Schalldämpfer durch das Urteil illegal?

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BVerwG 2007 und nachfolgend durch OVG zitiert

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Geltung der gesetzlichen Neureglung auch für Altbesitzer bestünden nicht. Ein Fall „echter“ Rückwirkung liege nicht vor. Auch ein verfassungsrechtlich schützenswertes Vertrauen fehle. Vielmehr sei im hochgradig sicherheitsrelevanten Bereich des Besitzes gefährlicher Gegenstände nach dem Waffenrecht jederzeit mit einer Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen aus Gründen des Allgemeinwohls zu rechnen.

Verschiedene ältere Urteile habe ganz schön dicke Eier ins Nest gelegt.
Dessen ist man sich häufig nicht bewusst und in geänderter heutiger schärfstmöglicher Auslegung, kann aus meiner Sicht das Waffenrecht richterlich plattgemacht werden.
Alles beruht auf der unbewiesenen Annahme der "besonderen Gefahren durch den den Waffenbesitz".
Damit und mit "So wenig Waffen ins Volk wie möglich". Kannst du streichen, was immer beliebt.
Lediglich auf Grund der genannten These ohne Grundlage.
 
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tar

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Achja, das gute alte BVerwG und Berlin als Tag-Team des Grauens. ;)
Zumindest mussten die Altbesitzer von 72 kein regelmäßige Bedürfnis vorweisen und die Stahlschränke dürfen wir auch noch weiternutzen - mal sehen wie es bei den Magazinen aussehen wird.
 
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Leute, bleibt doch mal ganz ruhig.
Dieses Urteil ist das Ergebnis einer Einzelfallprüfung - einem Jäger wurde der SD versagt daraufhin hat er geklagt bis zum BVwG. Und verloren.
Das kann jetzt Auswirkungen haben, muss es aber nicht.
Wer einen SD hat wird ihn auch weiterhin nutzen dürfen (Besitzstandswahrung).
Es sei denn die Genehmigung wurde als Sondergenehmigung/Ausnahmegenehmigung erteilt weil so nicht explicit im Gesetz erlaubt. Die kann jederzeit widerrufen werden - auch unter Bezugnahme dieses Urteils.
So zumindest die Aussage unseres Sachbearbeiters Waffenrecht im Landkreis (Sachsen).

Gruß der olle pudlich
 

BAL

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Habe soeben mit meinem SB (NRW) telefoniert.
Die SB haben das Urteil durchaus wahrgenommen und haben bis zur Klärung durch das LKA erstmal gar nix gemacht. Die Klärung hat ergeben, daß der aktuelle Erlass weiterhin gilt, d.h. es gibt keinen Grund für einen SB einen Schalldämpfer nicht zu genehmigen / einzutragen. Im Februar soll es einen neuen Erlass geben, über den Inhalt war meinem SB noch nichts bekannt
 
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Leute, bleibt doch mal ganz ruhig.
Dieses Urteil ist das Ergebnis einer Einzelfallprüfung - einem Jäger wurde der SD versagt daraufhin hat er geklagt bis zum BVwG. Und verloren.
Das kann jetzt Auswirkungen haben, muss es aber nicht.


Leider hat es de facto schon Auswirkung!!!:eek: Gestern lies ich meine neue Büchse eintragen, und wollte einen Voreintrag für den dazugehörigen Dämpfer, der wird z.Z. nicht mehr erteilt:mad:, vor 4 Wochen hätte ich ihn problemlos bekommen, nun werde ich wohl Jahre warten können, bis der Gestzgeber das Gestez konkretisiert.:mad::mad:
 
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Es gab eine Vorgabe erstmal nichts zu tun und bis zur juristischen Wertung/Klärung der veränderten Sachlage zu warten.
@cast Saarland
 
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Leute, bleibt doch mal ganz ruhig.
Dieses Urteil ist das Ergebnis einer Einzelfallprüfung - einem Jäger wurde der SD versagt daraufhin hat er geklagt bis zum BVwG. Und verloren.
Das kann jetzt Auswirkungen haben, muss es aber nicht.
Wer einen SD hat wird ihn auch weiterhin nutzen dürfen (Besitzstandswahrung).
Es sei denn die Genehmigung wurde als Sondergenehmigung/Ausnahmegenehmigung erteilt weil so nicht explicit im Gesetz erlaubt. Die kann jederzeit widerrufen werden - auch unter Bezugnahme dieses Urteils.
So zumindest die Aussage unseres Sachbearbeiters Waffenrecht im Landkreis (Sachsen).

Gruß der olle pudlich

Hat er auch etwas zum Thema Neuanträge gesagt. Macht es noch Sinn da einen zu stellen?
 
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Jaja, das hat er können, der Kläger...
Ich wette, dass es bei einer Begründung des Bedürfnisses mit dem Schutz des Gehörs eines Jagdhundes anders ausgegangen wäre...
 

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