...in Kat.B ohne weitere Auflagen....
Eingetragen ist Kat. C.?!
...in Kat.B ohne weitere Auflagen....
Wie trage ich einen Schalldämpfer im NWR ein?
Die Fachliche Leitstelle hat mit BKA und BMI abgestimmt, dass Schalldämpfer für Jäger generell als Kat B für halbautomatische Büchsen mit Wechselmagazin eingetragen werden. Dies erleichtert auch der Industrie die Standardisierung, zumal bei der Fertigung noch unklar ist, bei welcher Waffe der Dämpfer verwendet werden soll.
Gilt das für alle Bundesländer einheitlich oder sind Anpassungen durch Ländergesetze zu berücksichtigen?
Die Regelung gilt für alle Länder einheitlich, da das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist. Einschränkungen könnten lediglich über das Landesjagdrecht getroffen werden.
Das wäre sachlich falsch. Es wäre ratsam, diesen Eintrag streichen zu lassen.
Der SD ist explizit für weitere Zwecke als die befugte Jagdausübung zulässig.
Im Zweifelsfall möge die Sachbearbeitung mal bei der Fachlichen Leitstelle zum Nationalen waffenregister anfragen.
Dort bekommt sie prompt die pasende Antwort, wie die Eintragung vorzunehmen ist. In Kat.B ohne weitere Auflagen.
Das (teilweise) wiedergeben von Gesetzestexten gehört nicht auf die WBK.