Schalldämpfer nach neuem Recht - Anzahl begrenzt?

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Moin allerseits,
meine Frage steht eigentlich schon im Titel. Natürlich erwarte ich keine verbindliche Rechtsauskunft, aber vielleicht hat ja jemand schon den Überblick.
Ich habe in Erinnerung, dass auch jetzt, bei Kauf auf Jagdschein ohne Voreintrag, die mögliche Zahl der Dämpfer sich nach Anzahl der Waffen richtet. Also nicht mehr Dämpfer als Waffen. Steht das noch irgendwo, oder könnte man auch z. B. je nach Einsatzzweck bzw. zum Testen mehrere Schallis pro Waffe erwerben? Ich hoffe, ihr versteht was ich meine...
 

FTB

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Es gibt keine Begrenzung im Gesetz, also kannst du dir so viele kaufen wie in deinen Tresor passen.
 
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Ja geht wenn Du eine einigermaßen passende Waffe hast z.B. .338LM SD (8.5mm) ohne Probleme für meine 8x57IS (8mm) eintragen lassen, zwei ASE in .30, einen Sonic Ghost 50 Multikaliber und zwei Stahlschalldämpfer :whistle:

Bei mir fragen die auch immer ob der SD für einen Selbstlader ist (keine Ahnung warum) aber ich hab alle für meine Repetierer beantragt. Teilweise auch für meine Wechselläufe ohne Diskussion.

Das Einzige bei dem meine Behörde zicken würde ist wenn man noch keinen Begehungsschein hat, dann wird Deine Anmeldung zur Kenntnis genommen und sobald die schriftliche Ausführungsanordnung werden die nachgetragen.

Kommt evtl. etwas auf die Behörde an wie die ticken, frag doch einfach mal direkt dort nach
 
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Nach welchen Paragraphen geht die Behörde ein Begehungschein überhaupt etwas an? (Entgeltpflichte zur Eintragung ausgenommen)
 
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Bei mir fragen die auch immer ob der SD für einen Selbstlader ist (keine Ahnung warum) aber ich hab alle für meine Repetierer beantragt. Teilweise auch für meine Wechselläufe ohne Diskussion.

Das wird gefragt wegen der Zuordnung im Waffenregister: Dämpfer für SL-Büchsen sind "Kat. B", Dämpfer für Rep.-Büchsen sind "Kat. C" ...
 
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...

Das Einzige bei dem meine Behörde zicken würde ist wenn man noch keinen Begehungsschein hat, dann wird Deine Anmeldung zur Kenntnis genommen und sobald die schriftliche Ausführungsanordnung werden die nachgetragen.

...

Was ist das denn für eine Aktion? Nach meiner Rechtsauffassung kann und muss es der Waffenbehörde doch sch...egal sein, ob ich als Pächter, Begehungsscheininhaber oder Gast zur Jagd gehe.

So lange ich einen gültigen Jagdschein habe, kann ich nicht erkennen, warum mein Bedürfnis nicht ausreichend dargestellt sein sollte.


Grosso
 
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Was ist das denn für eine Aktion? Nach meiner Rechtsauffassung kann und muss es der Waffenbehörde doch sch...egal sein, ob ich als Pächter, Begehungsscheininhaber oder Gast zur Jagd gehe.

So lange ich einen gültigen Jagdschein habe, kann ich nicht erkennen, warum mein Bedürfnis nicht ausreichend dargestellt sein sollte.


Grosso

Selbst wenn du keine Jagdmöglichkeit aber Jagdschein hast, steht dir der Dämpfer zu.

Du brauchst ihn, unter anderem, um dich und Dritte beim Übungsschießen zu schützen.

Grund für die Freigabe der Dämpfer war, weil EU-Recht festlegte, dass gesundheitsschädlicher Lärm möglichst nah an der Quelle zu dämpfen ist.

Da unser Land traditionell an einem, vorsichtig ausgedrückt, "übereifrigen Beamtenapparat" leidet, kann es sein, dass so etwas ggf. "durchprozessiert" werden muss.

Gruß

HWL
 
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Pacht/BGS.

In BW war es vor der Anpassung so, dass man eine "regelmäßige Jagdmöglichkeit" nachweisen musste. Sei es durch einen BGS, Pacht oder Wildtierschützer.
 
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:oops:

Mit welcher Fantasie muss man ausgestattet sein, geltendes Recht derart zu interpretieren bzw. zu verbiegen? Wer keine regelmäßige Jagdmöglichkeit im Sinne eines Begehungsscheines oder einer Pacht hat und möglicherweise nur als Gast mitjagen darf, hat also z.B. beim Übungs-/ Trainingsschießen weniger Rechte, seine Ohren durch die Nutzung eines Schalldämpfers zu schützen?

Vielleicht muss man den existenten Beamtenapparat doch komplett abschaffen und durch eine weniger krude agierende schlanke Verwaltung ersetzen.


Grosso
 
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Wie gesagt war das die Regelung VOR der Anpassung die Ende Februar in Kraft getreten ist.

Und glaub mir, ich war als die alte Regelung 2016 kam froh überhaupt irgendwie einen SD zu bekommen.
 
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Wie gesagt war das die Regelung VOR der Anpassung die Ende Februar in Kraft getreten ist.

Und glaub mir, ich war als die alte Regelung 2016 kam froh überhaupt irgendwie einen SD zu bekommen.

Kann ich schon nachvollziehen, dass Du das individuell für dich so gesehen hast, wenn Du konkret von der Regelung profitiert hast.


Gruß
 

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