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- 1 Jan 2010
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Hi,
leider hat das Berliner VG ein hanebüchenes Urteil zum nicht vorhandenen Bedürfnis eines gewöhnlichen Jägers auf SD gefällt. Und ebenso leider hat der Antragsteller die vom VG zugelassene Sprungrevision zum BVerwG gezogen und nicht das OVG damit befasst.
Der beim BVerwG mit Waffenrechtsfragen befasste Senat dürfte vielen noch bekannt sein, er hat den Beschluss zum Halbautomaten exkrementiert, der dann - zum Glück - vom Gesetzgeber wieder eingefangen wurde. Mehr wäre damals möglich gewesen, aber das hat der weidgerechtigekeitsbeseelte DJV verhindert...
Sollte das BVerwG das Bedürfnis des gemeinen Jägers negieren und der Gesetzgeber das nicht korrigieren, werden über kurz oder lang die SDs zu Altmetall.
leider hat das Berliner VG ein hanebüchenes Urteil zum nicht vorhandenen Bedürfnis eines gewöhnlichen Jägers auf SD gefällt. Und ebenso leider hat der Antragsteller die vom VG zugelassene Sprungrevision zum BVerwG gezogen und nicht das OVG damit befasst.
Der beim BVerwG mit Waffenrechtsfragen befasste Senat dürfte vielen noch bekannt sein, er hat den Beschluss zum Halbautomaten exkrementiert, der dann - zum Glück - vom Gesetzgeber wieder eingefangen wurde. Mehr wäre damals möglich gewesen, aber das hat der weidgerechtigekeitsbeseelte DJV verhindert...
Sollte das BVerwG das Bedürfnis des gemeinen Jägers negieren und der Gesetzgeber das nicht korrigieren, werden über kurz oder lang die SDs zu Altmetall.