Schalldämpfer in Hessen

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Schwierig...
In Bayern ist die Jagd mit Schalldämpfer nach LJG verboten. Es sei denn, man hat eine behördliche Erlaubnis.
 
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So lange im Landesjagdgesetz nicht drin steht, daß ein SD verboten ist, darfst du damit überall jagen, auch in Bundesländern die eigentlich keinen genehmigen.

In Bayern ist die Jagd mit Schalldämpfer nach LJG verboten. Es sei denn, man hat eine behördliche Erlaubnis.

Somit darfst du nicht... (ohne Sondergenehmigung)
 
Zuletzt bearbeitet:
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So lange im Landesjagdgesetz nicht drin steht, daß ein SD verboten ist, darfst du damit überall jagen, auch in Bundesländern die eigentlich keinen genehmigen.



Somit darfst du nicht... (ohne Sondergenehmigung)

Vielen Dank für diese beiden wirklich sehr wertvollen Beiträge, frei nach dem Motto Hauptsache irgendwas geschrieben.

Die Frage war nicht ob ich eine Ausnahmegenehmigung brauche sondern ob ich als nicht Bayer eine bekomme und wo.

@jani: Danke. Schon selber Erfahrungen gemacht?

Wmh

handyman
 
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Vielen Dank für diese beiden wirklich sehr wertvollen Beiträge, frei nach dem Motto Hauptsache irgendwas geschrieben.

Die Frage war nicht ob ich eine Ausnahmegenehmigung brauche sondern ob ich als nicht Bayer eine bekomme und wo.

@jani: Danke. Schon selber Erfahrungen gemacht?

Wmh

handyman

Ja ich habe meine von denen ausgestellt bekommen, ich musste ca 2 Woche warten es waren noch einige vor mir , die auch die Ausnahmegenehmigung beantragt hatten.
Am besten ist es du rufst die vormittag an .
 
A

anonym

Guest
Ich darf Positives berichten. Schwalm Eder Kreis, nach Attestierung eines bestehenden Hörschadens und der Empfehlung des HNO Arztes einen Schalldämpfer zu nutzen hab ich heute nach 10 Minuten die Waffenbehörde mit einem Voreintrag verlassen.

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:what:
Ja ich habe meine von denen ausgestellt bekommen, ich musste ca 2 Woche warten es waren noch einige vor mir , die auch die Ausnahmegenehmigung beantragt hatten.
Am besten ist es du rufst die vormittag an .

bei mir ging es innerhalb von 5 Stunden.

Im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung der jagd- und waffenrechtlichen Bestimmungen werden ab sofort Anträge von Jägern aus Gründen des Gesundheitsschutzes genehmigt. Es genügt ein schriftlicher Antrag wie er nachfolgend heruntergeladen werden kann.

Für die Genehmigung gilt:

  • Örtlich zuständig ist im Regelfall die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 a BayVwVfG, Art. 49 BayJG). Hat der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Bayerns, ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Antragsteller die Jagd ausübt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG).
  • Eine Genehmigung ist i.d.R. unbefristet erteilt.
  • Ein Eintrag in den Jagdschein erfolgt nicht. Es ist nicht erforderlich, dass der jagdrechtliche Genehmigungsbescheid bei der Jagdausübung mitgeführt wird.
  • Der Geltungsbereich der jagdrechtlichen Genehmigung erstreckt sich auf Bayern. Die Verwendung von Schalldämpfern ist in den Jagdgesetzen der anderen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich ggf. den Einsatz dort vorab zu klären.
  • Zusätzliche Nachweise, wie z.B. ein ärztliches Attest, sind nicht erforderlich
http://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/094822/index.php


Kostete 25€ LKR WUG
 
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Neues Jahr, neues Glück! Gibt es inzwischen weitere Erfahrungswerte für Hessen?
Mich interessiert vor allem der Raum Frankfurt.
WMH
 
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Ja, gibt es. Einfach die letzten Seiten lesen ;-)
Da es jede Behörde aktuell anders handhabt, gibt es keine allgemeingültige Aussage für den Großraum Frankfurt.
 
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Ja, gibt es. Einfach die letzten Seiten lesen ;-)

nicht ganz richtig; der reinen Lehre nach wären das ja nur "die alten" Erkenntnisse... :p

Die UJB in FFM, bearbeitet sämtliche Anträge wohl nicht (außer ggf. es kommt eine Untätigkeitsklage ins Haus) und wartet auf Konkretisierungen seitens des Regierungspräsidiums in Darmstadt. Interessant ist ja, dass in Offenbach die Sachbearbeiter scheinbar eine andere Sicht der Dinge haben, denn Offenbach sollte auch dem RP in Darmstadt untergeordnet sein..

...besser keine Gleichbehandlung fordern, das Ergebnis dürfte absehbar sein...
 
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Die UJB in FFM, bearbeitet sämtliche Anträge wohl nicht (außer ggf. es kommt eine Untätigkeitsklage ins Haus) und wartet auf Konkretisierungen seitens des Regierungspräsidiums in Darmstadt. Interessant ist ja, dass in Offenbach die Sachbearbeiter scheinbar eine andere Sicht der Dinge haben, denn Offenbach sollte auch dem RP in Darmstadt untergeordnet sein..

...besser keine Gleichbehandlung fordern, das Ergebnis dürfte absehbar sein...

Und was bitteschön ist daran jetzt neu? :lol:

Der Stand ist wie gehabt. Es soll irgendwann eine Anweisung aus Wiesbaden kommen, aber das heisst es schon seit letzten Herbst.
Die Gleichbehandlung kannste gerne versuchen in Frankfurt einzufordern, bei dieser Behörde haste Dir die beste in ganz Hessen ausgesucht :biggrin:
 

FJK

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Laut Dieburg gibts ende Februar was neues. Ich bin gespannz... Das gleiche wurde einem ja letzten Sommer schon erzählt....
 
G

GentleGuy

Guest
her damit, :) je nach landkreis tut sich ja mal garnichts und nur die selbe leier seit monaten
 

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