Schalldämpfer gekauft: Jäger verliert Zuverlässigkeit

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Wir können hier seitenlang spekulieren, wer was angestellt hat. Fakt bleibt, wir wissen es nicht.

Trotzdem hat das Forum sein Urteil bereits gesprochen. Es sind je nach Vorliebe der böse Staat die bösen Altparteien oder ihre Kompetenzen überschreitende Verwaltungsbeamte, die sich mal wieder einen unbescholtenen Jäger vorgeknöpft haben.

Kann man nicht einfach mal zugeben, nicht genug zu wissen, um eine Meinung zu haben? Oder um Dieter Nuhr zu zitieren "Man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."

Vor einigen Jahren habe ich mal bei egun eine Waffe erworben.
Mit Ende der Auktion - Kontodaten kamen sofort per Mail - habe ich am gleiche Tag noch die Waffe bezahlt und meine Erwerbsberechtigung versandt.
Ich erhielt die Waffe dann genau 16 Tage nach Auktionsende an einem Freitag mit einem Kurierdienst.
An darauffolgenden Mittwoch hatte ich vor die Waffe morgens bei der Behörde anzumelden.
Am Dienstag, also am 4ten Tag nach Erhalt der Waffe war ein Schreiben meiner Waffenbehörde in der Post. Ich sollte für eine Ordnungswidrigkeit - nicht rechtzeitige Anmeldung einer erworbenden Jagdwaffe - 70 oder 80 € Strafe zahlen.

Glücklicherweise hatte ich den Versandkarton aufbewahrt und konnte anhand der Sendungsnummer nachweisen, daß der Verkäufer die Waffe erst 14 Tage nach der Abmeldung an mich versandt hatte.

Die Behörde hat in diesem Fall nicht gefragt, sondern erst die "Bestrafung" in die Wege geleitet.
Das ist Bockmist!
 

Leo

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5 Apr 2019
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Waffenbesitzer muessen sich auch an geltende Gesetze halten. Ob sie mutwillig, unachtsam oder wegen fehlender Fachkenntnis dagegen verstossen, sollte egal sein.
Gerechtigkeit muss für alle gelten und für alle gleich sein.
Darum werde ich mich auch nicht zum Koenig von Deutschland krönen lassen.;)

tømrer

Prinzipiell würde ich dir zustimmen.
Allerdings sind die Gesetze um Waffen, alles andere als ein solide Basis für ein "gerechtes" Handeln.
Vielfach unnötig kompliziert, stellenweise veraltet und nicht mehr zeitgemäß und insgesamt ein solche Flickenteppich, dass es selbst Fachanwälten! schwer fällt, aus diesem Wirrwarr handfeste Aussagen ableiten zu können.

Und warum? Weil die Politik das Waffenrecht nicht als ein "Recht" ansieht, sondern vielmehr als ein Privileg, um welches der Besitzer gefälligst dankbar zu sein hat.
Angefasst werden und wurden die Gesetze bisher immer nur wenn es darum ging von anderen Themen abzulenken oder das öffentliche Interesse zu beschwichtigen.
Man kann an einer Hand abzählen, wann es bei Änderungen im WaffG mal zu Gunsten der Waffenbesitzer ausging.
Solche Diskussionen wie hier machen es den Waffengegnern dann natürlich mehr als einfach, die Keile in unsere Reihen zu schlagen. Sieht man wunderbar an den Schweizern, die so langsam auch am einknicken sind.
 
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Vor einigen Jahren habe ich mal bei egun eine Waffe erworben.
Mit Ende der Auktion - Kontodaten kamen sofort per Mail - habe ich am gleiche Tag noch die Waffe bezahlt und meine Erwerbsberechtigung versandt.
Ich erhielt die Waffe dann genau 16 Tage nach Auktionsende an einem Freitag mit einem Kurierdienst.
An darauffolgenden Mittwoch hatte ich vor die Waffe morgens bei der Behörde anzumelden.
Am Dienstag, also am 4ten Tag nach Erhalt der Waffe war ein Schreiben meiner Waffenbehörde in der Post. Ich sollte für eine Ordnungswidrigkeit - nicht rechtzeitige Anmeldung einer erworbenden Jagdwaffe - 70 oder 80 € Strafe zahlen.

Glücklicherweise hatte ich den Versandkarton aufbewahrt und konnte anhand der Sendungsnummer nachweisen, daß der Verkäufer die Waffe erst 14 Tage nach der Abmeldung an mich versandt hatte.

Die Behörde hat in diesem Fall nicht gefragt, sondern erst die "Bestrafung" in die Wege geleitet.
Das ist Bockmist!

Das Problem in deinem Fall lag aber nicht an der Behörde, sondern an der Dämlichkeit des Verkäufers. Der hat hier ein falsches Datum für den Erwerb angegeben...
 
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28 Nov 2014
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Muss man das gleich Dämlichkeit nennen?
Eventuell ist einfach etwas Zeit dazwischen gekommen.
Den VErkauf hat er umgehend in die Bücher zu nehmen. Den VErsand kann er direkt berantrag haben. Das ist auch das Meldetum.
Dann kann viel passieren.
Deshalb gubst eben auch immer Anhörungen bevor man gemaßregelt wird.
Normalerweise wissen auch die Behörden um die Problematik und agieren etwas zeitverzögert.
Dadurch entsteht ja kein Schaden.
 

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