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Bundesrecht hat damit garnichts zu tun. Es hat gar keine Regelung dazu. Deshalb auch kein Verbot.
Es geht wieder rein ums Bedürfnis.
Da zählt dann auf einmal keine europäische Harmonisierung
Schon, aber es gibt nur bis dato keine Regelung dazu. Am 28.11. wird sich das eventuell durch ein Urteil eines Bundesgerichtes ändern... So meinte ich. Es kann ja z.B. sein, dass das Bedürfnis danach definiert ist und die Kriterien ausgearbeitet. Wenn die dann entsprechend formuliert sind, kann das einem Verbot schon recht nahe kommen...
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