Schalldämpfer, jetzt gehts los

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Also die Gesundheitsschiene wird nicht klappen. Ein Presslufthammer ist auch laut und lässt sich nicht dämpfen. Also mußt du Gehörschutz tragen...
 
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Ach so jetzt versteh´ich. Nein mikkel, die Dinger für die Ohren sind frei.
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Tun auch nicht weh, es sei denn man versucht sie durchzudrücken, die müssen auf umgekehrtem Wege wieder gezogen werden.

MfG Abbiatico
 
A

anonym

Guest
für niedersachsen sind das diskussionen um kaisers bart, an dem noch keine haare sind.

das landesjagdgesetz is so und solange es so is, isses so.

aber ich fürchte, ihr versteht mich nich..
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wie so oft.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mikkel:
Ich möchte nun einen Schalldämpfer erwerben und habe deswegen mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen. Wie ich es mir gedacht habe wußte er nicht wie er verfahren soll. Da es meinerseits auch nur eine Anfrage war, habe ich ihn gebeten sich zu erkündigen, wie verfahren wird, wenn ich mit einem SD bei ihm auftauche.

Um es kurz zu machen: Ich soll eine schriftliche Anfrage stellen. Dann wird er sich mit dem Landkreis+Kreisjägermeister beraten. Was der Kreisjägermeister damit zu tun hat weiß ich allerdings nicht.
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Nun frage ich mich was dort alles rein soll/darf.

1. Hinweise auf das Waffengesetz und die EU Richtlinie 10/2003 ?

2. Allgemeine Erklärungen zu Schalldämpfern bei der Jagd?

3. Was ich damit vorhabe zB. Jagd (Wo), Schießstand ......


Ich denke, dass ich nicht zuviel reinpacken sollte, um nicht mein ganzes Pulver am Anfang zu verschießen, denn ich rechne damit, dass es erstmal abgelehnt wird.

Würde mich über Ratschläge freuen.


PS. Wie sieht es es in Nds. mit der Jagdausübung mit SD aus? Das NJagdG beruft sich auf den §19 BJagdG. Dort ist allerdings nicht zu Schalldämpfern aufgeführt.
<HR></BLOCKQUOTE>


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich des beabsichtigten Erwerbs eines Schalldämpfers (SD) für eine Repetierbüchse und unter Berücksichtigung der Rechtsunsicherheit in breiten Teilen von Öffentlichkeit und Verwaltung erbitte ich Prüfung der Rechtslage und Übersendung eines entsprechenden Bescheides, damit ich die Beschaffung einleiten oder andernfalls beim zuständigen VG Feststellungsklage erheben kann, die dann auch in Ihrem Interesse liegen dürfte, um die in diesem Fall bestehende Diskrepanz auszuräumen und die jetzige Rechtsunsicherheit für Sie und mich sowie alle sonstigen Interessenten auszuräumen, die durch das handwerklich außerordentlich unsaubere neue Waffenrecht entstanden ist.

Zur Rechtslage:

Im eigentlichen Text des Waffengesetzes sind Schalldämpfer lediglich bezüglich der Ausfuhr im § 34 aufgeführt. Diese Rechtsvorschrift ist daher nicht relevant.

In der Anlage 1 zum Waffengesetz in der dortigen Nummer 1.3 ist geregelt, dass (wesentliche Teile von Schußwaffen und) Schalldämpfer, soweit nichts anderes geregelt ist (Anm. d. Verf.: das ist es nicht) den Schußwaffen gleichgestellt sind, für die sie bestimmt ist. Die Nummer 1.3.6. derselben Anlage stellt die Legaldefinition von Schalldämpfern dar.

Sonstige Rechtsvorschriften existieren im Waffengesetz und den entsprechenden Anlagen im Hinblick auf die Schalldämpfer nicht.

Damit ist die oben erwähnte Nummer 1.3 die wichtigste Rechtsvorschrift, da sie die SD den Langwaffen (LW) gleichstellt, sofern die SD für Langwaffen bestimmt sind. Es kommt mithin lediglich darauf an, dass ein SD für eine Langwaffe bestimmt ist und diese eine Vorrichtung (Gewinde, Adapter) aufweist, die zur Aufnahme des SD geeignet und vorgesehen ist. Wenn das der Fall sein sollte, ist dieser SD eine Langwaffe im Sinne des Waffengesetzes.

Anderslautende Verwaltungsvorschriften existieren ebenfalls nicht und wären nach dem eindeutigen Text bzw. Kontext des Gesetzes wegen Fehlens der insoweitigen Ermächtigungsgrundlage als einschränkende Vorschriften auch nach außen nicht wirksam.

Bezüglich der Langwaffen bleibt anzumerken, die Rechtslage ist ja insoweit eindeutig und bedarf keiner Auslegung, dass eine Erlaubnis zum Erwerb derselben für Jäger nicht erforderlich ist, da der Jahresjagdschein (JJS) zum Erwerb von LW berechtigt (§ 13 III WaffG i.V.m. § 15 II, I Satz 1 BJG).

Demnach bedarf es keines irgendwie gearteten Bedürfnisnachweises für Jäger, um eine LW zu erwerben. Da der SD aber wie dargelegt gleichfalls eine LW ist, weil er gleichgestellt ist, sofern er für diese bestimmt ist, und bezüglich des Erwerbs und Besitzes des SD keinerlei weitere einschränkenden Vorschriften bestehen, gilt für ihn das gleiche. Für den Erwerb genügt demnach der Jahresjagdschein.

