[Thüringen] Schalldämpfer in Thüringen

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Natürlich. Das Jagdgesetz erlaubt es jetzt ja. Dass Thüringer Waffenbehörden keine Erlaubnisse ausstellen, ist Waffenrecht und hat mit dem Jagdrecht erstmal nichts zu tun. Solange Du einen Dämpfer waffenrechtlich genehmigt hast, darfst Du mit dem auch überall dort jagen gehen in Deutschland, wo das Landesjagdrecht kein sachliches Verbot dafür enthält.
 
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Genau....den Jagdhund kann man ja auch Kopfhörer aufsetzen, so ein ,,Stens" zu machen wegen ca. 30 db lachhaft.
MfG.
Wenn man es nüchtern betrachtet, ist Thüringen eines der wenigen Bundesländer, dass das WaffG noch gem. der einschlägigen Verwaltungsvorschrift umsetzt, die eigentlich handlungsleitend sein sollte. Und das ist grundsätzlich auch richtig so, denn darin steht, dass Schalldämpfer nur im unumgänglichen Ausnahmefall genehmigt werden sollen. Und allen Jägern einen zu geben, ist eben kein Ausnahmefall mehr. Dass die meisten anderen Länder es anders machen, ist zwar zu begrüßen, formal aber eben auch nicht richtig.
Richtig wäre, jetzt in der Konferenz der Waffenrechtsreferenten der Länder eine Änderung der Vorschrift zu beschließen. Wenn da drin steht, dass bei Jägern grundsätzlich ein Bedürfnis für den Erwerb anzuerkennen ist, ist schon alles im Lot, denn das WaffG selber legt sich da ja nicht fest.
Weil man sich aber mit den Urteilen in Berlin/Brandenburg und der eigenen Interpretation und politischen Befindlichkeiten und dem Abschreiben unsinniger Urteilsbegründungen in eine argumentative Sackgasse manövriert hat, ändert man jetzt halt das WaffG. Auch gut, und unterm Strich etwas nachhaltiger als die Modifikation der WaffVerwV.
Ich freue mich jedenfalls, nächstes Wochenende endlich auch in Thüringen mit Dämpfer jagen gehen zu können und drücke den Thüringer Jägern die Daumen, dass die Änderung des WaffG schnell kommt.
 
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Nun gab es dazu aber ein Gerichtsurteil Dies steht zweifelsohne höherrangig.
Darin wird das Gesundheitsschutz (Verfassungsrang) vorrangig bewertet und die Länder haben sich an diesem Urteil zu orientieren.
Eine Verwaltungsvorschrift ist wiederum vollkommen nachrangig und ohne Außenwirkung. Das ist eine Arbeitsanweisung an die Behörden und für sonst niemanden verbindlich. Ebenfalls kann die Behörde selbst eine entgegenstehende Rechtsauffassung zu einer Verwaltungsanleitung haben und dann anders entscheiden.
Das hat dann im Widerstreit ein Gericht getan.
Das blieb übrigens auch vor dem OVG Berlin-BB unwidersprochen.
Die Bundesregierung antwortete auf eine kleine Anfrage korrekt, dass im WaffG eben gar kein SD Verbot bestünde.
Das WaffG kennt nur die Gleichstellung was wiederum ein älteres Urteil ad absurdum führte.
 
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Nun gab es dazu aber ein Gerichtsurteil Dies steht zweifelsohne höherrangig.
Darin wird das Gesundheitsschutz (Verfassungsrang) vorrangig bewertet und die Länder haben sich an diesem Urteil zu orientieren.
Dass Feldjäger immer meinen, dass nur Sie Ahnung von Gesetzen und noch dazu immer Recht haben. Es gibt kein zweitinstanzliches Urteil, dass den Gesundheitsschutz nur durch Schalldämpfer erfüllbar sieht, in Abwesenheit von anderen zweitinstanzlichen Urteilen, die einen Gehörschützer als geeignet ansehen.
 
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Welche ,,Suppe" nun jedes BL kocht ist ja eigentlich egal, Fakt ist, dass immernoch mit SD ein lauter Knall vorhanden ist, der nur etwas gedämpft wird. Themen die die Jaager dermaßen gängeln, sollten von den Verbänden und Jagdzeitschriften ganz groß an den Pranger gestellt werden !!!
MfG.
 
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Dass Feldjäger immer meinen, dass nur Sie Ahnung von Gesetzen und noch dazu immer Recht haben. Es gibt kein zweitinstanzliches Urteil, dass den Gesundheitsschutz nur durch Schalldämpfer erfüllbar sieht, in Abwesenheit von anderen zweitinstanzlichen Urteilen, die einen Gehörschützer als geeignet ansehen.
Es braucht das auch garnicht, um den Verfassungsrang von Gesundheitsschutz zu erkennen.
Es hat immerhin ein OVG dazu gebracht, dem in keinster Weise zu widersprechen.
Die Bundesländer als Handelnde, halten sich an die Verbindlichkeit des Urteils und haben auf dieser Grundlage ihre BEwertung nnd Handlung geändert.
Wenn das mal nichts ist.
 
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Welche ,,Suppe" nun jedes BL kocht ist ja eigentlich egal, Fakt ist, dass immernoch mit SD ein lauter Knall vorhanden ist, der nur etwas gedämpft wird. Themen die die Jaager dermaßen gängeln, sollten von den Verbänden und Jagdzeitschriften ganz groß an den Pranger gestellt werden !!!
MfG.
Vor allem da der erleichterte Erwerb der SD für Jäger das Ziel des Gesetzgebers bei der damaligen Gesetzesänderung war. Es waren erst mühevolle Klimmzüge nötig, um das Gesetz zu konterkarieren (Gleichstellung)
 
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Thüringer dürfen die Teile natürlich auch benutzen. Sie bekommen vorerst nur keine in Thüringen bewilligt. Jagdgäste die SD legal in Thüringen benutzen könnten in ihren Bundesländern wiederum durchaus SD nicht erlaubt haben.
So wird das erst eine feine Logik ;)
 
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Weil die Jagd mit SD nicht in Thüringen verboten ist. Es ist auch nicht nur Thüringern verboten. Es gibt für keine Jagdausübuingsberechtigten ein Verbot. Auch nicht den Thüringern. SIe dürfen also grundsätzlich erst einmal damit in Thüringen jagen. Es gibt kein gesondertes Nutzungsverbot für EInwohner bestimmter Bundesländer.
Wieso sollte denn Thüringer die Jagd mit SD in Thüringen verboten sein und auf welcher Grundlage?
Unlogisch ist die Berechtigung für Erwerb und Besitz und die jagdliche Nutzung durcheinanderzubringen.
 
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