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Für Kärnten wäre der § 68 des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG einschlägig:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000013
Dort ist der Schalldämpfer unter Abs. 1 nicht (mehr) genannt. Geändert durch das Landesgesetzblatt Nr. 13/2018 im Februar 2018.
Für die Steiermark ist der § 58 des Steiermärkisches Jagdgesetzes 1986 einschlägig:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000850
Dort ist der Schalldämpfer unter Abs. 2 Z 1 nicht (mehr) zu finden. Geändert wurde das Gesetz im Juli 2018 mit LGBl. Nr. 59/2018.
Du kannst hier die entsprechenden Landesgesetzgebunden ansehen: https://www.ris.bka.gv.at/Land/
Einfach zu jeweiligen Bundesland das Jagdgesetz heraussuchen. Unter "Sachliche Verbote" findet sich dann meist alles was man an Waffen verwenden darf/nicht verwenden darf.
Du kannst Dir die Gesetze auch in der Vergangenheit ansehen. Dann erkennst Du, dass z.B. am 1.1.2018 die Schalldämpfer in beiden Gesetzen noch verboten waren...(jedenfalls für den Nicht-Berufsjäger)
Lange Rede kurzer Sinn: die Verwendung des Dämpfers ist in den beiden Bundesländern erlaubt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000013
Dort ist der Schalldämpfer unter Abs. 1 nicht (mehr) genannt. Geändert durch das Landesgesetzblatt Nr. 13/2018 im Februar 2018.
Für die Steiermark ist der § 58 des Steiermärkisches Jagdgesetzes 1986 einschlägig:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000850
Dort ist der Schalldämpfer unter Abs. 2 Z 1 nicht (mehr) zu finden. Geändert wurde das Gesetz im Juli 2018 mit LGBl. Nr. 59/2018.
Du kannst hier die entsprechenden Landesgesetzgebunden ansehen: https://www.ris.bka.gv.at/Land/
Einfach zu jeweiligen Bundesland das Jagdgesetz heraussuchen. Unter "Sachliche Verbote" findet sich dann meist alles was man an Waffen verwenden darf/nicht verwenden darf.
Du kannst Dir die Gesetze auch in der Vergangenheit ansehen. Dann erkennst Du, dass z.B. am 1.1.2018 die Schalldämpfer in beiden Gesetzen noch verboten waren...(jedenfalls für den Nicht-Berufsjäger)
Lange Rede kurzer Sinn: die Verwendung des Dämpfers ist in den beiden Bundesländern erlaubt.