Schalldämpfer nach neuem Recht - Anzahl begrenzt?

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Lange bevor man im Münsterland überhaupt über SD nachdenken konnte....

Das eine hat mit dem anderen aber eher wenig zu tun. Ich bin weit davon entfernt, die Ministerialbürokratie in NRW deutlich besser einzuschätzen.

Als man sich (wenn ich mich richtig erinnere) Ende 2018 dazu entschloss, Schalldämpfer zu genehmigen, hat man die begrenzt und nur für die existenten Jagdwaffen in unterschiedlichen Kalibern oberhalb der 22er genehmigt.

In der konkreten Umsetzung/ Beantragung war das dann relativ unproblematisch. Ich habe, hier lokal, auch nicht die Waffenbehörde als Bremsklotz und verkomplizierendes Element wahrgenommen.


Grosso
 
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Die waren sogar recht unproblematisch. Ich hatte schon 4 Dämpfer genehmigt, bevor die Waffenrechtsänderung kam...
 
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Das eine hat mit dem anderen aber eher wenig zu tun. Ich bin weit davon entfernt, die Ministerialbürokratie in NRW deutlich besser einzuschätzen.

Als man sich (wenn ich mich richtig erinnere) Ende 2018 dazu entschloss, Schalldämpfer zu genehmigen, hat man die begrenzt und nur für die existenten Jagdwaffen in unterschiedlichen Kalibern oberhalb der 22er genehmigt.

In der konkreten Umsetzung/ Beantragung war das dann relativ unproblematisch. Ich habe, hier lokal, auch nicht die Waffenbehörde als Bremsklotz und verkomplizierendes Element wahrgenommen.


Grosso

BaWü hat damals Sondergenhmigungen erteilt.
Um dem Ganzen den Charakter der Sondergenehmigung zu geben eben nur an Pächter und BGS Inhaber und mit minimum 20db Dämpfung.
Ob sinnvoll oder nicht war denjenigen egal, sie hatten was sie wollten lange bevor andere sie bekamen.
Somit war das, bei aller Unbill positiv.
 
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Selbst wenn du keine Jagdmöglichkeit aber Jagdschein hast, steht dir der Dämpfer zu.

Du brauchst ihn, unter anderem, um dich und Dritte beim Übungsschießen zu schützen.

Grund für die Freigabe der Dämpfer war, weil EU-Recht festlegte, dass gesundheitsschädlicher Lärm möglichst nah an der Quelle zu dämpfen ist.

Da unser Land traditionell an einem, vorsichtig ausgedrückt, "übereifrigen Beamtenapparat" leidet, kann es sein, dass so etwas ggf. "durchprozessiert" werden muss.

Gruß

HWL

Ja, wie gesagt hat man das Recht auf einen oder mehrere SD aber ich war am Tag als das im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde auf dem Amt und hab wieder welche eintragen lassen. Als Schwabe spart man sich gerne die 70 Euro pro Voreintrag.

Bei mir war das kein Problem da BGS aber die Dame meinte dass aktuell noch keine SD`s eingetragen werden für nicht BGS Inhaber bis offiziell was schriftliches von oben kommt. Evtl. ist das aktuell auch schon hinfällig sind ja schon ein paar Tage vergangen wobei bei den HA`s ging das Thema über sechs Monate.

Handhabung wie damals mit dem Selbstlader-Thema, man durfte die kaufen, musste die melden aber eingetragen wurde erst nachdem irgendwas offizielles von der Obrigkeit verfasst wurde.
 
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Es gibt keinen Voreintrag mehr, kaufen, Daten ins Formular eintragen, eintragen lassen. Fertig.
Wie bei einem Gewehr.
 

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