Schalldämpfer gekauft: Jäger verliert Zuverlässigkeit

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16 Jun 2016
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Moin,

das Problem scheint mir, dass hier (zumindest von einigen Waffen-/Jagdbehörden) überhaupt kein abgestuftes Handeln, keine Würdigung des Einzelfalls vorgenommen wird, sondern immer und sofort die Höchststrafe verhängt wird, egal ob der böse Bube nur eine Schrotpatrone im Auto vergessen hat oder ohne Berechtigung eine Schusswaffe erworben hat.

Grüße
Uwe
 
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Kaufen und erwerben sind Synonyme :p

Man kann auch einen Hut oder ein Packerl Kaugummi erwerben.
Und dennoch höchst unterschiedlich. Allein für den Begriff Erwerb gibt es zahlreiche Definition. Von Sachherrschaft über Eigentumsübertragung u.v.m.
Der waffenrechtliche Erwerb ist ist im vorliegenden Falle wiederum ein entscheidender Punkt, während der reine Eigentumsererwerb vollkommen bedeutungslos wäre.
Der waffenrechtliche Erwerb geschieht zudem auch unabhängig davon, ob gekauft wurde oder nicht.
 
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Deshalb wird es dafür auch eine Strafe geben. Diese wird angemessen sein. Der Widerruf der WHE ist aus meiner Sicht nicht angemessen. Auch nicht geboten.
Es gibt ja immer viele Abstufungen udn einiges ringsum zu beachten.
Der Ruf nach der Höchststrafe ist für mich nicht nachvollziehbar.

Moin, ich glaube dass Du die Situation, Waffen betreffend, falsch einschätzt.
Es hat schon einige Urteile im Zusammenhang mit privatem Waffenbesitz gegeben, die man , vor 20 Jahren, nicht für möglich gehalten hätte.
Der Gesetzgeber:mad: will den privaten Waffenbesitz immer weiter beschränken, möglichst verbieten. Gab es schon mal und war auch nur 1 km von mir entfernt... das streben viele auch hier an. Es ist ganz egal wen es trifft, Berechtigte Waffenbesitzer, Händler , Hersteller. Im Zusammenhang mit Verstössen gegen das Waffengesetz mit Milde zu rechnen ist, denke ich, seeeehr blauäugig.
 
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Das ist mir bewusst und ich habe das ja hier deswegen auch bewusst angeprangert.
Es ändert ja nichts daran, das Höchststrafen für eigentlich Lapallien unverhältnismäßig sind.
Zum Glück kenne ich aber auch noch andere Entscheidungen.
ICh rechnen auch nicht mit Milde, sondern plädiere lediglich für ein angemessenes Strafmaß bei alle dem "Hängt Ihn!" Rufen.
 
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JAwoll. Kein Erbarmen. Der Mann ernährt unter Umständen eine Familie mit Kindern von seinem Beruf.
Da muss man unbedingt ganz rücksichtslos sein.
Es gab keinen Schaden. Es gab keine Vertuschung.
Es ist och nichtmal endgültig klar, ob der Entzug der Zuverlässigkeit oder der Handel rechtmäßig oder eben nicht war.

Ja genau.
Auch ich ernähre mit meinem Geschäft Kinder und Familie, in einer Branche wo sich unsere Kollegen nur so freuen wenn ich Fehler mache.
Nach Aussage meines RA ist keine andere Branche so Klage oder Abmahnfreudig wie unsere.

Der Verkäufer ist nach dem Bericht Waffenfachhändler !!!! Der muss seine Gesetze kennen.

Frag mal einen Bäcker oder Metzger nach seinen Vorschriften und was passiert wenn er sich nicht daran hält.

Und einen entzug der Zuverlässigkeit wünsche ich keinem der beiden.
Wer Fehler macht sollte den A... in der Hose haben dazu zu stehen und das Kind aus dem Brunnen zu holen.

Gruß Weichei.

PS: Warten wir doch einfach ab bis mehr Informationen kommen.
 
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Das sehe ich ganz genau so.
Wir Jäger und Schützen, sind inzwische auch der Partei suspekt, die immer die pol. Heimat, wie auch der Landwirte, Waldbesitzer, Reiter usw. war.

Wenn sich z.B. ein Innenminster NDS, Pistorius (SPD) mit Händen und Füßen gegen den einfachen Erwerb von Schallis sträubt.
Es gibt ganz klare Anweisungen diese Dinge möglichst restrektiv zu handhaben.

Wir werden uns noch wundern, was in diesem Lande alles noch passiert.

Remy
 
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Ja genau.
Auch ich ernähre mit meinem Geschäft Kinder und Familie, in einer Branche wo sich unsere Kollegen nur so freuen wenn ich Fehler mache.
Nach Aussage meines RA ist keine andere Branche so Klage oder Abmahnfreudig wie unsere.

Der Verkäufer ist nach dem Bericht Waffenfachhändler !!!! Der muss seine Gesetze kennen.

