Schalldämpfer: Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 28.11.

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Bundesrecht hat damit garnichts zu tun. Es hat gar keine Regelung dazu. Deshalb auch kein Verbot.
Es geht wieder rein ums Bedürfnis.
Da zählt dann auf einmal keine europäische Harmonisierung ;)

Schon, aber es gibt nur bis dato keine Regelung dazu. Am 28.11. wird sich das eventuell durch ein Urteil eines Bundesgerichtes ändern... So meinte ich. Es kann ja z.B. sein, dass das Bedürfnis danach definiert ist und die Kriterien ausgearbeitet. Wenn die dann entsprechend formuliert sind, kann das einem Verbot schon recht nahe kommen...
 
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Klar.
Aber es ist eben keine Angelegenheit des Bundesrechts. Das regelt eben nichts dazu.
Es sind die Länder.
Die wiederum definieren, wie ein Bedürfnis anzuerkennen ist. Landesrechtliche Verbote sind das eine. Verwaltungsbestimmungen das andere.
 

tar

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Der Unterschied bei den Halbautomaten war die erstaunliche Lesart, dass die "immer schon" verboten gewesen wären.
Das trifft bei den Schalldämpfern nicht zu, das Hindernis waren zum einen die (immer weniger werdenden) jagdlichen Verbote der Länder und die unselige Verwaltungsvorschrift, die noch so restriktiv erlassen wurde, obwohl es sich schon abzeichnete, dass der Trend in Richtung Liberalisierung geht (nach zig Jahren Erfahrung damit im EU-Ausland).
 
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...und nun soll das BVerwG urteilen, ob es ein grundsätzlich ein Recht auf Anerkennung eines Bedürfnisses gibt ;)
 

tar

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Am Besten die entscheiden ein für alle mal, dass SD wie Jagdlangwaffen behandelt werden, so wie es die Logik gebührt:

Dr. Neitzel: Leider Gottes ist es weiterhin geübte – und auch länderseitig vorgegebene – Verwaltungspraxis, Schalldämpfer wie Kurzwaffen zu handhaben und den Erwerb über einen individuellen Nachweis des Bedürfnisses für jeden einzelnen Dämpfer zu regeln. Besser wäre die eigentlich logische rechtliche Gleichstellung mit Langwaffen gewesen: Der Inhaber eines gültigen Jagdscheines kann ohne weiteren Bedürfnisnachweis jagdlich geeignete Langwaffen erwerben und aufgrund der waffenrechtlichen Gleichstellung von Dämpfern dann auch gegen Vorlage des Jagdscheines Schalldämpfer für Langwaffen erwerben.

https://www.deutscher-jagdblog.de/experteninterview-dr-neitzel-ii/
 
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Das ist auch Quark.
Es geht eigentlich um ein Grundrecht: Die Gesundheit.
Da wird drumrumpalavert mit einer angeblichen Gefährdung.
Warum soll denn bspw. das ganze auf Jagdlangwaffen beschränkt sein?
Es sind doch alles die gleichen Menschen.
 

tar

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"wird das Bundesverwaltungsgericht zu prüfen haben, ob die Auffassung des Verwaltungsgerichts mit Bundesrecht vereinbar ist."

Wird also nur das entschieden?
Mein Tipp:
Wenn das Bundesrecht kein eindeutiges Recht gewährt, wird dem Gericht somit wahrscheinlich ein Wertungsspielraum zuerkannt und da nicht alle Länder so freisinnig sind, wird die Frage als strittig dargestellt und das vorinstanzliche Urteil als vertretbar angesehen.
 

z/7

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Und dann ist der Kläger beim OVG, wo er gleich hingehört hätte?
 
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"wird das Bundesverwaltungsgericht zu prüfen haben, ob die Auffassung des Verwaltungsgerichts mit Bundesrecht vereinbar ist."

