Da brauchst du nicht fragen. Solange das Gesetz nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, wirst du die gleichen Hinhalteantworten bekommen wie bisher.
Wenn das Gestz veröffentlicht ist (und die Regelungen zum SD treten am Tag nach der Verkündung in Kraft) brauchst du deine Sachbearbeiterin nur noch um das Ding einzutragen. Die Pflicht zum Voreintrag fällt weg. Da kannst du auch ankommen und dir 10 SD auf einmal eintragen lassen.
Wenn das Gestz veröffentlicht ist (und die Regelungen zum SD treten am Tag nach der Verkündung in Kraft) brauchst du deine Sachbearbeiterin nur noch um das Ding einzutragen. Die Pflicht zum Voreintrag fällt weg. Da kannst du auch ankommen und dir 10 SD auf einmal eintragen lassen.