Schalldämpfer, jetzt gehts los

Registriert
5 Sep 2005
Beiträge
1.590
Ich möchte nun einen Schalldämpfer erwerben und habe deswegen mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen. Wie ich es mir gedacht habe wußte er nicht wie er verfahren soll. Da es meinerseits auch nur eine Anfrage war, habe ich ihn gebeten sich zu erkündigen, wie verfahren wird, wenn ich mit einem SD bei ihm auftauche.

Um es kurz zu machen: Ich soll eine schriftliche Anfrage stellen. Dann wird er sich mit dem Landkreis+Kreisjägermeister beraten. Was der Kreisjägermeister damit zu tun hat weiß ich allerdings nicht.
icon_confused.gif


Nun frage ich mich was dort alles rein soll/darf.

1. Hinweise auf das Waffengesetz und die EU Richtlinie 10/2003 ?

2. Allgemeine Erklärungen zu Schalldämpfern bei der Jagd?

3. Was ich damit vorhabe zB. Jagd (Wo), Schießstand ......


Ich denke, dass ich nicht zuviel reinpacken sollte, um nicht mein ganzes Pulver am Anfang zu verschießen, denn ich rechne damit, dass es erstmal abgelehnt wird.

Würde mich über Ratschläge freuen.


PS. Wie sieht es es in Nds. mit der Jagdausübung mit SD aus? Das NJagdG beruft sich auf den §19 BJagdG. Dort ist allerdings nicht zu Schalldämpfern aufgeführt.
 
A

anonym

Guest
Ich glaube da nicht an einen Erfolg deinerseits. Meine Anträge, egal was auch drinstand, wurden grundsätzlich abgelehnt. W.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mikkel:
..........
PS. Wie sieht es es in Nds. mit der Jagdausübung mit SD aus? Das NJagdG beruft sich auf den §19 BJagdG. Dort ist allerdings nicht zu Schalldämpfern aufgeführt.
<HR></BLOCKQUOTE>

in nds gilt:

njagdg § 24:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>(1) Es ist über § 19 des Bundesjagdgesetzes hinaus verboten, die Jagd unter Verwendung
von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, elektrischem
Strom, Haken, Schleudern, Bolzen, Pfeilen, Luftdruckwaffen oder Schusswaffen mit
Schalldämpfern oder die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter
Verwendung von Bleischrot auszuüben. Die oberste Jagdbehörde kann zur Verbesserung
des Tierschutzes durch Verordnung weitere Verbotsregelungen treffen. <HR></BLOCKQUOTE>

d.h. die obere jagdbehöredx kann zwar weitere verbote erlassen, aber keine aufheben. zumindest nicht in diesem punkt. die ausnahme ist im weiteren verlauf des §24 genannt.

die ujb kann nichts. weder mit noch ohne kreisjägermeister.
 
Registriert
5 Sep 2005
Beiträge
1.590
@ Kabe

im BjagdG steht kein sachliches Verbot zu SD!!!
Deswegen kan sich das NJagd IMHO auch nicht darauf berufen.

Außerdem umfasst die Genehmigung auch nur das Waffengesetz, das Jagdrecht wird nicht tangiert. Ich könnte den SD dann in Nds nur auf dem Schießstand benutzen, in einem anderen Bundesland oder im Ausland (England) zur Jagdausübung.

Zusätzlich ist die EU-Richtlinie auch ab 15.02 umzusetzen. Anfang der Woche habe ich mit Pete Lincoln telefoniert, er selber will demnächst auch einen Versuch starten und die Erfahrungen veröffentlichen. Ich habe ihn gebeten sie auch ins W+H- Forum zu stellen.

Mikkel
 
A

anonym

Guest
@mikkel,
das ljg beruft sich nicht auf das bundesgesetz, sondern setzt einen drauf und verbietet den jagdlichen schalldämpfereinsatz in niedersachsen.
 
A

anonym

Guest
@ Mikkel:
wenn du sonst nichts zu tun hast...
icon_rolleyes.gif

Mein Vater hat vor über 30 Jahren einen Schalldämpfer beantragt.
Für die Jagd von Kaninchen auf dem Friedhof.
Hat ihn genehmigt bekommen - und gekauft.
Als er ihn dem Sachbearbeiter mal zeigen wollte, sgte der nur:
"ich habe Anweiseung von der Bezirksregierung, keine weiteren zu genehmigen."
Beantrag doch mal eine WAFFENSCHEIN - so für den Weg von der Wohnung in die Jagd, damit du da wieder die KW geladen führen darfst (wie bis 2003 auf Jagdschein)
Als ich die Sachbearbeiterin auf unserer Kreisbehörde mal nach bereits augegebenen Waffenscheinen fragte, hat die mich nur völlig verstört angesehen.
Hätte ich weiter gefragt - ich glaube, die hätten den Notarzt gerufen.
icon_razz.gif

P.
 
