Auch wenn es auf den Hinweis gleich heftigen Gegenwind geben wird von den Apologeten, die es nicht wahr haben wollen:
Das BVerwG hält in seinem Leitsatz fest, dass es keine Berechtigung für Jäger zum Führen gibt. Würde ich als Anwalt gefragt, ob man denn nun Schalldämpfer noch auf der Jagd führen und nutzen darf, würde ich aus Gründen anwaltlicher Vorsicht - und nicht weil ich das toll finde oder glaube, dass der worst case mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird - dringend davon abraten.
Wenn sich Polizei und Staatsanwaltschaft der Meinung des BVerwG anschließen, droht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren und für einen Staatsanwalt ist es einfacher, sich auf das BVerwG zu berufen, als selbst nachzudenken - vor allem, als Nichtjäger und Nichtsportschütze.
Im Moment mag nach einem WBK-Eintrag noch ein Verbotsirrtum in Betracht kommen. Spätestens nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe und entsprechender Diskussion in den Gazetten, wird das Eis diesbezüglich aber dünn.
Wer nichts riskieren will, sollte daher meiner Meinung nach zum Peltor greifen.