Schalldämpfer in Baden-Württemberg

Registriert
18 Feb 2013
Beiträge
5.021
Ich hab ne kleine Pacht, daran wird es nicht scheitern... Von Seiten der Behörde kam auf meine Mail-Anfrage die Rückmeldung, die Rechtsabteilung würde sich noch drum kümmern und ich würde Bescheid kriegen, wenn Anträge angenommen würden. Finde das halt bisschen komisch, wo andere Behörden in BaWü schon Genehmigungen rausgegeben haben. :what:
 
Registriert
13 Mai 2011
Beiträge
2.750
Also der LK neben deinem LK hat auch schon grünes Licht gegeben.... :biggrin:
 
Registriert
18 Feb 2013
Beiträge
5.021
Vermutlich hat selbst mein LK schon grünes Licht gegeben... blöderweise muss ich direkt zur Stadt, nicht zum LK. :no:


edit: Ist eigentlich zwingend die Behörde am Erstwohnsitz zuständig oder könnte mir die Behörde am Zweitwohnsitz ebenfalls den Voreintrag ausstellen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
13 Mai 2011
Beiträge
2.750
welcje Behörde trägt die die Waffen ein? Die am Haupt oder die am zweit Wohnsitz ;)
 
Registriert
18 Feb 2013
Beiträge
5.021
Na bisher die am Erstwohnsitz - meine Frage war aber, ob es die am Zweitwohnsitz theoretisch auch könnte und dürfte?
 

TSX

Registriert
4 Dez 2008
Beiträge
21
Gestern 2 x Kat. C Schalldämpfer eingetragen bekommen, ohne Kaliberangabe, es wurde nur der Pachteintrag im JS kontroliert.

Mit dem Vermerk "Der Schalldämpfer darf nur in Verbindung mit schalenwiltauglichen Jagdlangwaffen, die in einer Ihrer WBK eingetragen ist, verwendet werden"

Kosten Voreintrag 58€, Landkreis WT
 
A

anonym

Guest
Die Landeshauptstadt möchte in Bezug auf die regelmäßige Jagdausübung folgendes wissen:

Nachweis der regelmäßigen Jagdausübung (zutreffendes bitte ankreuzen):

Jagdpächter/Eigenjagdbesitzer

oder

Berufsjäger, Mitarbeiter der Forstverwaltungen und Forstbehörden

oder

Sonstige Personen (z.B. Begehungsscheininhaber, Jagdgäste mit schriftlicher Bestätigung)


Das Fettgedruckte sollte nun wirklich jeder hinbekommen.
 
Registriert
4 Sep 2013
Beiträge
1.096
Pffft wo liegt das Problem den Hauptwohnsitz nach Mauserdorf kurzzeitig zu verlegen? Da wo Dein momentaner Lebensmittelpunkt während der ähm Grübelüberleg Fuchswochen ist ... Und wenn eingetragen wieder zurück nach Tübingen mit Hauptwohnsitz ...
 
Registriert
18 Feb 2013
Beiträge
5.021
Tübingen hat ne gesalzene Zweitwohnsitzsteuer... werde das prüfen wenn es in Tübingen noch Wochen dauert.

@TVG2001: So lange sich die Stimmen in meinem Kopf einig sind oder sich gegenseitig Fragen beantworten geht's eigentlich. Wenn sie anfangen zu streiten, wird es unangenehm. :lol:
 
Registriert
13 Mai 2011
Beiträge
2.750
So lange sich die Stimmen in meinem Kopf einig sind oder sich gegenseitig Fragen beantworten geht's eigentlich. Wenn sie anfangen zu streiten, wird es unangenehm.


Den Spruch solltest du dir Rahmen lassen, herrlich hab schon Tränen vor lauter lachen in den Augen.

:lol::cheers:
 
Registriert
4 Sep 2013
Beiträge
1.096
Tübingen hat ne gesalzene Zweitwohnsitzsteuer... werde das prüfen wenn es in Tübingen noch Wochen dauert.

@TVG2001: So lange sich die Stimmen in meinem Kopf einig sind oder sich gegenseitig Fragen beantworten geht's eigentlich. Wenn sie anfangen zu streiten, wird es unangenehm. :lol:


Pfffft Zweitwohnsitzsteuer ... Dia spennat dia Tiebinger :)... dann spar Dir den Zweitwohnsitz auch gleich für die 2 Wochen... Dann eben nur einen Hauptwohnsitz übergangsweise ....
Ich kenn das auch mit den Stimmen im Kopf ... Neun von zehn mögen meinen Kollegen nicht ...;-)
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
148
Zurzeit aktive Gäste
528
Besucher gesamt
676
Oben