nachweisen konnten.
Dafür gab es im Wesentlichen zwei Gründe: a) Die Krähen wurden zwar bejagt, aber auf die Meldungen an die Unteren Jagdbehörden wurde verzichtet und b) die Bejagung wurde nicht in ausreichender Effizienz durchgeführt.
Kein Wunder also, dass die Allgemeinverfügung zur Schonzeitaufhebung nicht als wirksames Instrument zur Abwehr von Schäden durch Rabenkrähen bewertet wurde.
Der brave deutsche Waidmann wehrt sich ja auch in diesem Forum immer heftig dagegen, sich in die Rolle eines "Schädlingsbekämpfers" drängen zu lassen (mit Ausnahmen wenn der Schädling Reh zufällig ein kapitaler 6er ist).
Bei der effektiv durchgeführten Krähenjagd muss man sehr früh aufstehen, sehr viel Material mitschleppen und aufbauen und hat am Ende des Tages weder feinstes Wildbret in der Truhe, noch eine Trophäe an der Wand. Die "nebenbei" durchgeführte Krähenjagd mit der kleinen Kugel ist jagdlicher Zeitvertreib ohne Effizienz.
Solange Krähen keine Gehörne haben bleiben auch alle politischen Bemühungen der Landwirtschaft zur Erweiterung der Bejagungsmöglichkeiten fruchtlos.
Das mit der Allgemeinverfügung ist allerdings zweifach problematisch.
Bei den Ringeltauben war die Argumentation so, wie Du das beschreibst. Es wurde unterstellt, dass es keinen Bedarf zur Taubenjagd während der Schonzeit gäbe, wenn es im Vorjahr keinen Bedarf gegeben habe. Ich habe seitenweise Korrespondenzen als Amtsinhaber und nicht privat mit der UJB darüber geführt. Der Argumentation, dass es sachgerecht sei, nur im absoluten Bedarfsfall einzugreifen und dass dieser nicht jedes Jahr besteht, wurde seitens der UJB nicht gefolgt.
Es gibt ja nicht in jedem Jahr Lagergetreide, so beispielsweise einer meiner Einwände.
Die Ablehnung erfolgte mit dem Hinweis, dass die Handlungsanweisung durch die Wildforschungsstelle so vorgegeben würde. -Das kann ich nicht korrekt verifizieren.- Es könnten nur Einzelanträge gestellt werden.
Das vollständige Aussetzen der Allgemeinverfügung wurde mir gegenüber seitens der Wildforschungsstelle damit begründet, dass im Verhältnis zur Jagdzeit zu viele Ringeltauben in der Schonzeit erlegt wurden.
Bei den Raben-Krähen ist die Begründung, dass die Jagdzeit in NRW schon sehr lang sei, und Einzelanträge ja gestellt werden könnten. Dieser Argumentation kann ich tatsächlich sogar folgen.
Das Hauptproblem sind mittlerweile auch hier eher die Saatkrähen, und da gibt es überhaupt keine Lösung für.