Schalldämpfer in Bayern erwerben und in NRW nutzen?

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Ausgangslage: Hauptwohnsitz ist Bayern, gejagt wird hauptsächlich in NRW

1. Ist es erlaubt den Schalldämpfer in NRW zu nutzen
2. Wenn beruflich bedingt ein Umzug (Verlegung des Hauptwohnsitzes) stattfindet von Bayern nach NRW, wie sieht es dann rechtlich mit dem vorher erworbenen Schalldämpfer aus?

Da hier sowohl Waffenrecht als auch Jagdrecht der Bundesländer ein Rolle spielen, würde ich mich freuen, wenn einer der Forenjuristen das erklären könnte.
 
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zu 1. "Die vorliegende Ausnhme ist auf das Gebiet des Freistaates Bayern beschränkt" - So stehts in meinem Bescheid.
 
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Meine Einschätzung: beim Umzug gibst Du den SD wieder ab. Das wäre aber ein schöner Musterprozess, vielleicht würde ein Jagdverband oder ein SDHersteller diesen sogar finanzieren.

Ansonsten: was steht in Deiner Genehmigung?
 

tar

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Das Jagdgesetz NRW schränkt die Verwendung von Schalldämpfern nicht ein.
Das Verbandsblättchen des LJV ist der Meinung, dass nächstes Jahr eine Erwerbsfreigabe in Aussicht steht.

Natürlich kann eine Ausnahmeregelung aus Bayern nicht in anderen Bundesländern Wirkung entfalten, bei denen der Einsatz von Schalldämpfern (noch) nicht erlaubt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
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zu 1. "Die vorliegende Ausnhme ist auf das Gebiet des Freistaates Bayern beschränkt" - So stehts in meinem Bescheid.
Sollte aber nur relevant sein sofern im entsprechenden Bundesland der Einsatz des SD im jeweiligen Jagdgesetz verboten ist.

Einen Umzug nach Erwerb des SD habe ich hinter mir. Bin aus Bayern wieder weggezogen und hatte ihn dort schon beantragt und erworben. Bisher kam noch nichts vom neuen Landratsamt. Falls es jedoch soweit kommen sollte, dass sie mir den SD wieder wegnehmen wollen, werde ich mich wieder in Bayern melden. In meinem Falle geht das, da ich beruflich dort tätig bin.
Wäre dann sozusagen ein Waffenrechtsflüchtling :-D.
 
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@OF Einen Bescheid gibt es noch nicht, da ich das vorher gerne geklärt hätte. Aus der von Dir genannten Vermutung, ist die Frage wohl nicht unberechtigt. Für einen Musterprozess fehlen mir ehrlich gesagt die Nerven. ;-)
Soweit erst einmal Danke.

gibt es jemand der die genauen Fallstricke weiss
 
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In vielen Bundesländern hängt es ja daran, dass der Antrag auf Erwerb eines SD nicht durch geht. In deinem Falle hättest du ja aber schon den Besitz. Sie könnten dir nur dadurch Ärger machen, dass in dem neuen Bundesland kein Bedürfnis für den Besitz besteht.
Nach dem letzten Urteil vom VG Minden (Aktenzeichen: 8 K 1281/14) zu dem Thema vermute ich allerdings, dass man in einem Prozess durchaus eine Chance hat. Ganz ohne Rechtsschutzversicherung wäre mir die Kiste aber zu heiß.
 
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zu 1. "Die vorliegende Ausnhme ist auf das Gebiet des Freistaates Bayern beschränkt" - So stehts in meinem Bescheid.

In welchem Bescheid: In der Ausnahmegenehmigung bezüglich des sachlichen Verbotes in Bayern oder in irgendeinem Dokument zur waffenrechtlichen Seite des Ganzen? ;-)
 
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Ein Bescheid (Verwaltungsakt) zu Regelungsinhalten eines bayerischen Gesetzes, hier des bayerischen Jagdgesetzes, gilt wo? Eben, in Bayern.
Ein waffenrechtlicher Verwaltungsakt vollzieht Bundesrecht (Erwerbs- und Besitzberechtigung für einen SD) und gilt wo? Eben, in der BRD. Da es sich dabei um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt, sollte man einem Verwaltungsverfahren relativ gelassen entgegenblicken.

Da der SD nun auch in Brandenburg durch ist, dort vollzieht die Polizei das WaffG, ist die Sache wohl innerhalb der nächsten 6 Monate für den ganzen Bund gegessen.
 
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Ein Tipp von mir: warte noch ein wenig ab.

Mein SB sagte mir das das LKA NRW bis Ende des Jahres ein verbindliches Statement zu der Thematik SD abgeben wird. Seiner Einschätzung nach wird das kommen ( O-Ton ) zumal ein Jäger in Minden auch schon einen diesbezüglichen Prozess geführt und gewonnen hat.
 

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