[Niedersachsen] Schalldämpfer in Niedersachsen

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Es lebe die Bananenrepublik...
Auch wenn nicht ganz Niedersachsen hinter dem Mond liegt, ein kleiner Teil unseres Landes ist definitiv genau dort. Und zwar das Innenministerium.
Gestern wurden alle Waffenbehörden darüber informiert, dass sich an der derzeitigen Genehmigungspraxis nichts geändert hat. Es soll zunächst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Ist Gesundheitsschutz ein Bedürfnis zum Erwerb von SD?) abgewartet werden. Terminiert ist das ganze für Ende November, mit einer Urteilsbegründung ist aber wohl nicht vor März zu rechnen.
Heute Vormittag hatte ich ein nettes Gespräch mit einer Dame aus dem niedersächsischen Innenministerium. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich heute Abend vor Lachen nicht in den Schlaf kommen. Da wird immer noch von Kriminalitätsprävention gesprochen.
Ich gab mal den Hinweis, dass wir Jäger auch wählen dürfen. Eine Gesetzesänderung (Jagdgesetz), die zur Folge hat, dass nun so ziemlich alle Bundesbürger in Niedersachsen mit SD jagen dürfen außer wir Niedersachsen, trägt nicht unbedingt zur Begeisterung für die aktuelle Landesregierung bei.

Ich fürchte, dass sich nur etwas tut, wenn die aktuelle Regelung mehr Ärger macht als eine halbwegs pragmatische und mit anderen Bundesländern vergleichbare. Also ruft alle im Ministerium an und fragt höflich nach dem Sachstand. Dann kann man gut seine Kommentare dazu abgeben und es ist nicht hinderlich, wenn man den Frust hören kann. Email ist auch gut, kostet die Mitarbeiter im Ministerium aber nicht so viel Zeit und ist daher nur zweite Wahl. Die Rufnummer der Beschwerdestelle des Innenministeriums findet sich im Netz. Die geben (jedenfalls bisher :ROFLMAO:) die Nummer des Zuständigen Referats raus.
 
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Bei welcher Waffenbehörde hast Du den Antrag gestellt?
Bei gar keiner, da ein abgelehnter Antrag aktuell nicht weiter hilft. Es bliebe dann zwar der Klageweg, das würde aber noch viel länger dauern. Daher ist es sinnvoller erstmal heraus zu finden, was im Antrag stehen muss.
Mit der zuständigen Sachbearbeiterin habe ich ein gutes Verhältnis und werde umgehend informiert, wenn es Aussicht auf Erfolg gibt. Das kann aber in jeder Behörde anders aussehen.
 
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Moin!

Die geben (jedenfalls bisher :ROFLMAO:) die Nummer des Zuständigen Referats raus.

In dem Mysterium arbeiten doch auch ein(-e) Minister(-in) und IIRC wenigstens ein parlamentarischer Staatssekretär. Die haben doch dann auch Wahlkreise mit Wahlkreisbüros und DA kann man auch anrufen und um einen Termin mit dem / der eigendlich doch auch Abgeordneten nachfragen udn denen dann "face to face" die Beschwerde über ihr unfähiges oder unwilliges Personal überbringen. ;)

VG

Joe
 
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Moin!



In dem Mysterium arbeiten doch auch ein(-e) Minister(-in) und IIRC wenigstens ein parlamentarischer Staatssekretär. Die haben doch dann auch Wahlkreise mit Wahlkreisbüros und DA kann man auch anrufen und um einen Termin mit dem / der eigendlich doch auch Abgeordneten nachfragen udn denen dann "face to face" die Beschwerde über ihr unfähiges oder unwilliges Personal überbringen. ;)

VG

Joe
Kann man, gewisslich.
Was man definitiv nicht „kann“, ist ansatzweise diese Posse als handwerklich einwandfreie u. bürgernahe Politik zu verstehen. Und „sie wundern sich, warum sie nicht mehr wählbar sind.🤫
 
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?
Das ist der normale Werdegang, hierzulande stand sowas nie im Gesetz und trotzdem gab es keinen SD.
Jetzt wurde das Gesetz geändert (relativ schnell wie ich finde) und jetzt dauert es eben bis sich das Innenministerium wegen einer VO bewegt, völlig normal für so einen Beamtenapparat.

Mein Landkreis hat schon 2 Jahre genehmigt bis es eine landesweite Anweisung gab. Im Nachbarkreisen gab es in der Zeit nichts, das ist erst absurd.
Konnte also im gleichen Revier zu der Situation kommen, daß der eine durfte und der andere nicht, obwohl sie vielleicht 5 km auseinander wohnten und nur durch eine Kreisgrenze getrennt waren.
 
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Juristische Frage:
Habe auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts nachgeschaut, es ist eine öffentliche und mündliche Verhandlung, die am 28. Nov. um 14 Uhr stattfindet.
Wenn ich die diversen juristischen Websites richtig verstanden habe, wird das Urteil dann sofort oder relativ "zeitnah" verkündet. Wieso muss dann die o.g. "Urteilsbegründung" im März abgewartet werden?

