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Darf ich mit meinem eingetragenen Schalli NDS jagen?
Hin und wieder mache ich Heimatbesuche und da wäre es ganz nett, wenn ich mein gewohntes Equipment nutzen könnte.
Ein anderer SPD Minister in Niedersachsen sagte gerade zum Thema Schalldämpfer: "Boris will nicht!"
Bis sich das ändert, wird viel Zeit vergehen.
Es ist daher sinnvoller eine bundesweite Lösung zu fordern. Da macht es Sinn den Bundestagsabgeordneten zu schreiben.
Eine Gesetzesänderung ist nicht notwendig. Es reicht aus, in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz das Bedürfnis zum Erwerb von SD genauer zu definieren (Gehörschutz der Jäger).
Der SD ist dort kein verbotener Gegenstand. Das Wort kursiert nur immer noch. Ob man damit jagen darf, ist frage des Jagdgesetzes. Transport etc. regelt das Waffengesetz. Mit Eintrag in WBK ist alles OK.Danke für die Antwort!
Noch eine Frage, wenngleich etwas theoretischer Natur:
Wenn ich von Bayern nach NDS fahre, durchquere ich u.a. Hessen. Mal angenommen in Hessen wären Schallis nicht erlaubt (verbotener Gegenstand), wäre der Transport durch dieses Bundesland dennoch iO?
Vermutlich analog der Waffe in einem verschlossenen Behälter.
VG
Sie sind ja freigegeben. Dass das Innenministerium nicht ALLEN ein Bedürfnis anerkennt, ist eine andere Sache. Sie dürfen aber bei der Jagd genutzt werden. Da das niedersächsische Jagdgesetz aber kein Verbot mehr beinhaltet, ist alles andere an der Haaren herbei gezogen.Interessant, es gab hier im Forum schon Beiträge in denen das Gegenteil stand.
Leider finde ich den Faden nicht mehr, die Kurzfassung war aber: Sind Schalldämpfer im betreffenden Bundesland nicht für Jäger freigegeben, dürfen auch Jäger aus anderen Bundesländern diese dort nicht zum Einsatz bringen.
Selbst der Transport wurde schon als kritisch dargestellt.