Ich habe folgendes von der Behörde bekommen.
Was nun?
Sehr geehrter Herr xxxx
Ihr oben genannter Antrag wurde mir zur weiteren Überprüfung vorgelegt. Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es derzeit leider nicht möglich, Schalldämpfer für jagdliche Zwecke zu genehmigen. Mit seinem Urteil vom 28.11.2018 (Aktenzeichen: G 6 C 4.18) hat das Gericht klargestellt, dass der Gehörschutz kein Bedürfnis im Sinne des § 8 Waffengesetz für einen Schalldämpfer darstellt, da es auch andere wirksame Methoden des Gehörschutzes gibt.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie weiter verfahren möchten.
Sollten Sie noch Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Freundliche Grüße
I. A.
xxxxxx
Stadt Ulm
Bürgerdienste I
Sicherheit, Ordnung und Gewerbe
Olgastraße 66
89073 Ulm
Was nun?
Sehr geehrter Herr xxxx
Ihr oben genannter Antrag wurde mir zur weiteren Überprüfung vorgelegt. Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es derzeit leider nicht möglich, Schalldämpfer für jagdliche Zwecke zu genehmigen. Mit seinem Urteil vom 28.11.2018 (Aktenzeichen: G 6 C 4.18) hat das Gericht klargestellt, dass der Gehörschutz kein Bedürfnis im Sinne des § 8 Waffengesetz für einen Schalldämpfer darstellt, da es auch andere wirksame Methoden des Gehörschutzes gibt.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
- Wir stellen Ihren Antrag zurück, bis das Ministerium bzw. Regierungspräsidium Tübingen einen neuen Erlass diesbezüglich herausgibt. Dies sollte nach Auskunft des Regierungspräsidiums Tübingen im Mai der Fall sein, oder
- wir entscheiden jetzt über Ihren Antrag. Nach derzeitigem Stand würde dieser dann voraussichtlich abgelehnt werden. Jedoch könnten Sie dann gegen unsere Entscheidung im Rechtsbehelfsverfahren vorgehen.
Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie weiter verfahren möchten.
Sollten Sie noch Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Freundliche Grüße
I. A.
xxxxxx
Stadt Ulm
Bürgerdienste I
Sicherheit, Ordnung und Gewerbe
Olgastraße 66
89073 Ulm