HG
Kimalainen
 
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Juristische Frage:
Habe auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts nachgeschaut, es ist eine öffentliche und mündliche Verhandlung, die am 28. Nov. um 14 Uhr stattfindet.
Wenn ich die diversen juristischen Websites richtig verstanden habe, wird das Urteil dann sofort oder relativ "zeitnah" verkündet. Wieso muss dann die o.g. "Urteilsbegründung" im März abgewartet werden?

HG
Kimalainen
Das Urteil ist eine Sache. Ob sich daraus Handlungsverpflichtungen o.ä. ableiten lassen, wird erst aus der ausführlichen Begründung hervor gehen.
Darüber hinaus wird das Urteil nicht lauten: "Jeder Jäger hat Anspruch auf SD." Es wird eher in die Richtung gehen:... Das Berliner Verwaltungsgericht hat Sachverhalte, die bei der Berdürfnisermittlung des klagenden Jägers eine Rolle spielen können, nicht ausreichend betrachtet. Somit ist die Interessenabwägung einseitig zu Ungunsten des Klägers ausgegangen. Der Fall wird an das Verwaltungsgericht Berlin zurück verwiesen....
Eine direkte Auswirkung auf andere Jäger wird das Urteil nicht haben. Es kann aber sehr wohl Auswirkungen auf die Praxis der Länder haben, da weitere Klagen zu erwarten wären.
 
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Zusatzfrage: Wie ist die Sache geregelt bei "Grenzgängern", d.h. Jäger aus anderen Bundesländern, die in NDS jagen. Antwort aus dem Innenministerium in Hannover am 06.11.18: jagdrechtlich sind SD nunmehr grundsätzlich erlaubt. Waffenrechtlich wird die Genehmigungspraxis allerdings weiterhin restriktiv gehandhabt werden, d.h. nur bei Nachweis eines besonderen Bedürfnisses. Das heißt für die Waidgenossen mit Hauptwohnsitz in NDS wohl leider, dass der Erhalt einer Genehmigung b.a.W. zum Erwerb eines SD schwierig bleibt. Für diejenigen, die (wie ich z.B.) in einem Bundesland leben, dass die waffenrechtliche Genehmigung erteilt (wie in meinem Fall SH) ist das Führen in NDS nunmehr erlaubt und Bedarf dann auch keiner weiteren Genehmigung aus NDS mehr, m.a.W. anders als bisher kein Abschrauben des SD an der Landesgrenze mehr.
 
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Wenn es nicht so traurig wäre....
Ich war vorhin bei meinem Büchsenmacher in der Lüneburger Heide. Dort liegen Schalldämpfer im Regal. "Die verkaufen wir viel, aber alle an Schleswig-Holsteiner, die hier zur Jagd kommen."
Später dann auf dem Schießstand: ein Jäger-Ehepaar mit Schalldämpfer. Also für die Büchsen. "Kommen gern auf den niedersächsischen Schießstand, weil der so modern ist."
Vielleicht hilft ja ein zwischenzeitlicher Wohnsitzwechsel?
HG
Kimalainen
 
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Wenn es nicht so traurig wäre....
Ich war vorhin bei meinem Büchsenmacher in der Lüneburger Heide. Dort liegen Schalldämpfer im Regal. "Die verkaufen wir viel, aber alle an Schleswig-Holsteiner, die hier zur Jagd kommen."
Später dann auf dem Schießstand: ein Jäger-Ehepaar mit Schalldämpfer. Also für die Büchsen. "Kommen gern auf den niedersächsischen Schießstand, weil der so modern ist."
Vielleicht hilft ja ein zwischenzeitlicher Wohnsitzwechsel?
HG
Kimalainen
Der würde tatsächlich helfen, denn wenn man in Besitz eines SD ist und nach NDS zieht hat man Bestandsschutz. Total absurd. Ich scharre schon mit den Hufen, dass ich für die DJ endlich so ein Teil benutzen darf.
 
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Vielleicht hilft ja ein zwischenzeitlicher Wohnsitzwechsel?

Kimalainen

Falls du einen Jäger kennst, bei dem Schalldämpfer eingetragen werden können, könntest du dir ja "vorrübergehend" einen ausleihen (den er zufälliger Weise nicht braucht, und der genau auf deine Waffe und zu deinem Kaliber passt). Einmal im Monat müsstest du ihn neu ausleihen, damit man ihn nicht in die WBK eintragen muss.

Technisch gesehen könntest du ihn auch einfach von privat zu privat abkaufen und dann in der Behörde anmelden, denn ein Dämpfer kommt nach Gesetz einer Langwaffe gleich, und für die braucht man eigentlich keinen Voreintrag. Das mit den Voreinträgen ist stillschweigend gängige Praxis geworden, hat aber rechtlich gesehen keinen Bestand.--- Oder wie seht ihr die Sache?


Ich muss nächste Woche eh mal zum Amt und werde meinen Sachbearbeiter danach fragen.
 

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