Hab in BY letzens einen nach der neuen Regelung eintragen lassen. Da steht dan hinten explizit auf der WBK, dass der SD nur auf jaglich zugelassnen LW mit Zentralfeuermunition verwendet werden darf. In BW war ja schon immer die Auflage "schalenwildtauglich" und damit war eigenltich alles kleiner .222REM nicht auf der Jagd verwendbar. Jetzt müsste auch in BW die Beschränkung "Schalenwildtauglich " wegfallen und die Verwendung auch auf einer .17Hornet/22.Hornet/.204Ruger als Zentralfeuerpatrone damit legal möglich sein.
Vorher mit der alten Regelung in BY wurde als Auflage hinten auf der entsprechnden WBK eingetragen, dass der SD nur auf jagdlich geeignete LW verwendet werden darf. So kann ich meinen kleinen A-Tec weiterhin auf Krähen mit .17NMR/22LFB/Magnum verwenden, nachdem ich den SD über die alte Regelung erworben habe.