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Das BVerwG könnte eine sehr restriktive Praxis bei der Bedürfniserteilung befürworten.
Bzw. entscheiden, dass der Gesundheitschutz für ein Bedürfnis nicht ausreichend ist.
Müssten dann alle bisher erteilten Schalldämpfer wieder eingezogen werden (ich erinnere nur an dieses unsägliche Urteil hinsichtlich der halbautom. Langwaffen)?
Warum und für wen ist das Schalldämpferverbot 1972 eigentlich aufgehoben worden - wenn nicht für Jäger, für wen denn dann?