Abschließend bitte ich darauf hinweisen zu dürfen, dass zwar im Saarland die Jagd mit SD grundsätzlich verboten, eine Ausnahmegenehmigung aber möglich ist. In Baden-Württemberg und Hessen beispielsweise ist die Jagd mit SD hingegen nicht verboten und mithin wegen Fehlens eines ausdrücklichen Verbotes erlaubt. Es kann jedoch dahingestellt bleiben, in welchen Ländern die Jagd mit diesen Waffen weiterhin erlaubt ist, denn ein Jäger erwirbt Langwaffen nicht nur, um im Inland zu jagen, sondern auch ggf. im Ausland. Das Waffengesetz schränkt jedenfalls den Erwerb für Jäger nicht mehr ein und stellt die spezialgesetzliche Regelung für den Erwerb von Langwaffen und den mit ihnen gleichgestellten Schalldämpfern dar.
Mit freundlichen Grüßen
9x19

Was hier sonst noch in diesem Thread an Unsinn erzählt wird, treibt einem die Tränen in die Augen. Egal, wer was wann bekommen hat, ob SD oder irgendwelche rechtswidrigen Auflagen nachträglich in seine WBK, ist wurscht. Es gibt seit 2002 ein neues WaffG. Schon mal davon gehört ? Übrigens kann man auch gegen rw. Auflagen Widerspruch erheben und klagen. Meine o.g. Anfrage liegt übrigens seit nunmehr 2 Jahren auf Eis.
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@ Kabe

doch, ich versteh dich sehr gut, leider.

Aber die neue EU-Richtlinie scheint nun maßgebend zu sein. Was machen die, wenn ein Förster oder Berufsjager sich auf die Richtlinie stützt und einen haben möchte?


Es gibt nicht, was man nicht ändern kann. Deswegen sollte man auch bei den Verbänden etwas lostreten. Heute Abend werde ich mal etwas formulieren.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mikkel:
@ Kabe

doch, ich versteh dich sehr gut, leider.

Aber die neue EU-Richtlinie scheint nun maßgebend zu sein. Was machen die, wenn ein Förster oder Berufsjager sich auf die Richtlinie stützt und einen haben möchte?


Es gibt nicht, was man nicht ändern kann. Deswegen sollte man auch bei den Verbänden etwas lostreten. Heute Abend werde ich mal etwas formulieren.
<HR></BLOCKQUOTE>

ich denke mal, der förster oder berufsjäger muß sich an die zuständige berufsgeniossenschft wenden und rentenanspruch wegen lärmschwerhörigkeit geltend machen.

wenns um ihr geld geht, sind die berufsgenossenschften eine starke lobby.
 
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@9x19

Schön gebrüllt Löwe,

nach dem neuen WaffenG hat sich ja einiges geändert. Die Halbautomatenszene hat sich um einiges bereichert, es werden sogar Vollautomaten vor 1945 zurückgebaut auf Halbautomaten angeboten ...

Aber bei Schalldämpfern riegeln die Behörden jetzt komplett ab. Sollte es nur an Rechtsunsicherheit liegen? Sonst wären findige Wafendealer doch schon längst in die Bresche gesptungen?
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Das wäre eigentlich eine typische Sache für das "Forum Waffenrecht" oder "E.L.F.". Hört man aus dieser Ecke schon was?

Schau bei LM nach, dann weißt du was los ist.
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Hier

@ 9x19

Danke, Du verstehst mich anscheinend.

[ 02. M
 
A

anonym

Guest
@ Mikkel.auch wenn ich mich wiederhole <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original Bärentöter:
@ Mikkel:wenn du sonst nichts zu tun hast...
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<HR></BLOCKQUOTE>
und die Fuktionäre der Jagdverbände habe immer darauf bestanden, daß Schalldäpfer als Wildererwaffen verboten werden.
Da mußt du erst einen neuen Vorstand wählen.
....und Schalldämpfer für Schrotflinten (ÖJV) zur Schädlichgsbekämpfung (braune Knospenbeißer ) sind technisch schwierig und praktisch unbrauchbar.
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P.
P.S. vom Standpunkt des Juristen kann ich 9x19 nicht widerlegen.
Aber wie sagte Rechtsanwalt Augstein vor langer langer Zeit;
Es ist nicht wichtig wer Recht hat - entscheident ist, wer Recht kriegt.
...und Don Quichotte ist lange tot.

[ 02. M
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bärentöter

@ Mikkel.
auch wenn ich mich wiederhole .... <HR></BLOCKQUOTE>


...wird es dadurch nicht besser!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bärentöter:
Es ist nicht wichtig wer Recht hat - entscheident ist, wer Recht kriegt.
<HR></BLOCKQUOTE>

Und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
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Und auch sonst hast Du natürlich recht.
 
A

anonym

Guest
Ich kenne einen, der ne .308 Subsonic mit Schalldäpfer schießt.
Auf dem Stand.
aber der hat auch einen besonderen Backgrund.
Alle Leute sind gleich - nur manche sind gleicher.
Aber wer die Zeit, das Geld und die Nerven hat, soll sich doch mit den Behörden rumschlagen...
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P.

[ 02. M
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Von Bärentötet

Aber wer die Zeit, das Geld und die Nerven hat, soll sich doch mit den Behörden rumschlagen... <HR></BLOCKQUOTE>

Endlich habe ich deine Legitimation, Danke !
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
viel Spaß ich freu mich immer, wenn Knechte für mich die Kohlen aus dem Keller holen...

Kein Problem, wenns mir auch nützt.
Aber nennen die sich bei Dir nicht Pfleger?
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