Schalldämpfer in Niedersachsen - nutzen als berechtigter Besitzer

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Hallo zusammen.

Es existiert folgendes Problem:
Jäger A aus RLP besitzt und führt auf seiner Jagdwaffe einen genehmigten Schalldämpfer. Darf er ihn in Niedersachsen ebenfalls zur Jagd führen?
Meines Wissens sind dort SD noch nicht erlaubt (auch wenn die Suche im Forum teilweise andere Aussagen zu Tage bringt).
Eine Nachfrage bei zwei Waffenbehörden brachten gegenteilige Ergebnisse, was ansich schon bemerkenswert ist, für den Betroffenen aber noch mehr Verwirrung brachte.
Daher meine Bitte: hat jemand fundierte Kenntnisse und kann diese mit Quellen belegen?

Vielen Dank vorab hierfür und für den Verzicht von "ich denke ja", bzw. "vermutlich nicht", da dies nicht weiterhilft.

wipi
 
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Nur mal interessehalber da ich mich gelegentlich auch jagdlich in Niedersachsen bewege.

Welche Landkreise waren es denn wo du angefragt hast und was wurde geantwortet?

Gern auch per PN wenn du es nicht öffentlich einstellen willst
 
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Hallo zusammen.

Es existiert folgendes Problem:
Jäger A aus RLP besitzt und führt auf seiner Jagdwaffe einen genehmigten Schalldämpfer. Darf er ihn in Niedersachsen ebenfalls zur Jagd führen?
Meines Wissens sind dort SD noch nicht erlaubt (auch wenn die Suche im Forum teilweise andere Aussagen zu Tage bringt).
Eine Nachfrage bei zwei Waffenbehörden brachten gegenteilige Ergebnisse, was ansich schon bemerkenswert ist, für den Betroffenen aber noch mehr Verwirrung brachte.
Daher meine Bitte: hat jemand fundierte Kenntnisse und kann diese mit Quellen belegen?

Vielen Dank vorab hierfür und für den Verzicht von "ich denke ja", bzw. "vermutlich nicht", da dies nicht weiterhilft.

wipi
Blaser ist da recht aktuell aber natürlich ohne Gewähr ;)

NIEDERSACHSEN
Erwerb:
  • Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden in Ausnahmen erteilt.
  • Voreintrag beim zuständigen Amt notwendig.
Verwendung:
  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.
 
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Gerade, weil ich als Ösi keinen Tau von der bundesdeutschen Gesetzeslage habe, kann ich vielleicht aus der Systematik was dazu beitragen:

Für die Jagd in NS (kürzt Ihr das so ab?) gilt das allein niedersächsische Jagdgesetz. Was an anderen Orten irgendwo in Deutschland oder sonst auf der Welt als Jagdgesetz gelten mag, ist völlig schnurz.
Leider kann man sich die Rosinen nicht zusammenpicken.

Eine Nachfrage bei zwei unterschiedlichen Waffenbehörden vermag die Frage nach dem Jagdgesetz deshalb nicht zu klären, weil die Waffenbehörde in dieser Sache schlicht unzuständig ist. Bitte die Jagdbehörde fragen.

austria.gif
 
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Gerade, weil ich als Ösi keinen Tau von der bundesdeutschen Gesetzeslage habe, kann ich vielleicht aus der Systematik was dazu beitragen:

Für die Jagd in NS (kürzt Ihr das so ab?) gilt das allein niedersächsische Jagdgesetz. Was an anderen Orten irgendwo in Deutschland oder sonst auf der Welt als Jagdgesetz gelten mag, ist völlig schnurz.
Leider kann man sich die Rosinen nicht zusammenpicken.

Eine Nachfrage bei zwei unterschiedlichen Waffenbehörden vermag die Frage nach dem Jagdgesetz deshalb nicht zu klären, weil die Waffenbehörde in dieser Sache schlicht unzuständig ist. Bitte die Jagdbehörde fragen.

Anhang anzeigen 96854
Abkürzung: NDS
 
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Das Schalliverbot ist aus dem Niedersächsischen Jagdgesetz raus. Wer einen Schalli hat darf ihn nutzen. Ob Du als Niedersachse einen bekommst steht auf einem anderen Blatt. Das ist wieder so ein SB dingend, der eine stempelt, der andere nicht.
 
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Heidjer,

Du sagst es, aber es scheint wohl an unserem Innenminsiter zu liegen, der möchte das nicht.....:mad:

Remy
 
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Waffenrecht ist Bundesrecht, Schalldämper per se kann also kein Land verbieten weil nach WaffG erlaubt, nur eben deren Nutzung nicht erlauben und/oder Erwerb nicht genehmigen. Sofern es also im LJG nicht verboten ist und du hast einen im anderen Bundesland genehmigten kannst du ihn auch nutzen.
 

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