In Bayern ist die Jagd mit Schalldämpfer nach LJG verboten. Es sei denn, man hat eine behördliche Erlaubnis.
So lange im Landesjagdgesetz nicht drin steht, daß ein SD verboten ist, darfst du damit überall jagen, auch in Bundesländern die eigentlich keinen genehmigen.
Somit darfst du nicht... (ohne Sondergenehmigung)
Vielen Dank für diese beiden wirklich sehr wertvollen Beiträge, frei nach dem Motto Hauptsache irgendwas geschrieben.
Die Frage war nicht ob ich eine Ausnahmegenehmigung brauche sondern ob ich als nicht Bayer eine bekomme und wo.
@jani: Danke. Schon selber Erfahrungen gemacht?
Wmh
handyman
Ja ich habe meine von denen ausgestellt bekommen, ich musste ca 2 Woche warten es waren noch einige vor mir , die auch die Ausnahmegenehmigung beantragt hatten.
Am besten ist es du rufst die vormittag an .
Ja, gibt es. Einfach die letzten Seiten lesen ;-)
Die UJB in FFM, bearbeitet sämtliche Anträge wohl nicht (außer ggf. es kommt eine Untätigkeitsklage ins Haus) und wartet auf Konkretisierungen seitens des Regierungspräsidiums in Darmstadt. Interessant ist ja, dass in Offenbach die Sachbearbeiter scheinbar eine andere Sicht der Dinge haben, denn Offenbach sollte auch dem RP in Darmstadt untergeordnet sein..
...besser keine Gleichbehandlung fordern, das Ergebnis dürfte absehbar sein...