Die Haltung der Landesjägerschaft Niedersachsen zum Thema Schalldämpfer begrüße ich sehr.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken zum Verbot bleifreier Munition teile ich nur bedingt.
"Auch beim Thema bleifreie Munition sieht die Landesjägerschaft die eigentliche Gesetzgebungskompetenz beim Bund: Die Regelungen zur Munition betreffen das Waffen- und Sprengstoffrecht, auch hierfür ist nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 12 GG der Bund zuständig."
Die Aussage, dass Waffen- und Sprengstoffrecht Sache des Bundes ist, ist zunächst richtig. Insbesondere was Erwerb, Aufbewahrung, Herstellung usw. betrifft. Das Recht der einzelnen Länder in ihren Landesjagdgesetzen sachliche Verbote zu regeln bleibt davon allerdings unberührt. Es geht schließlich nicht um den Besitz, Erwerb und Handel mit bleihaltiger Munition, sondern um deren Verwendung bei der Jagd von Wild.
Das bisherige Verbot von Schalldämpfern wäre sonst allein schon aus dem Grund, dass der Bund für das Waffenrecht zuständig ist, verfassungswidrig gewesen. Aber auch bei diesem Verbot geht es lediglich um die Verwendung bei der Jagd in Niedersachsen und nicht um den Erwerb, der Sache des Waffenrechts ist.
Den geplanten Schießnachweis halte ich für unangemessen. Persönlich habe ich kein Problem damit, mir meine Übungsschießen dokumentieren zu lassen.
Ein Gesetzgeber, der von Jägern einen regelmäßigen Schießnachweis verlangt, müsste Ähnliches von Autofahrern und anderen Bevölkerungsgruppen ebenso Vergleichbares einfordern.
Mit 18 den Führerschein zu machen, über 50 Jahre lang nicht einmal in ein Auto zu steigen, im Lotto zu gewinnen und dann im Alter von über 70 mit einem 1000PS Bugatti über die Autobahn zu nageln ist aber offensichtlich gewollt...:lol: Aber im Straßenverkehr passiert ja auch nix.