Schalldämpfer nutzlos?

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Danke, gleichfalls.


Teilnahme:
Niemand wird gezwungen an einer Jagd teilzunehmen. In dieses Umfeld, mit all seinen möglichen gesundheitlichen Gefahren, begibt sich jeder Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd freiwillig. Er wird nicht zum arglosen Opfer.

Lärmquellen:
Waffen ohne Schalldämpfung - zur Vermeidung bzw. Reduzierung gesundheitlich schädigenden Lärms - sind ebenfalls nicht gesetzlich untersagt. Der freiwillige Teilnehmer muss also nach allgemeiner Lebenserfahrung (und seinem Wissen aufgrund seiner Ausbildung zur Erlangung eines Jagdscheins) damit rechnen, dass andere Teilnehmer diese ungedämpften Waffen auch nutzen werden.

Grunsätzliches zur Vermeidung von Schäden durch Lärm.
Die Rechtsprechung geht zwar grundsätzlich davon aus, dass Lärm zunächst an seiner Quelle vermieden werden muss. (Was letztendlich uns allen dann den Zugang zu Schalldämpfern erst ermöglicht hat. Ich setze die Kenntnis darüber als gegeben voraus in diesem Kreis hier.)
Ist diese "Vermeidung an der Quelle" nicht möglich, so muss das einzelne Individuum mittels Gehörschutz geschützt werden.
Ob das so stattfindet liegt zunächst mal an der Verfügbarkeit eines Gehörschutzes. (Im Fall dass ein Arbeitsverhältnis bestehen würde.) Und daran, ob das Individuum diesen auch (fachgerecht) anwendet und nutzt.
Da bei privaten Teilnehmern überhaupt kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis vorliegt hat der Teilnehmer keine Ansprüche auf Bereitstellung eines Gehörschutzes. Dies obliegt einzig seiner Eigenverantwortung. Die fachgerechte Nutzung natürlich auch.
Von Berufs wegen jagendem Personal wird - nach meiner Kenntnis schon wesentlich länger als Schalldämpfer erlaubt sind - ein Gehörschutz vom Arbeitgeber gestellt. Ich kenne keinen wo das anders gewesen wäre, lasse mich aber gern dahingehend belehren.
Die Nutzung/Anwendung liegt auch da in der Eigenverantwortlichkeit des Arbeitnehmers.

Zeitliche Komponente:
Wann der Lärm entstehen darf/wird, einsetzt und wieder endet, ist klar durch die Vorgaben des Jagdleiters vor der Jagd angesagt oder wird mittels Signalen angekündigt. Dadurch wird seitens der Leitung auch die zeitliche Komponente der fachgerechten Gehörschutznutzung sichergestellt.

Konklusion:
Wer sich dann mit Wissen und Wollen, unter Missachtung aller allgemein anerkannten und empfohlenen Verhaltensmaßregeln, nicht eigenverantwortlich schützt - der braucht nun wirklich nicht meinen er könne auf dem Klageweg die Verantwortung anderen zuschieben.
Er hat sich aus freien Stücken in die Situation begeben, in Kenntnis der bestehenden Gefahren. Und hat darüber hinaus unterlassen sich im Rahmen seiner Möglichkeiten - die ihm auch bekannt waren - rechtzeitig und ausreichend zu schützen.

Du darfst Dich aber gern mit Deiner Rechtsmeinung an die jeweiligen Verbände richten!
Alle "Mustertexte" für Ansagen/Ansprachen/Einladungen sind, im Falle dass Du den Stein der Weisen gefunden hättest, fehlerhaft, unzureichend und gefährden jeden Jagdleiter und teilnehmenden Schützen massivst.
Viel Erfolg!(y)
 
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Komm mal runter und beginne am besten vorn.
Dann erfasst du mit weniger Aufregung auch die Tatsachen und kannst dir fiktionelle Zugaben sparen. Einfach das zur Kenntnis nehmen, was geschroeben wurde und keine eigene Geschichte ausdenken.
Allg. lohnt es ev. sich mit der rechtlichen Situation zu Schäden durch Jagdausübung im speziellen zu befassen und welche Pflichten man dabei alles hat.

Oder schießt du über den Graben. wenn da ein anderer freiwilliger Gesellschaftsjagdteilnehmer steht der für seinen Schutz eigenverantwortlich ist ;)
 
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Oder schießt du über den Graben. wenn da ein anderer freiwilliger Gesellschaftsjagdteilnehmer steht der für seinen Schutz eigenverantwortlich ist ;)
Mehr an Verhöhnung für das was ich geschrieben habe geht ja wohl nicht mehr! (n):mad:

Wenn Du das nicht auseinander halten kannst tut es mir ehrlich leid.
Da ich aber davon ausgehe, dass Du dazu fähig bist, bleibt nur eine andere traurige Schlussfolgerung für Dein Verhalten.