Frag mal einen Bäcker oder Metzger nach seinen Vorschriften und was passiert wenn er sich nicht daran hält.

Und einen entzug der Zuverlässigkeit wünsche ich keinem der beiden.
Wer Fehler macht sollte den A... in der Hose haben dazu zu stehen und das Kind aus dem Brunnen zu holen.

Gruß Weichei.

PS: Warten wir doch einfach ab bis mehr Informationen kommen.
HAt doch den Arsch. Haben alles gemeldet. Nichts wurde vertuscht. Nun wirds eine Strafe geben. Der Verlust der Zuverlässigkeit steht in keinem Verhältnis und der Entzig der Handelserlaubnis auch nicht. Warum so biestig?

Kenn ich vom Metzger übrigens auch so. Da wurde dann die Strafe bezahlt und gut wars,
 
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Der Gesetzgeber macht nur Gesetze. Richter fällen Urteile. Richter sind auch nur Menschen und in Bezug auf Waffen offensichtlich empfindlich und hier entscheiden nur Beamte über Zuverlässigkeit. Gericht ist ja erst die nächste Stufe.
Mein Büma lässt sich seit ein paar Jahren meinen Jagdschein zeigen, wenn er mir Mun verkauft, obwohl er mein Schiessausbilder war und er weiß, daß ich einen BGS habe.
Und auch wenn er den Schalli nicht mehr in die WBK eingetragen hat, weil das die Behörde macht, wollte er selbstverständlich den Voreintrag sehen.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
 
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Im Zusammenhang mit Verstössen gegen das Waffengesetz mit Milde zu rechnen ist, denke ich, seeeehr blauäugig.
Eine böse Falle ist auch der §5 (Zuverläsigkeit), wenn die Waffenbehörde (nicht der Staatsanwalt!) glaubt, "Tatsachen zu erkennen, die die Annahme rechtfertigen", dass der Waffenbesitzer nicht sorgfältig mit den Sachen umgeht.

basti
 
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Tolles Beispiel und zeigt auch gleich einen eindeutigen Gesetzesverstoß.
Es geht also immer um mehr, als was auf dem Papier steht.
(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Gesetze sind einzuhalten. Verstöße sind angemessen zu bestrafen.
 
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Verlust der Zuverlässigkeit steht in keinem Verhältnis und der Entzig der Handelserlaubnis auch nicht. Warum so biestig?

Will gar nicht biestig sein ;)

Als Legalwaffenbesitzer stehen wir eh am Pranger. Da sollte als Händler sowas einfach nicht passieren.
Irgendein doofer Politiker kommt dann auf die Idee " Die machen ja eh was Sie wollen " und Zack ist alles wieder Verboten.

Verlust der Zuverlässigkeit steht in keinem Verhältnis und der Entzig der Handelserlaubnis auch nicht.

Stimmt !!!!
Trotzdem sehe ich den Händler einfach in der Pflicht Gesetze zu kennen die seine Waren betreffen.

Gruß Weichei
 
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Deshalb wird es dafür auch eine Strafe geben. Diese wird angemessen sein. Der Widerruf der WHE ist aus meiner Sicht nicht angemessen. Auch nicht geboten.
Deshalb ist ja der Verlust der Zuverlässigkeit auch keine Strafe. Die Strafe kommt oben drauf.

Fuer meine Arbeidsfahrten erwarte ich aber eine gedeckte Kutsche, mindestens 12 spaennig.
tømrer, wir haben Klimaziele zu erfüllen. 12 Methan furzende Gäule sind völlig unmöglich.
 
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ich witzel jetz mal ein bisschen....

vielleicht hat der die R8 Silence ja auch ohne den Schalldämpfer bekommen und wollte erstmal die "Grundwaffe" eintragen lassen ;) Da kann man ja auch mit schießen.

Den Schalldämpfer wollte er dann später separat eintragen lassen, nach Voreintrag... ;)
Blöderweise stand der Schalldämpfer mit auf der Rechnung, hätte er aber gar nicht dem SB unter die Nase halten müssen. Bezüglich der S/N´s hatte er sich halt geirrt und die falsche notiert.

Und schon bekommt die Sache ein ganz anderes Bild.
 
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Das wird schon abgearbeitet sein. Vor dem Verlust der Zuverlässigkeit kommt ja die Stellungnahme.
Da hätte man auch angeben können, dass der waffenrechtliche Erwerb noch nicht erfolgt ist und man hier nur den Kauf und Eintrag in einem Rutsch machen wollte.
Nur, wirds dafür anscheinend schon zu spät sein.
Regel Nummer 1: Keine Auskünfte. Null. Auch nicht "freundschaftlich" im direkten Gespräch. Das macht ausnahmslos ein Fachanwalt.

Nun muss man die Verhandlng abwarten-so denn eine kommt- ud erst dann wissen wir, ob etwas Widerrechtliches geschah oder nicht.
 

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