Nicht in diesem Fall!Falsch, der Gesetzgeber ist das Problem.
Was ist mit bestehenden Erlaubnissen bzw Voreinträgen?
So issesDoch, wenn der ins Bedürfnis den SD aufnimmt wars das.
Ist doch nur das Problem schlecht gemachter Gesetze, wie bei den Halbautomaten.
Nach dem Urteil konnte man doch auch das Gesetz dahingehend ändern, daß das Urteil sich erledigt hatte.
Ach ?! Soll das zynisch sein??bverwg schrieb:Zum anderen kann nur ein besonders gelagertes persönliches Interesse ein Bedürfnis begründen; das Interesse an dem Schutz des Gehörs beim Abfeuern der Jagdwaffe besteht aber bei allen Jägern in gleicher Weise.
Evtl die goldene Brücke für den Gesetzgeber, das endlich bundesweit zu regeln. Absurd ist doch recht eigentlich die aktuelle Situation...Ach ?! Soll das zynisch sein??
... dass die sich sowas trauen da hinzuschreiben
Nein, jeder Richter hat schon einen gewissen Ermessenspielraum. Hier hätte vollkommen der Gesundheitsschutz als Bedürfnis genügen können.Doch, wenn der ins Bedürfnis den SD aufnimmt wars das.
Ist doch nur das Problem schlecht gemachter Gesetze, wie bei den Halbautomaten.
Nach dem Urteil konnte man doch auch das Gesetz dahingehend ändern, daß das Urteil sich erledigt hatte.