Schalldämpfer als Jagdgast in Österreich

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Hallo, ich habe den EFP und der Schalli ist dort auch eingetragen. Ich habe gehört das die Österreicher jetzt auch mit Schalli jagen dürfen?! Gibt es für mich als Jagdgast Probleme? Desweiteren würde mich interessieren wie es ist wenn ich in einem unserer Bundesländer wo kein Schalli erlaubt ist, diesen mitführe (nicht drauf schraube). Ist der dann ein verbotener Gegenstand? Es könnte ja sein das ich durch solch ein Bundesland reisen müsste um dort hin zu kommen wo er erlaubt ist. Sorry die blöde Frage, aber meine Schallis haben RLP noch nie verlassen. Gruss und Wmh
 
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Ab 01.01.2019 ist in Österreich der Besitz eines Schalldämpfers mit gültiger Jagdkarte (Original Karte +Zahlungsbeleg zwingend erforderlich) erlaubt. Du bekommst bei der Jagd in AT eine gültige Jagdgastkarte ausgestellt. Damit gelten die selben Regeln wie für einen österreichischen Jäger. Darüber hinaus ist der Schalldämpfer im EFP eingetragen, damit hat du mit dem Transport über die Grenze auch kein Problem.
 
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Desweiteren würde mich interessieren wie es ist wenn ich in einem unserer Bundesländer wo kein Schalli erlaubt ist, diesen mitführe (nicht drauf schraube). Ist der dann ein verbotener Gegenstand?

Das waren Schalldämpfer noch nie, wurden halt nur früher (und in manchen Bundesländern heute noch...) nicht genehmigt und zur Jagd erlaubt. Nach (Bundes-)Waffengesetz ist das in allen Bundesländern kein Thema. Du solltest dann jedoch transportieren, nicht führen.
 
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Da währe ich jetzt nicht drauf gekommen! Tatsächlich? Und dad ösi Jagdgesetz dann auch! 🙏
Das Problem ist, es gibt nicht ein Österreichisches Jagdgesetz, sondern neun Landesjagdgesetze.
Es wäre hilfreich(ebenso wie bei allen anderen Deutsches Recht betreffendenen Fragen) zu erwähnen, in welches Bundesland in Österreich es gehen soll, das erleichtert die richtige Antwort unheimlich.
Ich bin mir zB nicht sicher ob SD nun schon in allen Bundesländern erlaubt sind...oder ist sich da jemand sicher?
(und nein, ich durchsuche nicht auf Verdacht alle LJG)
 
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Ab 01.01.2019 ist in Österreich der Besitz eines Schalldämpfers mit gültiger Jagdkarte (Original Karte +Zahlungsbeleg zwingend erforderlich) erlaubt. Du bekommst bei der Jagd in AT eine gültige Jagdgastkarte ausgestellt. Damit gelten die selben Regeln wie für einen österreichischen Jäger. Darüber hinaus ist der Schalldämpfer im EFP eingetragen, damit hat du mit dem Transport über die Grenze auch kein Problem.
Ist vermutlich in der Praxis kein Problem, aber zusätzlich zur Jagdkarte muss man die Jagd regelmäßig ausüben laut Ö Waffengesetz
Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen
 
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Ist vermutlich in der Praxis kein Problem, aber zusätzlich zur Jagdkarte muss man die Jagd regelmäßig ausüben laut Ö Waffengesetz
Das regelt den Besitz, die Verwendung steht im betreffenden LJG, somit ists in der Praxis dann ein Problem, wenn in dem betreffenden Bundesland SD nicht zugelassen sind.
 
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ganz einfach, schalldämpfer dürfen alle jäger in österreich besitzen, aber in einigen wenigen bundesländern nicht zur jagd verwenden. d.h. wenn du mit einem dämpfer durch diese bundesländer in ein bundesland fährst in dem man auch mit dämpfer jagen darf ist das absolut erlaubt.
wäre halt einfacher wenn du einfach sagst in welchem bundesland du zur jagd gehen willst.
 
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ganz einfach, schalldämpfer dürfen alle jäger in österreich besitzen, aber in einigen wenigen bundesländern nicht zur jagd verwenden. d.h. wenn du mit einem dämpfer durch diese bundesländer in ein bundesland fährst in dem man auch mit dämpfer jagen darf ist das absolut erlaubt.
wäre halt einfacher wenn du einfach sagst in welchem bundesland du zur jagd gehen willst.

Welche Bundesländer wären das? Wie oben erwähnt gilt die gültige Jagdkarte schon als Nachweis "der regelmäßigen Ausübung". Ohne Jagdkarte verliert man auch die "Begründung / Berechtigung" und muss diesen nach eine Frist an einen Berechtigten wieder veräußern.
 
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Welche Bundesländer wären das? Wie oben erwähnt gilt die gültige Jagdkarte schon als Nachweis "der regelmäßigen Ausübung". Ohne Jagdkarte verliert man auch die "Begründung / Berechtigung" und muss diesen nach eine Frist an einen Berechtigten wieder veräußern.
DAS musst dir selbst aus den jagdgesetzen heraussuchen. in den beiden bundesländern in denen ich jage sind die schalldämpfer zur jagd zugelassen, damit interessieren mich die anderen jagdgesetze zur zeit auch nicht. ich weiss nur dass es anfang des jahres z.b. in oberösterreich noch nicht erlaubt war mit dämpfer zu jagen. nur die erlaubnis lt waffenrecht besagt noch lange nicht dass auch alle jagdgesetze konsolidiert wurden. da würde ich mich vor ort (oder eben im jeweiligen jagdgesetz) informieren.

die jagdgesetze sind ja landesgesetze, das waffengesetz hingegen bundesgesetz. also kann es sein dass du ihn erwerben und besitzen, aber womöglich nicht zur jagd verwenden kannst. wie gesagt, anfang des jahres war es in oberösterreich z.b. so.

nachtrag:

https://blickinsland.at/oberoesterreichs-jaeger-duerfen-schalldaempfer-verwenden/

wie man hier lesen kann wurde auch das oö-jagdgesetz dahin geändert dass nun die jagd mit dämpfer erlaubt ist. wie es in vorarlberg, tirol, wien oder salzburg aussieht weiß ich aber nicht. niederösterreich, steiermark, burgenland und kärnten ist er erlaubt.
 
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Welche Bundesländer wären das? Wie oben erwähnt gilt die gültige Jagdkarte schon als Nachweis "der regelmäßigen Ausübung". Ohne Jagdkarte verliert man auch die "Begründung / Berechtigung" und muss diesen nach eine Frist an einen Berechtigten wieder veräußern.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000437

§88

(3) Schnellfeuerwaffen, halbautomatische Gewehre, die mit Magazinen zur Aufnahme von mehr als zwei Patronen versehen werden können, Luftdruckwaffen, Waffen mit Schalldämpfern, Abschraubstutzen und alle anderen Gewehre, deren ursprüngliche und natürliche Form mit der Absicht verändert ist, sie als Gewehr unkenntlich zu machen, dürfen zur Jagd nicht verwendet werden.
 

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