Schalldämpfer - Erfahrungen, Funktion, Technik, Gesetze und Verordnungen

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Kommt aufs licht an.
Je nachdem eher etwas in richtung helles oliv, oder eben leider auch Gold.
Kommt halt auf die Alu Charge an, wie das Eloxierte hinterher ausschaut
 
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Ah ok, danke für die Antwort.
Hab gerade im Netz geschaut, hab da von Roedale die Delta Pro X gefunden. Die Laufverlängerung ist immer noch 14 cm. Geht da noch weniger?
 
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Voreintrag werde ich dadurch vermeiden, dass ich mir die Seriennummer von Roedale durchgeben lasse und gleich in die WBK eintragen ohne Voreintrag.

Da bin ich gespannt, ob sie das machen.
O-Ton unserer Behörde, als ich meinen SD beantragte:
Die Seriennummer können sie gleich mit reinreichen. Die Gebühr für den Voreintrag müssen sie aber trotzdem zahlen, neben der Sondererlaubnis.
Laut irgendeinem Gebührengesetz in Bayern :evil:
 
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Ah ok, danke für die Antwort.
Hab gerade im Netz geschaut, hab da von Roedale die Delta Pro X gefunden. Die Laufverlängerung ist immer noch 14 cm. Geht da noch weniger?

Der größte Vorteil bei den Roedale ist das Gewicht.
Die anderen sind glaube ich alle schwerer, wenn ich das noch richtig im Hinterkopf habe.

Überlege Dir aber schon gut, ob du wirklich einen Teleskop-Dämpfer nimmst oder nicht doch einen normalen.

Im Nachhinein würde ich denke ich auch auf den 98er einen Ultralight machen.
 
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Da bin ich gespannt, ob sie das machen.
O-Ton unserer Behörde, als ich meinen SD beantragte:
Die Seriennummer können sie gleich mit reinreichen. Die Gebühr für den Voreintrag müssen sie aber trotzdem zahlen, neben der Sondererlaubnis.
Laut irgendeinem Gebührengesetz in Bayern :evil:

Du bist doch sonst so schlau :biggrin:.

Verweise darauf, dass ein Voreintrag nicht erfolgt ist! Damit kann für diese Amtshandlung auch keine Gebühr erhoben werden. Wenn doch, Bescheid erteilen lassen und Widerspruch.
 
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Du bist doch sonst so schlau :biggrin:.

Verweise darauf, dass ein Voreintrag nicht erfolgt ist! Damit kann für diese Amtshandlung auch keine Gebühr erhoben werden. Wenn doch, Bescheid erteilen lassen und Widerspruch.

Man zahlst ja nicht für einen "Voreintrag", das ist sowieso nur ein allgemeinsprachlicher, kein rechtlicher Begriff.
Man zahlst für die Erteilung einer Erwerbserlaubnis. Die kostet nicht die geringe Gebühr für die Vervollständigung eines Eintrags in der WBK (Stempel), sondern die höhere Gebühr, weil da die Prüfung der Erwerbsvoraussetzungen dabei ist.

Nach dem "komischen" Gebührengesetz kann da nun jeder Kreis seine eigenen Gebühren festsetzen. Nach der bundesweitgültigen Gebührenordnung die es früher gab, war das die gleiche Gebühr wie die für eine WBK.

Aber ein guter Punkt. Ich werde mir mal die Gebührenordnung des Kreises geben lassen.
 
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Eine Rechtsbeugung nach der anderen.
Aber durch die Brocken, die man in Bayern den Jägern hinwirft, kaschiert.
Wenigstens verlangen sie keinen Waffenschein für die Verwendung auf der Jagd.

Ich bin ja schon still.
 
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Du musst nicht alles glauben was hier verbreitet wird. Das Kostengesetz ist in BY für alle Amtshandllungen im übertragenen Wirkungskreis verbindlich. Insofern kostet Jagdschein, Waffeneintragung etc. überall den gleichen Betrag. Und wenn ein Bediensteter einen Fehler macht, muss man sich halt wehren. Das ist besser als zu jammern.

Im eigenen Wirkungskreis haben die Kommunen Gestaltungsspielraum.

Aber das ist hier nicht das Thema. Bin schon still.

Würde mich über Kaufempfehlungen freuen!!!

Und der umgangssprachliche Begriff Voreintrag ist natürlich nicht korrekt. Erlaubnis zum Erwerb ist richtig. Inhaltlich aber kein Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Guten tag, können hier mal ein paar Zahlen genannt werden, was die Behörden so an Gebühren verlangen. Komme aus BW, hier steht meistens eine spanne z.B. Von 20 Bis 500 euro für die Ausstellung eines europäischen feuerwaffenpass, je nach Verwaltungs Aufwand.
 
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Guten tag, können hier mal ein paar Zahlen genannt werden, was die Behörden so an Gebühren verlangen. Komme aus BW, hier steht meistens eine spanne z.B. Von 20 Bis 500 euro für die Ausstellung eines europäischen feuerwaffenpass, je nach Verwaltungs Aufwand.


Ruf morgen deine Waffenbehörde an und frag nach.
 
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12 Apr 2013
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Sollte meine Frage bereits gestellt worden sein, bitte ich um entschuldigung, aber ...

Gehen wir davon aus, ich beantrage so eine Flüstertüte und gehen wir davon aus die Antwort lautet "Jo, kannse machen, tragen wir dir ein." Läuft dann einer Frist ähnlich eines KW-Eintrages?

Hierzu hat Frau Google leider keine eindeutige Antwort hervorzaubern können. Rein von der Logik her (Ja, ich weiß, WaffG und Logik in einem Satz ist immer schwierig) müsste ja nicht, weil: Gleichgestellt der Bestimmungswaffe. Aber "Voreintrag" kenne ich nur aus dem Bereich "KW in Jägerhand" und da gilt ja die Jahresfrist.

Für sachdienliche Hinweise danke ich schon jetzt.
 
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Gut dass die Firma Blaser das hat kommen sehen und in die letzten Ausgaben seiner Werbung gleich einen R8 mit Auspuff gepackt hat:biggrin:. Die haben dann wohl einen Maulwurf im Ministerium:lol:.

Egal ich finds gut, jeder sollte einen SD haben dürfen der Jagd und einen will. Die Sportschützen sollten auch einen haben dürfen, weil dann stören die nicht so auf dem Stand:roll:
 

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