Registriert
5 Sep 2005
Beiträge
1.590
@ Kabe

Hast Recht
icon_sad.gif


Jetzt lese ich das auch so.

Schwachsinn bleibt es trotzdem. Ich werde mal ein Anfrage an den LJV starten und eine Stellungnahme verlangen. Für 40 Euro Jahresbeitrag muss das drin sein. Und wenn die nur dummes Zeug von sich geben wie, nicht Waidgerecht und so, dann bin da raus. Man könnte den ÖJV ja auch mal um eine Stellungnahme bitten ......

Trotzdem bin ich mal gespannt wie sie die EU-Richtlinie umsetzen.
icon_rolleyes.gif


[ 02. M
 
Registriert
14 Feb 2005
Beiträge
7.862
Ein Bekannter von mir hat ein .22 lfb schallgebremst für die Schädlingsbekämpfung (mit entsprechender Gewerbeanmeldung). Manche Landkreise haben auch schon welche für die Friedhofsjagd genehmigt.

Wichtig ist: Du musst ein Bedürfnis nachweisen. Entweder s.o. mechanische Schädlingsbekämpfung mit der Schußwaffe, hierzu gibt es natürlich noch weitere Regelungen zu beachten. Oder Nachweis einer Jagdgelegenheit in einem besonders sensibelen Umfeld. Z.B. in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen usw.
 
Registriert
28 Jun 2005
Beiträge
3.409
Da aber deine Nds-Behörde für dich massgebend ist, wird sie mit Verweis auf § 19 Landesgesetz den Erwerb versagen. Ist bei uns in NRW und bei meiner Behörde auch so. Kommentar geg. eines Freundes der auf dem Friedhof jagen sollte: Sie jagen eh nur nachdem dort kein Publikumsverkehr ist, dann darf es auch knallen, 22 lfB ist eh nicht so laut.
Ich wünsche dir viel Erfolg.

MfG Abbiatico
 
Registriert
5 Sep 2005
Beiträge
1.590
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>von Bärentöter
Beantrag doch mal eine WAFFENSCHEIN - so für den Weg von der Wohnung in die Jagd, damit du da wieder die KW geladen führen darfst (wie bis 2003 auf Jagdschein) <HR></BLOCKQUOTE>

?????


Was du mit deinen Ohren und deiner Zeit machst ist mir ziemlich egal. Vielleicht nützt es bei dir auch nichts mehr. Und was dein Vater vor 30 Jahren veranstaltet hat entzieht sich auch meinem Interesse.
icon_eek.gif


Mir geht es heute um meine Gesundheit. Also möchte alle Möglichkeiten nutzen um sie zu schützen. Kenne leider genug Negativ- Beispiele, die wenig hören und dadurch auch wenig verstehen.
Manchmal hat das aber auch nichts mit dem Hörvermögen zu tun.
icon_wink.gif
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.663
Schalldämpfer für 22er zwecks Friedhofsbejagung haben wir 3 Stück im Revier. Ein Kollege hat eine Krico Kitzmann, super Gerät, das lauteste ist der Schlagbolzen.
Erwerb wird aber immer schwerer.
Frankfurts UWB hat Besitzer eines solchen einbestellt und den Zusatz "Nur zur Schädlingsbekämpfung" in die WBK eingetragen. Somit dürfen die Teile nicht mehr zur Jagd verwendet werden.
icon_sad.gif
 
Registriert
28 Jun 2005
Beiträge
3.409
Ein weiteres Problem wird sein so ein Ding mal wieder loszuwerden. Ein BüMa nimmt die nur geschenkt, die haben meist ein oder zwei rumliegen für den Fall der Fälle, der nie eintritt.

MfG Abbiatico
 
Registriert
5 Sep 2005
Beiträge
1.590
Hier


Antwort auf

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Ein weiteres Problem wird sein so ein Ding mal wieder loszuwerden. Ein BüMa nimmt die nur geschenkt, die haben meist ein oder zwei rumliegen für den Fall der Fälle, der nie eintritt.

[ 02. M
 
Registriert
2 Nov 2003
Beiträge
2.036
Das wäre eigentlich eine typische Sache für das "Forum Waffenrecht" oder "E.L.F.". Hört man aus dieser Ecke schon was?

Auf die schwerhörigen Funktionärsfürsten der LJV´s und des DJV wird man lange warten müssen.

Nach dem Motto, brauch ich nicht, hör eh nicht mehr wenn´s knallt, dann braucht es auch kein anderer.
 
A

anonym

Guest
im eingangsbeitrag geht´s doch ganz allgemein um den jagdlichen schalldämpfereinsatz und den kann man sich in nds abschminken.

kk für schädlingsbekämpfung haben aber nichts mit jagd zu tun.
allein die tatsache, das das solche schädlingsbekämpfer i.d.r.wohl einen jagdschein haben, macht daraus noch immer keine jagd.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
142
Zurzeit aktive Gäste
743
Besucher gesamt
885
Oben