Schalldämpfer durch das Urteil illegal?

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Bei einem erkennbaren Unwillen der Berliner Richter eben nicht.
 
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Im Saarland gab es ein Rundschreiben vom Innenministerium, wo um die vorübergehende Annahme der waffenrechtlichen Anträge ohne Entscheidung; sprich Bedürfniserteilung gebeten wurde. In dem Schreiben steht, dass eine Bund-Länder-Koordination über die weitere Vorgehensweise noch ausstehen würde. Dies würde den Umgang mit bereits erteilten Erwerbserlaubnissen mit einschließen. Es wurde darum gebeten, die Antragsteller diesbezüglich zu informieren.

So stand das da in etwa drin.
 
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Hat er auch etwas zum Thema Neuanträge gesagt. Macht es noch Sinn da einen zu stellen?

Habe heute nochmal nachgefragt - also hier in Sachsen kann man immer noch einen SD beantragen. Die Entscheidung darüber obliegt dem jeweils zuständigen Ordnungsamt.
Und - wie schon aus diesem Urteil ersichtlich: niemand hat einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Genehmigung zum Erwerb eines SD.

Gruß der olle pudlich
 
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Heute Post von der kreispolizei mit neuem voreintrag für einen zweiten Dämpfer. NRW.

Wmh
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Habe heute ebenfalls meine WBK mit SD Voreintrag (3.SD) zurückerhalten. NRW
Somit kann ich meine 3 jagdlich genutzten Büchsen mit SD führen. Schade nur um meine B95, die damit wohl nur noch selten an die frische Waldluft kommt.
 
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Ich war heute auf dem LRA ,und hab mir vorsorglich noch einen Voreintrag für einen zweiten SD in die WBK schreiben lassen.
 
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Habe heute ebenfalls meine WBK mit SD Voreintrag (3.SD) zurückerhalten. NRW
Somit kann ich meine 3 jagdlich genutzten Büchsen mit SD führen. Schade nur um meine B95, die damit wohl nur noch selten an die frische Waldluft kommt.

Wie habt ihr begründet?
 
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Ein Urteil gesprochen, welches sehr nah an der jagdlichen Praxis ist. :unsure:

Der SD ist im Schrank, aber das Gewindeschneiden sollte ich mir wohl noch überlegen und die weitere Entwicklung der Thematik ein paar Monate abwarten. :oops:

Wie seht ihr es?
 
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Ich war letzte Woche im Landratsamt. Voreintrag ohne Problem, da Seriennummer bekannt, gleich komplett eingetragen (Bayern)
 
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Übrigens, falls es in Vergessenheit geraten ist.

Ein Dankeschön und Weidmannsheil an den Kläger.

Ich muss demnächst wegen Jatdscheinverlängerung ins Amt, da werde ich fragen wegen Nr.2 und gleich eintragen lassen.
 
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Ich schreib mal an einen jagenden Abgeordneten, den ich recht gut kenne.
 
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Ich würde gerne wissen, wer den Berliner vor Gericht vertreten hat. :devilish: :evil:
 
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Jemand, der nicht unbedingt tief in der Materie steckt.
Da ist der Fehler auch gemacht worden, was in Leipzig nicht mehr zu heilen war.
 

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