Wird also nur das entschieden?
Mein Tipp:
Wenn das Bundesrecht kein eindeutiges Recht gewährt, wird dem Gericht somit wahrscheinlich ein Wertungsspielraum zuerkannt und da nicht alle Länder so freisinnig sind, wird die Frage als strittig dargestellt und das vorinstanzliche Urteil als vertretbar angesehen.
Wer weiss was wirklich geurteilt wird. Die Presse ist meist eher "uninformiert" bis saudumm.
Die Bundesregierung hat sich ja bereits im Vorfeld geäußert: Es gibt keinen Handlungsbedarf, da das Bundesrecht bzgl. SD gar kein Verbot /Regelung beinhaltet. Daher wird vom gesetzgeber dahingehend keine Änderung im WaffG erfolgen.
Somit sind wir wieder im in Deutschland so berüchtigten VErwaltungs- und Richterrecht.
Selbst das Grundgesetz wird mittlerweile allerorten über VErwaltungs- und Ordnungsrecht ausgehebelt.
Das war garantiert nicht so vorgesehen.
 
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Ich kenne mich in dieser Materie nicht aus und verstehe nur wenig von dem was ihr da schreibt. Kann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil fällen nach dem sich dann die gängige Praxis in DE ausrichtet? Tritt dieses Urteil quasi an die Stelle eines Gesetzes (welches es ja scheinbar für diese Sache nicht gibt) oder ist das dann eher eine "Leitlinie" oder eine "Empfehlung"?
 
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Das BVerwG könnte eine sehr restriktive Praxis bei der Bedürfniserteilung befürworten.
Dann kippen die Argumente, welche hier bislang Lockerungen durch die Wertigkeit der persönlichen Gesundheit erreichten.
Ein schlechter Anwalt, mangelnde Gutachten und es kann tragisch ändern.
Dadurch könnten sich die Verwaltungen der Bundesländer ermutigt sein, wieder keine Genehmigungen zu erteilen.
Aber jemand hat seinen Egotrieb befriedigt. Wenn am Ende keiner mehr was hat, fühlt man sich nicht mehr so benachteiligt.
Auf der Zeitachse hätte sich das Thema früher oder später sicher positiv gelöst.
Jetzt steht es 50/50. Es kann gut ausgehen oder auch dicke kommen.
 

tar

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Aber wenn schon die Verbotskönige in England alle SD haben und das BKA kein Problem bei den Jagdlangwaffen sieht und sich das afaik in den letzten 3 Jahren "Feldversuch" auch bestätigte, wie sollte man heutzutage noch ernsthaft dagegen argumentieren?

Das wäre ja so, als ob alle Maßnahmen zur Luftreinhaltung über den Haufen geworfen würden, weil ja jeder eine Gasmaske tragen könnte.

;)
 
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Dagegen argumentiert man so ernsthaft, wie das aktuell im vorliegenden Fall OVG Berlin-Brandenburg -Urteil vom 06.04.2017 - OVG 11 B 11.16- welches nun zu diesem hier angeführten Weg nach Leipzig führt.
Das gemeinsame OVG von Berlin und Brandenburg hat nun immer noch folgenden Sachstand. In Brandenburg erlaubt (ohne Auflagen und Theater) und in Berlin nicht. Das nenne ich mal stringend.

siehe auch
https://forum.wildundhund.de/thread...l-ovg-berlin-brandenburg-v-06-04-2017.115379/
 
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Ist jemand morgen persönlich anwesend in Leipzig?
Wann wird man das Ergebnis der Verhandlung erfahren?
HG
Kimalainen
 
G

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Guest
Gsd. ist bei uns in At das Gesetz bezüglich SD jetzt durch.
Alle Jäger die eine gültige Jagdkarte beim Büchsenmacher vorweisen, können bei ihm unbegrenzt SD erwerben.
Der SD wird ins Waffenbuch eingetragen und über ein elektronisches System nur der Behörde mitgeteilt.
Damit ist die Anzahl nicht geregelt und als Nachweis gilt die gültige Jagdkarte.
Find ich super das die das so geregelt haben.
 
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