Jeder, der Dir glaubt möge eine Gesellschaftsjagd zum eigenen Schutz verlassen sobald ein Teilnehmer ohne Gehörschutz dort sichtbar wird. :cool:
Dann werden Plätze frei, die die längst Gehörlosen unter sich aufteilen können.
 
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Dann werden Plätze frei, die die längst Gehörlosen unter sich aufteilen können.
.., meistens geschieht das sowieso ;), Korinthenkacker und Besserwisser verursachen meist die
gefährlichsten Situationen bei solchen Jagden. Die werden nicht eingeladen und haben somit
Zeit sich die Gesetzesstellen herauszusuchen, die sie sowieso jagdlich nie anwenden können.
Leider sind das die, die mit Knalltraumaszenarien und mehr, Öffentlichkeitsarbeit leisten und
die Jagdgegner erst so richtig sensibilisieren.
Ich würde nie einen Kameraden mit meinem jagdlichen Schuss gefährden und halte immer Abstand, was selbstverständlich ist, um seine Lauscher muss er sich schon selbst kümmern.:mad:
 
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Also ich schieße nach wie vor Blank und werde es auch beibehalten!
Hund habe ich auch nicht habe eh immer Gehörschutz also wozu SD zum Waffe verunstalten ne danke.
Ich auch wie vor und werde es auch weiterhin so machen seit 1964 auf den Jagden mit der Büchse, nur zum Tontaubenschiessen mit Gehörschutz weil der nächste Schütze neben mir steht!!. Die Büchse mit Schalldämpfer unnütz verlängern? Insbesondere auf geschlossenen Kanzeln wird es von mir als sehr störend in der Beweglichkeit angesehen. Auch auf kleinen Jagden bei mir und in der Umgebung sehe fast ausschließlich nur die jüngeren mit den ausgestatteten Langwaffen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Warum wohl....
Die wollen hald in 20 Jahren auch noch den Nebenmann verstehen können...
 
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Nein weil es heute Mode ist, unterliegen wir heute allem ob es brauchbar oder nicht aber der andere hat es auch will ich auch haben auch wenn ich nur 5 Büchsenschüsse im Jahr abgebe.
 
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Die Büchse mit Schalldämpfer unnütz verlängern? Insbesondere auf geschlossenen Kanzeln wird es von mir als sehr störend in der Beweglichkeit angesehen. Auch auf kleinen Jagden bei mir und in der Umgebung sehe fast ausschließlich nur die jüngeren mit den ausgestatteten Langwaffen.

Na ja, die jüngeren haben die Waffen ja vermutlich auch gerade angeschafft. Heute gibt es viele Waffenmodelle die ein Gewinde und einen mittellangen Lauf haben, damit es nicht so arg lang auf der Kanzel wird. Manche kaufen dann auch direkt eine Waffe mit kurzem Lauf der mit Schalldämpfer kürzer ist als alle deine Waffen. Schießt sich auch angenehmer, unabhängig vom Knall.

Haben wir hier aber auch schon zehn mal durchgekaut, muss nicht jeder mögen. Manche halten es für unnütz oder sogar unmännlich sich die Sache unnötig leicht zu machen. Andere sehen die Vorteile ein und achten beim Neukauf drauf oder arbeiten sogar lieb gewonnene Waffen um, kostet ja nicht die Welt.
 
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Nö.
Das hat was mit der Frequenz zu tun. Nicht mit dem Schalldruck.
Es gibt eben Dämpfer der FRP deutlich über dem zweiten liegt und Dämpfer bei denen es nur einen geringen Unterschied gibt.
Höreindruck ist im übrigen keine Maßstab um irgendwas einzuschätzen.

nachdem du so ausführlich dein Modell beschrieben hast wäre interessant, welches A-Tec Modell Verwendung findet, denn auch Hausken stellt Dämpfer her, die nicht geeignet sind tatsächlich zu schützen.

Keine Ahnung welches Modell er genau nutzt, und JA der Höreindruck ist nicht "Gerichtsverwertbar", außer Frage. Es ist sicherlich auch ein Unterschied ob ich schon "halb Taub" bin, oder noch ohne Vorschädigungen.

Am Ende zählt auch der Eindruck (neben den technischen Daten), da war mein Hausken subjektiv übelegen....
 

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