Ich möchte nun einen Schalldämpfer erwerben und habe deswegen mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen. Wie ich es mir gedacht habe wußte er nicht wie er verfahren soll. Da es meinerseits auch nur eine Anfrage war, habe ich ihn gebeten sich zu erkündigen, wie verfahren wird, wenn ich mit einem SD bei ihm auftauche.
Um es kurz zu machen: Ich soll eine schriftliche Anfrage stellen. Dann wird er sich mit dem Landkreis+Kreisjägermeister beraten. Was der Kreisjägermeister damit zu tun hat weiß ich allerdings nicht.
Nun frage ich mich was dort alles rein soll/darf.
1. Hinweise auf das Waffengesetz und die EU Richtlinie 10/2003 ?
2. Allgemeine Erklärungen zu Schalldämpfern bei der Jagd?
3. Was ich damit vorhabe zB. Jagd (Wo), Schießstand ......
Ich denke, dass ich nicht zuviel reinpacken sollte, um nicht mein ganzes Pulver am Anfang zu verschießen, denn ich rechne damit, dass es erstmal abgelehnt wird.
Würde mich über Ratschläge freuen.
PS. Wie sieht es es in Nds. mit der Jagdausübung mit SD aus? Das NJagdG beruft sich auf den §19 BJagdG. Dort ist allerdings nicht zu Schalldämpfern aufgeführt.
Um es kurz zu machen: Ich soll eine schriftliche Anfrage stellen. Dann wird er sich mit dem Landkreis+Kreisjägermeister beraten. Was der Kreisjägermeister damit zu tun hat weiß ich allerdings nicht.
Nun frage ich mich was dort alles rein soll/darf.
1. Hinweise auf das Waffengesetz und die EU Richtlinie 10/2003 ?
2. Allgemeine Erklärungen zu Schalldämpfern bei der Jagd?
3. Was ich damit vorhabe zB. Jagd (Wo), Schießstand ......
Ich denke, dass ich nicht zuviel reinpacken sollte, um nicht mein ganzes Pulver am Anfang zu verschießen, denn ich rechne damit, dass es erstmal abgelehnt wird.
Würde mich über Ratschläge freuen.
PS. Wie sieht es es in Nds. mit der Jagdausübung mit SD aus? Das NJagdG beruft sich auf den §19 BJagdG. Dort ist allerdings nicht zu Schalldämpfern aufgeführt.