[Niedersachsen] Schalldämpfer in Niedersachsen

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Doch, wenn der ins Bedürfnis den SD aufnimmt wars das.
Ist doch nur das Problem schlecht gemachter Gesetze, wie bei den Halbautomaten.
Nach dem Urteil konnte man doch auch das Gesetz dahingehend ändern, daß das Urteil sich erledigt hatte.
 
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In Waffenfällen sind unsere Richter in.d.R. willfährige Huren der waffenfeindlichen Politik....( sorry der Wortwahl Yumitori) ...aber die handsortierten Juristen in diesen Positionen singen wohl die Melodie, die die Brotgeber wünschen:cautious:
 
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Doch, wenn der ins Bedürfnis den SD aufnimmt wars das.
Ist doch nur das Problem schlecht gemachter Gesetze, wie bei den Halbautomaten.
Nach dem Urteil konnte man doch auch das Gesetz dahingehend ändern, daß das Urteil sich erledigt hatte.
So isses
 
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bverwg schrieb:
Zum anderen kann nur ein besonders gelagertes persönliches Interesse ein Bedürfnis begründen; das Interesse an dem Schutz des Gehörs beim Abfeuern der Jagdwaffe besteht aber bei allen Jägern in gleicher Weise.
Ach ?! Soll das zynisch sein??
... dass die sich sowas trauen da hinzuschreiben :mad:
 
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Darf ich jetzt an meinem Mopped den Schalldämpfer abschrauben?
 

z/7

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Ach ?! Soll das zynisch sein??
... dass die sich sowas trauen da hinzuschreiben :mad:
Evtl die goldene Brücke für den Gesetzgeber, das endlich bundesweit zu regeln. Absurd ist doch recht eigentlich die aktuelle Situation...
 
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Das Problem ist doch das niedersächsische Innenministerium. Würde Pistorius es einfach erlauben wäre alles iO. So ist Deutschland ein Flickenteppich ohnegleichen.
Habe in der vergangenen Woche mit meinem zuständigen Ordnungsamt gesprochen und sie sind angewiesen worden die EWB sehr restriktiv rauszugeben, versuchen allerdings das Innenministerium zu überzeugen Genehmigungen erteilen zu dürfen.
 
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Doch, wenn der ins Bedürfnis den SD aufnimmt wars das.
Ist doch nur das Problem schlecht gemachter Gesetze, wie bei den Halbautomaten.
Nach dem Urteil konnte man doch auch das Gesetz dahingehend ändern, daß das Urteil sich erledigt hatte.
Nein, jeder Richter hat schon einen gewissen Ermessenspielraum. Hier hätte vollkommen der Gesundheitsschutz als Bedürfnis genügen können.

Anders herum muss es nicht zwingend zu einer einfacheren Vergabepraxis führen, wenn ein Schalldämpfer nicht an ein Bedürnis gebunden wäre.
 
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