Moin,
in Thüringen werden keine Voreinträge genehmigt, weil es schlicht das Jagdgesetz nicht hergibt (Sachliches Verbot laut JagdG), ergo man auch kein Bedürfnis hat.
Die Gehörschädigung gilt als Argument nicht, da es jedem frei steht, ein Gehörschutz zu benutzen. Außerdem müsste ja auch dann eine Ausnahmegenehmigung für das sachliche Verbot ausgestellt werden und das ist im bürokratischen Thüringen und den restriktiven Waffenbehörden unvorstellbar.
Das Thüringer Jagdgesetz steht aber auf der Kippe und wird vermutlich noch in der ersten Jahreshälfte 2016 geändert, ich (und auch Insider) vermuten, dass in diesem Zuge auch Schalldämpfer genehmigt werden. Nur noch eine Frage der Zeit also. Bis dahin würde ich mich nicht mit ausweglosen Ausnahmeanträgen herumärgern.
Grüße