- Registriert
- 3 Nov 2014
- Beiträge
- 36
§ 13 Abs 9 Waffengesetz lautet ja:
"Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens verwendet werden. "
Hier stellen sich mir zwei Fragen:
1. Ich gehe davon aus dass man nun auch Schalldämpfer für Flinten (für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung) erwerben darf. Hat schon jemand einen Flinten-Schalldämpfer problemlos eingetragen bekommen ?
2. Darf ich mit meinen Schalldämpfern (Büchse sowie Flinte) auch auf Ständen von Sportschützen-Vereinen schießen? Oder könnte man dort unterstellen dass es sich nicht um jagdliches Übungsschießen handelt (hierbei geht es mir um die rechtliche Seite, Zustimmung des Standbetreibers wird vorausgesetzt) ?
Ebenso wäre es Interessant, ob das Einschiessen von Nachtsichtvorsätzen auf Sportschützen-Ständen rechtlich ok ist, oder ob man hier den nach §40 Abs. 3 geforderten "jagdlichen Zweck" verneinen muss.
Wahrscheinlich kann hier nur ein höchstinstanzliches Urteil Sicherheit geben, aber vielleicht weiß ja auch jemand was genaueres ?
"Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens verwendet werden. "
Hier stellen sich mir zwei Fragen:
1. Ich gehe davon aus dass man nun auch Schalldämpfer für Flinten (für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung) erwerben darf. Hat schon jemand einen Flinten-Schalldämpfer problemlos eingetragen bekommen ?
2. Darf ich mit meinen Schalldämpfern (Büchse sowie Flinte) auch auf Ständen von Sportschützen-Vereinen schießen? Oder könnte man dort unterstellen dass es sich nicht um jagdliches Übungsschießen handelt (hierbei geht es mir um die rechtliche Seite, Zustimmung des Standbetreibers wird vorausgesetzt) ?
Ebenso wäre es Interessant, ob das Einschiessen von Nachtsichtvorsätzen auf Sportschützen-Ständen rechtlich ok ist, oder ob man hier den nach §40 Abs. 3 geforderten "jagdlichen Zweck" verneinen muss.
Wahrscheinlich kann hier nur ein höchstinstanzliches Urteil Sicherheit geben, aber vielleicht weiß ja auch jemand was genaueres ?