Schaftmagazin bzw. Schaftstrumpf erlaubt?

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Ich wurde heute darauf angesprochen, dass ein Schaftstrumpf mit Munition nicht transportiert werden darf. Die Munition muss sich in einem separaten Behältnis befinden. Stimmt das?Anhang anzeigen 18034


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anonym

Guest
Der allwöchentliche Schaftmagazin-Thread... :roll:
 
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23 Mai 2009
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Ein Schaftmagazin und schon gar ein "Strumpfmagazin" ist rechtlich nicht einem Magazin in der Waffe gleich gestellt.
Die Patronen sind rechtlich nicht in der Waffe.

Überraschung: Du darfst auf Wild auch mit einem Gewehr schießen, das mehr als zwei Patronen im Schaftmagazin aufnehmen kann.

Ist das nicht toll?:biggrin:

Trotzdem ein Tip: Zum Schießstand würde ich kein Risiko eingehen, obwohl die Mumpeln in das selbe Futteral wie die Waffe dürfen.

Und auf dem Weg zur/von der Jagd mache ich es nicht, da ich dann evtl. vergesse, die Mumpeln vor dem Verstauen im B-Schrank raus zu nehmen.

Das mit "führen" (zur Jagd) und "transportieren" (zum Schießstand) lasse ich mal außen vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
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anonym

Guest
Nennt die Dinger "Schaftetui".

Und was sagen die Gesetze zur Verwendung von Schaftetuis? Nichts? Na dann ist die Verwendung wohl auch nicht verboten.
 
Registriert
17 Mrz 2010
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Ich wurde heute darauf angesprochen, dass ein Schaftstrumpf mit Munition nicht transportiert werden darf. Die Munition muss sich in einem separaten Behältnis befinden. Stimmt das?

Das ist ganz ausgechlossen. Ein Schaftstrumpf mit Munition erregt nämlich überproportional öffentliches Ärgernis, vor allem wenn er mit Spitzen besetzt und einer Rose verziert ist. Da hat die Munition außen vor zu bleiben. Erst wenn der Strumpf ins Bett transportiert wurde, kann geladen werden.
 

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