WmH
In Österreich muss man 2 verschiedene Gesetze beachten:
1. das WaffG 1996 mit den dazugehörigen Änderungen bzw den Durchführungsverordnungen
2. die jeweiligen Landesjagdgesetze
zu 1.
Schalldämpfer sind nach §17Abs 1 Punkt 5 des WaffG immer noch verboten!!!!
seit dem 01.01.2019 gibt es für Jäger folgende Regelung
Schalldämpfer für Jäger (Neu: § 17 Abs. 3b)
Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch für nachweislich zur Ausübung der Jagd aus dem Ausland mitgebrachte oder eingeführte Schalldämpfer zu den entsprechenden Schusswaffen. Dämpfer sind wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Eine alte Forderung der österreichischen Jägerschaft wurde somit recht liberal umgesetzt.
zu 2.
Hier gilt es das jeweilige Landesjagdgesetz zu beachten,
in Kärnten wurde der Schalldämpfer aus den verbotenen Jagdmethoden herausgenommen,
somit ist die Jagd mit Schalldämpfern erlaubt,
Valencia