Ausgangslage: Hauptwohnsitz ist Bayern, gejagt wird hauptsächlich in NRW
1. Ist es erlaubt den Schalldämpfer in NRW zu nutzen
2. Wenn beruflich bedingt ein Umzug (Verlegung des Hauptwohnsitzes) stattfindet von Bayern nach NRW, wie sieht es dann rechtlich mit dem vorher erworbenen Schalldämpfer aus?
Da hier sowohl Waffenrecht als auch Jagdrecht der Bundesländer ein Rolle spielen, würde ich mich freuen, wenn einer der Forenjuristen das erklären könnte.
1. Ist es erlaubt den Schalldämpfer in NRW zu nutzen
2. Wenn beruflich bedingt ein Umzug (Verlegung des Hauptwohnsitzes) stattfindet von Bayern nach NRW, wie sieht es dann rechtlich mit dem vorher erworbenen Schalldämpfer aus?
Da hier sowohl Waffenrecht als auch Jagdrecht der Bundesländer ein Rolle spielen, würde ich mich freuen, wenn einer der Forenjuristen das erklären könnte.